Wer 2026 in Rente gehen kann – Tabelle

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Das Jahr 2025 biegt auf die Zielgerade ein. Damit stellt sich für viele die Frage, wer im kommenden Jahr 2026 den Schritt in die Altersrente gehen kann – und zu welchen Bedingungen. Wir erklären den maßgeblichen Stichtag für die eigene Rente für den Rentenbeginn und zeigen Beispiele, welche Jahrgänge 2026 anspruchsberechtigt sind und wann Abschläge anfallen.

Der Stichtag: Wann beginnt die Rente tatsächlich?

Die Altersrente beginnt immer mit dem ersten Tag des Monats, der auf die Vollendung des maßgeblichen Lebensalters folgt. „Vollendung“ meint dabei den Tag vor dem Geburtstag. Wer beispielsweise am 15. Mai 1963 geboren ist, vollendet das 63. Lebensjahr am 14. Mai 2026 und kann folglich ab dem 1. Juni 2026 eine entsprechende Altersrente beziehen, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Eine rechtliche Besonderheit gilt für Personen, die am ersten Tag eines Monats geboren wurden: Sie vollenden das maßgebliche Lebensjahr bereits am letzten Tag des Vormonats. Wer am 1. Mai 1963 geboren ist, erreicht das 63. Lebensjahr somit am 30. April 2026 und könnte die Rente bereits ab dem 1. Mai 2026 erhalten.

Diese Stichtags-Regelung ist für alle Rentenarten identisch – Unterschiede bestehen jedoch in der jeweiligen Altersgrenze und bei den erforderlichen Versicherungszeiten.

Regelaltersrente: ohne Abschläge, mit ansteigender Altersgrenze

Die Regelaltersrente ist die klassische, abschlagsfreie Altersrente. Sie setzt lediglich eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren voraus. Abschläge gibt es hier nicht. Allerdings steigt die Regelaltersgrenze je nach Geburtsjahrgang schrittweise an.

Im Jahr 2026 erreichen jene Versicherten die Regelaltersgrenze, die zwischen dem 2. Oktober 1959 und dem 1. August 1960 geboren wurden. Für den Jahrgang 1959 liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und 2 Monaten, für 1960 geborene bei 66 Jahren und 4 Monaten.

Die Praxis zeigt, wie entscheidend der Monatswechsel ist: Wer im November 1959 Geburtstag hat (der 1. November ausgenommen), kann ab dem 1. Februar 2026 die Regelaltersrente beziehen.

Bei einem Geburtstag im Januar 1960 (ebenfalls nicht am 1.) ergibt sich ein Rentenbeginn zum 1. Juni 2026. Wer im August 1960 geboren wurde (den 1. August ausgenommen), erreicht das maßgebliche Alter zwar noch im Dezember 2026; die Zahlung der Regelaltersrente beginnt in diesem Fall aber erst am 1. Januar 2027, weil das maßgebliche Lebensalter bereits vor Monatsende erreicht sein muss.

Tabelle: Wer 2026 in Rente gehen kann

Wer 2026 warum in Rente gehen kann
Wer? Warum (Altersgrenze & Voraussetzungen)
Regelaltersrente: Geburtsdaten 2.10.1959–1.8.1960 Erreichen 2026 die jeweilige Regelaltersgrenze (Jg. 1959: 66 Jahre + 2 Monate; Jg. 1960: 66 Jahre + 4 Monate). Mindestens 5 Beitragsjahre. Abschlagsfrei. Rentenbeginn jeweils ab dem Monat nach der Altersvollendung.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Geburtsdaten 2.6.1961–1.4.1962 Erreichen 2026 die maßgebliche Altersgrenze (Jg. 1961: 64 Jahre + 6 Monate; Jg. 1962: 64 Jahre + 8 Monate). Mindestens 45 Versicherungsjahre. Abschlagsfrei. Beispiel: 2.6.1961 → Rentenbeginn ab 1.1.2026; 1.4.1962 → ab 1.12.2026.
Altersrente für langjährig Versicherte: Geburtsdaten 2.12.1962–1.12.1963 Vollenden 2026 das 63. Lebensjahr. Mindestens 35 Versicherungsjahre. Mit Abschlag bei Start mit 63 (Jg. 1962: 13,2 %; Jg. 1963: 13,8 %). Der Abschlag verringert sich um 0,3 Prozentpunkte pro späterem Monat.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Geburtsdaten 1.1.1964–1.12.1964 Frühestmöglicher Beginn ab 62 Jahren ist ab 2026 erreicht. Mindestens 35 Versicherungsjahre und anerkannte Schwerbehinderung. Bei frühestem Start Abschlag 10,8 %. Reduktion um 0,3 Prozentpunkte je späterem Monat.
Sonderfall: am 1. eines Monats Geborene (alle Rentenarten) Rechtliche Altersvollendung bereits am letzten Tag des Vormonats; dadurch kann der Rentenbeginn einen Monat früher liegen, sofern alle übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte: früher, aber ohne Abschlag

Wer 45 Versicherungsjahre nachweisen kann, hat die Möglichkeit, zwei Jahre vor der jeweiligen Regelaltersgrenze in Rente zu gehen – ebenfalls ohne Abschläge. 2026 erreichen dieses maßgebliche Lebensalter insbesondere die Jahrgänge vom 2. Juni 1961 bis zum 1. April 1962. Für 1961 Geborene liegt die Altersgrenze bei 64 Jahren und 6 Monaten, für 1962 Geborene bei 64 Jahren und 8 Monaten.

