Frühere Rente bei Schwerbehinderung möglich

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Menschen mit schweren Behinderungen können früher in Rente gehen als Menschen ohne Behinderungen. In Deutschland betrifft dies rund 1,1 Millionen Bürger, die mit Schwerbehinderung erwerbstätig sind.

Beitragssjahre und Geburtstag

Der Eintritt in die Rente hängt hierzulande von den Beitragsjahren der Rentenversicherung und dem Geburtsjahr ab. Bei 35 Beitragsjahren greift die Rente für langjährig Versicherte, bei 45 Beitragsjahren die für besonders langjährig Versicherte.

Zudem wird der Renteneintritt pro Jahr für Jahr um jeweils zwei Monate erhöht, bis die Altersgrenze bei Schwerbehinderungen von 65 Jahren erreicht ist.

Früher in Rente mit Schwerbehinderung

Menschen mit Schwerbehinderung, die 1964 oder danach zur Welt kamen, können mit 65 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen. Sie können die Rente vorziehen bis zum Alter von 62 Jahren. Dann bekommen Sie indessen pro Monat vorzeitiger Rente 0,3 Prozent weniger Geld ausgezahlt. Maximal können das bei Schwerbehinderungen 10,8 Prozent sein.

Die Schwerbehinderung muss bei der Rente vorhanden sein

Die anerkannte Schwerbehinderung muss bei Rentenbeginn vorhanden sein. Verschwindet sie nach Renteneintritt,dann spielt das keine Rolle.

Wann können Sie in Rente gehen?

Die Mindestversicherungszeit für Menschen mit Schwerbehinderungen liegt bei 35 Jahren. Angerechnet werden dabei Beiträge zur Rentenversicherung aus einer Beschäftigung oder Selbstständigkeit. Darunter fallen auch ganze Monate mit Krankengeld, Arbeitslosengeld, Bürgergeld und Übergangsgeld.

Welche Zeiten werden noch angerechnet?

Neben diesen festgelegten Beitragszeiten werden weitere Zeiten in der Wartezeit angerechnet: Freiwillige Beitragszahlungen, bis zu drei Jahre Kindererziehung, nicht erwerbsmäßige Pflege, die Zeit eines Versorgungsausgleichs nach einer Scheidung und die in Minijobs gezahlten Beiträge.

Was wird noch berücksichtigt?

Eine Menge weiterer Faktoren können als Wartezeit bis zur Rente angerechnet werden. Dazu zählen Zeiten, in denen keine Beiträge gezahlt werden konnten wie Schwangerschaft, schulische Ausbildung oder Studium. Berücksichtigt wird auch die Zeit, in der ein Kind erzogen wurde, das noch keine zehn Jahre alt ist.

Hinzu kommen die sogenannten Ersatzzeiten, zum Beispiel für Menschen, die in der DDR politisch verfolgt wurden.

Rente für besonders langjährig Versicherte

Menschen mit Schwerbehinderung, die spätestens 1957 zur Welt kamen, fallen möglicherweise in die Kategorie “besonders langjährig Versicherte”. Dann können sie früher als “nur” langjährig Versicherte in Rente gehen, ohne Abzüge hinzunehmen.

Wie hoch liegt die Regelalterszeit bei Schwerbehinderung?

Die Regelalterszeit für Menschen mit Schwerbehinderungen liegt für den Jahrgang 1958 noch bei 64 Jahren. Dann wird sie pro Jahr um zwei Monate angehoben, bis beim Jahrgang 1964 die Altersgrenze von 65 Jahren erreicht ist.

Ab wann in Rente mit Schwerbehinderung

 

Jahr­gang
 

Alter (Jahr + Monate)
 

Renten­beginn zwischen (Monat/Jahr)
1958

64

01/2022–01/2023

1959

64 + 2

03/2023–03/2024

1960

64 + 4

05/2024–05/2025

1961

64 + 6

07/2025–07/2026

1962

64 + 8

09/2026–09/2027

1963

64 + 10

11/2027–11/2028

Ab 1964

65

Ab 1/2029; immer nach Voll­endung des 65. Lebens­jahres

Auf wieviel Geld müssen Sie bei vorzeitiger Rente verzichten?

Ziehen Sie die Rente ein Jahr vor, dann kostet Sie das 3,6 Prozent Anschlag ihrer Rente, bei zwei Jahren 7, 2 Prozent und bei drei Jahren ganze 10,8 Prozent.

Ab welchem Lebensalter kann die Rente vorgezogen werden?

Eine um ein Jahr vorgezogene Rente ist beim Jahrgang 1959 mit 63 Jahren und zwei Monaten möglich. Dies steigt dann bis zum Jahrgang 1964 auf 64 Jahre an. Zwei Jahre vorzeitige Rente beginnt beim Jahrgang 1960 mit 62 Jahren und vier Monaten und erhöht sich bis zum Jahrgang 1964 schrittweise auf 63 Jahre.

Drei Jahre vorgezogene Rente bedeutet beim Jahrgang 1961 61 Jahre und sechs Monate, beim Jahrgang 1964 sind es schließlich 62 Jahre.

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