Zwar wurden aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes die Sanktionen auf 30 Prozent reduziert, allerdings tauchen immer noch regelmäßig Fehler bei den Sanktionsbescheiden auf. Das bedeutet, dass die Bescheid damit rechtswunwirksam werden. Neu ist, dass Härtefallregelungen seitens der Jobcenter beachtet werden müssen. Wir erläutern in dem Artikel, welche Konstellationen einen Sanktionsbescheid rechtswidrig machen. Dagegen kann sich mit einem Widerspruch zur Wehr gesetzt werden.
Das sind die häufigsten Fehler im Hartz IV Sanktionsbescheid
Die Jobcenter laden nach den Pandemie-Verordnungen nunmehr wieder regelmäßig zu Terminen in die Behörden ein. Das bedeutet, dass auch wieder sanktioniert wird, wenn Termine nicht eingehalten werden. Es existieren daher nach wie vor Fallstricke, in denen Sanktionen dennoch zu Unrecht verhängt werden.
Die Behörde hat sanktioniert, obwohl es triftige Gründe gab, warum bestimmten “Pflichten” nicht erfüllt wurden. Lag eine Erkrankung vor, sollte unbedingt ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
Diese Gründe können eine Sanktion verhindern
- Es lagen Unwohlsein oder Krankheit vor. Hier kann ein Attest vom Arzt Abhilfe schaffen
- Wurde ein Termin versäumt, wird ein Anhörungsbogen zugesandt. Wird der nicht geschickt, ist die Sanktion rechtswidrig. Denn Betroffene müssen sich Gelegenheit zur Erklärung bekommen
- Die Sanktion muss sich immer auf eine Rechtsgrundlage stützen. Wurde die Rechtsgrundlage nicht korrekt angegeben (was sehr häufig geschieht), ist die Sanktion rechtswidrig. Daher immer den Vorwurf und Rechtsbelehrung vergleichen!
- Die Höhe der Sanktion darf nicht 30 Prozent überschreiten (Neu)
- Existiert überhaupt eine Rechtsmittelbelehrung? Wenn nein, ist die Sanktion rechtswidrig!
- Wurde die Sanktion ausreichend und nachvollziehbar begründet? Stimmt überhaupt die Begründung?
- Liegt ein Härtefall vor? Dieser tritt zum Beispiel ein, wenn eine chronische Erkrankung wie Diabetes vorliegt. Härtefälle müssen ab sofort Jobcenter beachten und von Leistungskürzungen absehen
- Wurde bereits eingelenkt? Ist der Sanktionsgrund beseitigt? Dann muss die Behörde das beachten und die Leistungskürzung aufheben!
Widerspruch einlegen
Wenn einer der dargelegten Punkte zustimmt, sollte ein Widerspruch gegen den Sanktionsbescheid eingelegt werden. Weiteres auch hier: Hartz IV Widerspruchsvorlage
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