Erwerbsminderungsrente verhindert den Anspruch auf Grundrente

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Gerade fรผr Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, wรคre der Grundrentenzuschlag eine Entlastung, denn die Renten wegen Erwerbsminderung fallen hรคufig sehr niedrig aus und die Betroffenen gehรถren zu den Menschen in Deutschland mit dem hรถchsten Armutsrisiko. Leider bekommen gerade Erwerbsgeminderte hรคufig nicht den Grundrentenzuschlag.

Grundrentenzuschlag ist fรผr gesetzliche Renten

Der Grundrentenzuschlag ist bei allen gesetzlichen Renten mรถglich. Darunter fallen Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Erziehungsrente und Hinterbliebenenrente. Einen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente haben Versicherte, die erstens mindestens 33 Jahre lang rentenpflichtig gearbeitet, Kinder erzogen oder Pflegeleistungen fรผr Angehรถrige erbracht haben.

Zweitens mรผssen sie dabei weniger verdient haben als durchschnittliche Rentenberechtigte.

Was bedeutet Erwerbsminderung?

Die Erwerbsminderungsrente unterstรผtzt Schwerkranke, die noch nicht im Rentenalter sind. Diese bekommen eine Rente. Als voll erwerbsgemindert gelten Menschen, die nicht mehr als drei Stunden pro Tag arbeiten kรถnnen, und als teilweise erwerbsgemindert diejenigen, die zu mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden Arbeit pro Tag fรคhig sind.

Wer entscheidet darรผber?

Die Deutsche Rentenversicherung zahlt die Erwerbsminderungsrente und prรผft, ob ein Anspruch darauf besteht, also eine Erwerbsminderung vorliegt.

Erwerbsminderungsrente nur fรผr Einzahler

Wie bei der gesetzlichen Altersrente gibt es eine Rente wegen Erwerbsminderung nur fรผr Menschen, die in die Rentenkasse einzahlten. Diese dรผrfen das Alter fรผr eine Altersgrenze noch nicht erreicht haben.

Um eine Erwerbsminderungsrente zu beziehen, mรผssen die Betroffenen mindestens drei Jahre ihre Pflichtbeitrรคge fรผr die Rentenkasse bezahlt haben.

Erwerbsminderung und Grundrente

Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, ist also grundsรคtzlich berechtigt, bei entsprechend niedrigem Einkommen, einen Grundrentenzuschlag zu erhalten. In der Praxis kann aber ein bรถses Erwachen folgen, denn der Anspruch gilt nur, wenn die bestehende Rente dauerhaft wegen einer vollen Erwerbsminderung gezahlt wird.

Zurechnungszeiten zur Altersrente

Erwerbsminderungsrenten werden der Altersrente zugerechnet. Das bedeutet, die Betroffenen werden so behandelt, als hรคtten sie in der Zeit ihrer Erwerbsminderung rentenpflichtig weiterhin im Durchschnitt gearbeitet hรคtten.

So erhalten Erwerbsgeminderte zusรคtzliche Entgeltpuznkte, und dies kann die Altersrente erhรถhen.

Zurechnungszeiten und Grundrente

Das Problem ist aber, dass folgende Zeiten bei der Grundrente keine Berรผcksichtigung finden:
Freiwillige Beitrรคge, Zeiten von Arbeitslosigkeit, Zeiten der Schulausbildung, Zeiten der geringfรผgigen Beschรคftigungen wie Minijobs, generell nicht rentenpflichtige Arbeit und auch
die Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente.

Das Problem sind die Grundrentenjahre

Da die Zurechnungszeit der Erwerbsminderung nicht in den Grundrentenzuschlag fรคllt, kommen Bezieher einer Erwerbsminderung nur schwer auf die 33 Grundrentenjahre, die nรถtig sind, um den Zuschlag รผberhaupt bekommen zu kรถnnen.

Was kรถnnen Sie tun?

Erwerbsgeminderte kรถnnen das im gegebenen Fall noch versuchen auszugleichen, indem sie neben der Erwerbsminderungsrente im mรถglichen Rahmen jobben und in die Rentenversicherung einzahlen. Dabei sollten Sie genau rechnen, ob Sie die 33 Jahre so erreichen kรถnnen.