Geiselnahme im Jobcenter Lehrte bei Hannover

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Im Jobcenter Lehrte bei Hannover kam es zu einem Polizeieinsatz. Ein Mann hatte das Gebäude in der Burgdorfer Straße um 10.15 betreten, rief -laut Zeug/innen- „Geiselnahme“ und bedrohte Anwesende mit einer Pistole. Zeug/innen benachrichtigten die Polizei. Ob der Mann z.B. gegen das Bürgergeld protestieren wollte, wird derzeit noch ermittelt.

Anwohner sprechen von Geiselnahme

Die Polizei sperrte den Bereich um das Jobcenter weiträumig ab und durchsuchte den Gebäudekomplex. Das Jobcenter befindet sich dort im dritten Stock. Die Mitarbeiter/innen konnten in Sicherheit gebracht werden und wurden seelsorgerisch betreut. Mehrere hunderte Polizist/innen waren im Einsatz, aus Lehrte ebenso wie aus Hannover.

Die vor Ort Anwesenden wurden aus der Zone gebracht. Anwohner sprachen von einer Geiselnahme.

Täter leistete keinen Widerstand

Auch Medien berichteten umgehend von einer „Geiselnahme“, doch die – laut Polizei – Bedrohungslage entschärfte sich schnell. Der 53-jährige Mann leistete keinen Widerstand, sondern ließ sich von der Polizei festnehmen. Die Pistole entpuppte sich als echt aussehende Spielzeugwaffe. Zudem trug er ein Taschenmesser bei sich.

War ein SEK im Einsatz?

Da Polizist/innen Maschinenpistolen trugen, dachten manche, es handle sich um ein Spezialeinsatzkommando (SEK). Die Polizei klärte jedoch auf, dass dies nicht der Fall war, sondern dass Maschinenpistolen, Schutzwesten und Helme wegen möglicher Bedrohung durch Terror zur regulären Ausrüstung gehörten.

Niemand wurde verletzt

Da nicht klar war, ob der Festgenommene allein gehandelt hatte, durchsuchte die Polizei das Gelände nach weiteren möglichen Tätern. Sie fand niemand, und es wurde kein Mensch verletzt. Eine Polizeisprecherin sagte: „Zum Glück kamen keine Menschen zu Schaden, und es gab keine weiteren Tatverdächtigen.“

Hintergründe sind unklar

Der Mann wurde in Polizeigewahrsam gebracht. Ob „Voraussetzungen für eine freiheitsentziehende Maßnahme“ vorhanden seien, prüft die Polizei derzeit, nach eigener Angabe. Die Hintergründe der Tat würden erst ermittelt. Die Polizei ermittelt jetzt unter anderem wegen Bedrohung.

Wie hoch könnte die Strafe sein?

Der Paragraf 240 STGB (2) sagt dazu: „Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Für den Täter wäre auch eine höhere Strafe möglich, denn im Absatz 4 des Paragrafen steht: „(4) Wird die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen, ist in den Fällen des Absatzes 1 auf Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder auf Geldstrafe und in den Fällen der Absätze 2 und 3 auf Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder auf Geldstrafe zu erkennen.“ Das Kennzeichen der Öffentlichkeit war definitiv vorhanden.

Absperrungen aufgehoben

Nachdem der Mann mit der Spielzeugpistole festgenommen war, wurden die Absperrungen rund um das Jobcenter aufgehoben, und die „Sicherheit sei wiederhergestellt“ lautete die offizielle Aussage. Am Nachmittag zog die Polizei ab. Das Jobcenter in Lehrte bleibt am 1. Dezember 2023, dem Tag danach, geschlossen. Es öffnet erst am Montagmorgen wieder.

Zunahme der Gewalt gegen Sachbearbeiter

Immer wieder kam es in der Vergangenheit in Jobcentern zu gewaltätigen Auseinandersetzungen. So sollen nach Angaben des Deutschen Beamtenbundes die verbalen und körperlichen Attacken auf Mitarbeiter von Behörden in den letzten Jahren zugenommen haben.

Opfer von Gewalt sind aber auch Leistungsbeziehende selbst. Weil die Familie trotz Bürgergeld-Bescheid kein Geld bekam, weigerte sich beispielsweise ein Familienvater das Jobcenter zu verlassen. Daraufhin wurde der Betroffene mit Tritten und Schlägen aus dem Jobcenter geworfen.