Frühes Rentenplus 2025: Millionen Rentner erhalten Auszahlung schon im Juni

Lesedauer 2 Minuten

Die gesetzliche Rente wird zum 1. Juli 2025 um 3,74 Prozent angehoben. Doch viele Rentnerinnen und Rentner dürfen sich über das zusätzliche Geld schon einige Wochen früher freuen. Wer zu den früh Begünstigten zählt und warum ein genauer Blick auf die Rentenunterlagen jetzt bares Geld und böse Überraschungen bei der Steuer sparen kann, erklären wir im Detail.

Rentenerhöhung offiziell beschlossen: 3,74 Prozent mehr ab Juli

Ende März 2025 hat die Bundesregierung die Erhöhung der gesetzlichen Altersbezüge als eine ihrer letzten Amtshandlungen verabschiedet. Festgelegt wurde ein Plus von 3,74 Prozent, das ab dem 1. Juli 2025 gilt. Regulär erhalten Rentnerinnen und Rentner ihre Zahlungen immer zum Monatsende, sodass die angepasste Rente üblicherweise erstmals Ende Juli 2025 auf den Konten eingehen würde.

Damit passt sich die Rentenerhöhung erneut an die wirtschaftliche Entwicklung und die Lohnsteigerungen der Vorjahre an, wie es die gesetzliche Regelung vorsieht.

Was viele Betroffene jedoch nicht wissen: Die Auszahlungstermine der Renten sind unterschiedlich geregelt – je nachdem, ob sie vorschüssig oder nachschüssig erfolgt. Diese Unterscheidung hat nun entscheidende Auswirkungen auf den Zeitpunkt der Rentenerhöhung.

Warum einige schon im Juni mehr Geld erhalten

Etwa ein Drittel aller Rentnerinnen und Rentner in Deutschland erhalten ihre Altersbezüge vorschüssig, also bereits zu Beginn des Monats für den laufenden Monat. Das bedeutet: Wer seine Rente jeweils am Monatsanfang bekommt, erhält das erhöhte Rentengeld schon Ende Juni 2025 ausgezahlt. Hintergrund ist, dass die Zahlung für Juli bereits am Monatsbeginn erfolgen muss und daher der erhöhte Satz berücksichtigt wird.

Ein einfaches Beispiel verdeutlicht das: Wird die Rente jeweils zum 1. eines Monats ausgezahlt, dann spiegelt die Überweisung Ende Juni bereits den neuen Rentenbetrag für Juli wider. Umgekehrt müssen all jene, deren Rente am Monatsende eingeht, noch bis Ende Juli warten, um erstmals von der Erhöhung zu profitieren. In beiden Fällen bleibt die Rentenerhöhung selbstverständlich gleich hoch – nur der Auszahlungstermin unterscheidet sich.

Wer sich nicht sicher ist, ob die eigene Rente vorschüssig oder nachschüssig gezahlt wird, sollte einen Blick auf seinen Rentenbescheid werfen oder auf die regelmäßigen Zahlungstermine achten. Renteneingänge Anfang des Monats deuten auf eine Vorschusszahlung hin, während Gutschriften am Monatsende auf eine nachschüssige Zahlung schließen lassen.

Steuerliche Auswirkungen der Rentenerhöhung

Jede Rentenerhöhung bedeutet letztlich auch eine Erhöhung der steuerpflichtigen Einkünfte. Gerade Seniorinnen und Senioren, die bislang knapp unter dem steuerlichen Grundfreibetrag lagen, könnten durch die zusätzlichen Einnahmen erstmals verpflichtet sein, eine Einkommensteuererklärung abzugeben oder Steuern zu zahlen.

Für das Jahr 2025 liegt der steuerliche Grundfreibetrag voraussichtlich bei rund 11.000 Euro für Alleinstehende. Steigt die monatliche Rente durch die 3,74-prozentige Anpassung beispielsweise um 60 Euro, bedeutet das auf das Jahr gerechnet zusätzliche Einnahmen von 720 Euro. In Fällen, in denen die bisherige Jahresrente schon nahe am Freibetrag lag, kann diese Erhöhung ausreichen, um eine Steuerpflicht auszulösen.

Lesen Sie auch:

Wer sicher sein will: Auszahlung und Bescheide genau prüfen

Für Rentnerinnen und Rentner ist es also in diesem Jahr besonders lohnend, ihre Zahlungstermine genau zu überprüfen. Ein kurzer Blick auf die Kontoauszüge oder der Vergleich mit dem letzten Rentenbescheid verschafft schnell Klarheit.

Wird die Rente jeweils am Anfang des Monats gutgeschrieben, gehört man zur Gruppe der vorschüssig Bezahlten und darf sich auf ein Plus bereits Ende Juni 2025 freuen. Erfolgt die Zahlung hingegen stets um den 28. oder 30. herum, wird die Rentenerhöhung regulär erst Ende Juli gutgeschrieben.

Wer sich nicht sicher ist oder keinen aktuellen Rentenbescheid zur Hand hat, kann sich telefonisch bei der Deutschen Rentenversicherung informieren oder einen Auszug anfordern. Gerade bei Unsicherheiten zu Sonderfällen wie Witwenrenten, Erwerbsminderungsrenten oder der Kombination aus Rente und Hinzuverdienst lohnt sich die Nachfrage.