Auch hier gilt die Stichtagsregel: Eine Person mit Geburtstag am 2. Juni 1961 erreicht das maßgebliche Alter am 1. Dezember 2025 und kann die Rente ab dem 1. Januar 2026 beziehen.

Wer am 1. April 1962 geboren wurde, vollendet die erforderlichen 64 Jahre und 8 Monate am 30. November 2026; der Rentenbeginn fällt damit auf den 1. Dezember 2026. Entscheidend ist in jedem Fall, dass die 45 Jahre mit anrechenbaren Zeiten tatsächlich zusammenkommen.

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Altersrente für langjährig Versicherte: ab 63 – mit spürbaren Abschlägen

Die Altersrente für langjährig Versicherte ermöglicht den Rentenbeginn bereits mit 63 Jahren, unabhängig vom Geburtsmonat. Vorausgesetzt sind 35 Versicherungsjahre. Anspruch auf diese Rentenart haben 2026 diejenigen, die zwischen dem 2. Dezember 1962 und dem 1. Dezember 1963 geboren wurden. Der Preis für den früheren Rentenstart sind jedoch dauerhafte Abschläge, deren Höhe sich nach dem Abstand zur jeweiligen Regelaltersgrenze richtet.

Für den Jahrgang 1962, der regulär mit 66 Jahren und 8 Monaten in die abschlagsfreie Regelaltersrente gehen würde, beträgt der Abschlag bei einem Rentenbeginn exakt mit 63 Jahren 13,2 Prozent.

Für 1963 Geborene, deren Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und 10 Monaten liegt, sind es 13,8 Prozent. Der Mechanismus dahinter ist linear: Pro Monat, den man vor der eigenen Regelaltersgrenze in Rente geht, fällt ein Abschlag von 0,3 Prozentpunkten an.

Wer den Start hinausschiebt – also etwa nicht genau mit 63, sondern einige Monate später beginnt –, reduziert den Abschlag entsprechend.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen: 2026 ist das Zielalter erreicht

Für Versicherte mit anerkanntem Grad der Behinderung und einer Wartezeit von 35 Jahren eröffnet die Altersrente für schwerbehinderte Menschen den frühestmöglichen Weg in den Ruhestand. 2026 markiert hierbei eine Zäsur: Erstmals ist das sogenannte Zielalter erreicht.

Ab 2026 kann diese Rentenart frühestens mit 62 Jahren in Anspruch genommen werden. Damit kommen im Jahr 2026 diejenigen zum Zug, die zwischen dem 1. Januar 1964 und dem 1. Dezember 1964 geboren wurden.

Wer den frühestmöglichen Termin nutzt, muss mit einem Abschlag von 10,8 Prozent rechnen. Wird der Rentenbeginn hinausgeschoben, verringert sich der Abschlag um 0,3 Prozentpunkte je Monat. Maßgeblich sind neben dem Alter die formalen Voraussetzungen der Schwerbehinderung sowie die anrechenbaren Versicherungszeiten.

Mehr als nur das Alter: Welche Voraussetzungen zusätzlich zählen

Der Zeitpunkt des Rentenbeginns hängt nicht allein vom Geburtstag ab. Ebenso entscheidend sind die erforderlichen Wartezeiten – fünf Jahre für die Regelaltersrente, 35 Jahre für die Altersrente für langjährig Versicherte und für schwerbehinderte Menschen, 45 Jahre für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. In die Wartezeiten fließen neben Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung oder Selbstständigkeit häufig auch Zeiten ein, die nicht auf den ersten Blick präsent sind, etwa Kindererziehungszeiten oder bestimmte Zeiten der Pflege.

Welche Zeiten im Detail zählen und wie sie nachgewiesen werden, lässt sich der persönlichen Rentenauskunft entnehmen.

Hilfreich ist zudem ein Blick in den Rentenbeginnrechner der Deutschen Rentenversicherung. Er bildet die Stichtagslogik ab und zeigt den frühest- und spätestmöglichen Rentenbeginn für den individuellen Jahrgang. Wer seine Optionen belastbar bewerten möchte – insbesondere mit Blick auf Abschläge, Hinzuverdienst oder die Kombination unterschiedlicher Rentenarten –, sollte eine kostenfreie Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren und die eigene Versicherungsbiografie prüfen.

2026 bringt Klarheit – die Strategie entscheidet

Ob Regelaltersrente ohne Abschläge, der abschlagsfreie Vorzug für besonders langjährig Versicherte, der flexible, aber abschlagsbewehrte Weg ab 63 oder der frühestmögliche Start für schwerbehinderte Menschen: 2026 eröffnet je nach Jahrgang und Versicherungsverlauf unterschiedliche Pfade in den Ruhestand. Ausschlaggebend sind der genaue Stichtag, die persönlichen Versicherungszeiten und die Bereitschaft, Abschläge in Kauf zu nehmen oder den Rentenbeginn zu verschieben.