Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht und das entsprechende Alter erreicht hat, der geht nahtlos in die Altersrente über. Diese darf dann nicht niedriger ausfallen als die vorherigen Bezüge.
Bestandsschutz gilt auch bei vorzeitiger Rente
Bei der vorzeitigen Rente nach 35 Jahren Wartezeit können Sie bis zu vier Jahre früher in den Ruhestand eintreten, müssen dafür aber für jeden Monat 0,3 Prozent Abschläge auf ihre Bezüge hinnehmen. Sie können also maximal jeden Monat 14,4 Prozent weniger Rente bekommen, für den Rest Ihres Lebens.
Bezogen Sie allerdings zuvor eine Erwerbsminderungsrente, dann gilt auch bei einer vorzeitigen Altersrente der Bestandsschutz. Die Altersrente darf nicht niedriger sein als zuvor die Erwerbsminderungsrente.
Wenn sie wegen der abgezogenen Prozente geringer ausfallen würde, müsste sie trotzdem so erhöht werden, dass sie der vorherigen Rente entspricht.
Wenn Sie also mit einer Erwerbsminderung 35 Jahre Wartezeit bei der Rentenversicherung nachweisen, können Sie vier Jahre früher in Altersrente gehen und erhalten auf jeden Fall das Geld, das Sie vorher bekamen.
Erwerbsminderungsrente meist höher als Altersrente
Ein Vorteil am Bestandsschutz liegt darin, dass die Erwerbsminderungsrente in der Regel höher ist, als die spätere Altersrente ohne Bestandsschutz ausfallen würde. Das liegt an der sogenannten Zurechnungszeit, in der Erwerbsgeminderte so gezählt werden, als hätten sie voll gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt.
In den Fällen, in denen die Altersrente höher ist als die vorherige Erwerbsminderungsrente, bekommen Sie die höhere Rente ausbezahlt. Wäre sie niedriger, machen Sie keinen finanziellen Verlust.
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Arbeitszeitbegrenzung bei Erwerbsminderung
Eine Erwerbsminderungsrente hat zur Voraussetzung, dass Sie weniger als drei Stunden bei einer vollen Erwerbsminderung und weniger als sechs Stunden bei einer teilweisen Erwerbsminderung pro Tag arbeiten können.
Wenn Sie pro Tag mehr arbeiten, dann entfällt Ihr Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente, und das hat dann nichts mit der Anzahl der Tage pro Woche zu tun, an denen Sie beschäftigt sind.
Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente gilt eine Hinzuverdienstgrenze von 19.661, 25 Euro pro Jahr, also bis zu 1.638 Euro pro Monat, ohne dass die Rente gekürzt wird, bei teilweiser Erwerbsminderung sind es bis zu 3.276,81 Euro pro Monat, also das Doppelte.
Aufhebung der Grenze in der Altersrente
Bei der Altersrente gibt es jedoch keine Grenze beim Hinzuverdienst mehr und keine Begrenzung der täglichen Arbeitsstunden.
Wenn Sie also von einer Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente wechseln, können Sie so viele Stunden tätig sein, wie Sie wollen und dabei unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass deshalb Ihre Rente gekürzt wird.
Und das gilt bei Rentenbezügen, die nicht niedriger sind als zuvor bei der Erwerbsminderungsrente.
Gelten Sie nicht mehr als erwerbsgemindert?
Wenn Sie in die Altersrente wechseln, dann gilt ein neuer Status. Eine Erwerbsminderung ist jetzt nicht mehr die Bedingung für die Rente. Ob Sie zuvor die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderung erfüllen mussten, spielt keine Rolle mehr.
Sie können also jetzt ohne Probleme in Vollzeit arbeiten und entsprechend Geld verdienen.