Eine Erwerbsminderungsrente reicht nicht immer aus, um den Lebensunterhalt zu decken. Daher stellt sich für viele die Frage: Wie viel darf man 2025 zur Erwerbsminderungsrente hinzuverdienen, ohne Einbußen zu befürchten?
Was bedeutet Erwerbsminderungsrente?
Die Erwerbsminderungsrente sichert Menschen finanziell ab, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können. Dabei unterscheidet die Deutsche Rentenversicherung zwischen der vollen Erwerbsminderungsrente und der Teilerwerbsminderungsrente:
- Volle Erwerbsminderungsrente: Für Personen, die weniger als drei Stunden täglich arbeiten können.
- Teilerwerbsminderungsrente: Für Personen, die zwar mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden täglich erwerbstätig sein können.
Die Hinzuverdienst ist in beiden Fällen wichtig, da er die Höhe der Rente beeinflussen kann. Für 2025 wurden die Hinzuverdienstgrenzen angepasst.
Welche Hinzuverdienstgrenzen gelten bei der vollen Erwerbsminderungsrente 2025?
Die Berechnungsgrundlage
Die Hinzuverdienstgrenze bei voller EM-Rente wird jedes Jahr neu festgelegt und orientiert sich an der sogenannten Bezugsgröße, die jährlich angepasst wird. Für 2025 beträgt diese Bezugsgröße 3.745 € pro Monat.
Die jährliche Hinzuverdienstgrenze wird wie folgt berechnet:
- 3/8 der monatlichen Bezugsgröße × 14 Monate
Für 2025 ergibt sich daraus:
- Jährliche Hinzuverdienstgrenze: 19.661,25 €
- Monatliche Grenze: 1.638 €
Was passiert bei Überschreitung der Grenze?
Solange der Verdienst unterhalb der genannten Grenze bleibt, wird die volle Erwerbsminderungsrente ohne Kürzungen ausgezahlt. Wird die Grenze jedoch überschritten, erfolgt eine Anrechnung:
- 40 % des überschreitenden Betrags werden von der monatlichen Rente abgezogen.
Ein Beispiel:
- Der jährliche Verdienst übersteigt die Grenze um 12.100 €.
- Daraus ergibt sich eine monatliche Kürzung der Rente um 40 €.
Achtung: Arbeitszeit zählt
Die Hinzuverdienstgrenze gilt nur, solange der oder die Rentenbezieher*in weniger als drei Stunden täglich arbeitet. Wird diese Zeit überschritten, prüft die Rentenversicherung, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen für die volle Erwerbsminderungsrente noch vorliegen. Im schlimmsten Fall kann die Rente vollständig eingestellt werden.
Wie unterscheiden sich die Regelungen bei der Teilerwerbsminderungsrente?
Die Hinzuverdienstregelungen bei der Teilerwerbsminderungsrente sind komplexer, da hier zwei unterschiedliche Grenzen existieren: eine Mindesthinzuverdienstgrenze und eine individuell berechnete Grenze.
Die Mindesthinzuverdienstgrenze
Die Mindesthinzuverdienstgrenze beträgt das Doppelte der Grenze für die volle Erwerbsminderungsrente. Für 2025 ergeben sich daraus:
- Jährliche Mindestgrenze: 39.322,50 €
- Monatliche Mindestgrenze: 3.276 €
Die individuelle Hinzuverdienstgrenze
Die individuelle Grenze wird auf Basis der Rentenpunkte berechnet, die in den 15 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung erworben wurden. Besonders wichtig ist dabei das Jahr, in dem die meisten Rentenpunkte gesammelt wurden.
Formel zur Berechnung:
- Rentenpunkte × Bezugsgröße × 9,72
Beispiele:
- 1,5 Rentenpunkte im besten Jahr:
- Hinzuverdienstgrenze: 54.621 €
- 0,75 Rentenpunkte im besten Jahr:
- Hinzuverdienstgrenze: 27.301,50 €
Welche Grenze zählt?
Die individuell berechnete Grenze kommt nur dann zur Anwendung, wenn sie höher ist als die Mindesthinzuverdienstgrenze. Liegt sie darunter, gilt automatisch die Mindestgrenze.
Warum ist die Hinzuverdienstregelung wichtig?
Für viele Betroffene bietet die Möglichkeit eines Hinzuverdienstes finanzielle Flexibilität und Sicherheit. Gleichzeitig ist die Regelung ein Balanceakt: Wer zu viel verdient oder mehr arbeitet als erlaubt, riskiert Kürzungen oder den Verlust der Rente.
Ein Vorteil für Besserverdienende
Insbesondere Personen, die vor Eintritt der Erwerbsminderung überdurchschnittlich verdient haben, profitieren von der individuellen Hinzuverdienstgrenze. Sie ermöglicht es, auch höhere Verdienste ohne Kürzungen zu erzielen.
Geringverdiener im Vorteil bei der Mindestgrenze
Für Menschen mit geringem Einkommen vor der Erwerbsminderung bietet die Mindesthinzuverdienstgrenze Sicherheit, da sie oft über der individuell berechneten Grenze liegt.
Planen Sie Ihren Hinzuverdienst klug
Die Hinzuverdienstregelungen 2025 schaffen klare, aber komplexe Rahmenbedingungen für Bezieherinnen und Bezieher von Erwerbsminderungsrenten. Eine sorgfältige Planung und gegebenenfalls eine Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung sind unerlässlich, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Egal, ob Sie unter der vollen oder teilweisen Erwerbsminderungsrente fallen: Der Schlüssel liegt darin, die Grenzen nicht zu überschreiten und die täglichen Arbeitsstunden im Blick zu behalten.
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