Bürgergeld: Mehrbedarf für Ernährung vom Jobcenter 2025 – Tabelle

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Wenn Sie sich als Leistungsberechtiger der Grundsicherung besonders ernähren müssen und dies zusätzliche Kosten verursacht, dann haben Sie Anspruch auf einen Mehrbedarf für aufwändige Ernährung. Wie hoch dieser ist, liegt zum einen an Ihrem konkreten Regelsatz, und zum anderen an Ihrem spezifischen Krankheitsbild.

Wir erklären, wann Sie einen Anspruch haben, was Sie beachten müssen, und wie Sie vorgehen, um diesen Mehrbedarf zu erhalten.

Ernährung aus gesundheitlichen Gründen

Der Mehrbedarf für aufwändige Ernährung bezieht sich auf eine Ernährung aus gesundheitlichen Gründen.

Beispiele sind glutenfreie Speisen bei Zöliakie, fettarme Mahlzeiten bei Gallenleiden oder eine laktosefreie Kost bei Laktoseintoleranz. Bei Erkrankungen wie Diabetes oder Nierenschwäche ist eine abgestimmte Ernährung wichtig, um den Stoffwechsel zu stärken und Beschwerden zu mindern.

Eine aufwändige Ernährung wegen bestimmter ethischer Überzeugungen, persönlicher Vorlieben oder religiösen Vorschriften zählt nicht zu diesem Mehrbedarf. Wer sich zum Beispiel aus ethischen Gründen vegan ernährt, als Muslim Nahrungstabus einhalten muss oder Gemüse nur im Biomarkt kauft, hat deshalb keinen Anspruch auf einen Mehrbedarf für aufwändige Ernährung.

Das Bundessozialgericht stellte klar, dass Mehrausgaben, die aus einem bestimmten Kaufverhalten und einem Umgang mit Lebensmitteln entstehen, keinen Mehrbedarf für aufwändige Ernährung rechtfertigen. Maßgeblich sei vielmehr die objektive Erfordernis an eine bestimmte Ernährung (B 14/ AS 8/15 R).

Tabelle Mehrbedarf für kosten­aufwändige Ernährung nach § 21 Abs. 5 SGB II (Bürgergeld) – beantragbar im Jahr 2025

Konstellation (typische Erkrankung / Situation) Wann & wie 2025 beim Jobcenter beantragbar
Mukoviszidose / zystische Fibrose– 30 % des Regelbedarfs Jederzeit, sobald eine aktuelle ärztliche Bescheinigung (Anlage MEB, Abschnitt C) den Befund bestätigt. Anerkennung erfolgt taggenau ab Beginn der Notwendigkeit und gilt in der Regel für den ganzen Bewilligungs­zeitraum.
Zöliakie (glutenfreie Diät) – 20 % Gleiches Verfahren: Anlage MEB + Attest mit Kostform „strikte Glutenfreiheit“. Dauerhafter Mehrbedarf, Neubescheinigung i. d. R. alle 12 Monate.
Terminale Niereninsuffizienz mit Dialyse – 5 % Anspruch ab Dialysebeginn; Attest muss Dialyse­pflicht und spezielle Diät ausweisen. Kombination mit krankheits­assoziierter Mangelernährung möglich (Prozentsätze addierbar).
Schluckstörungen (Andickungspulver) – tatsächliche Kosten Antrag mit Nachweis der verordneten Andickungs­präparate (Quittungen oder Rezeptkopien). Erstattung der nachgewiesenen Monats­kosten.
Krankheits­assoziierte Mangelernährung (z. B. Tumorerkrankungen, COPD, schwere CED) – variable (individuell) Mehrbedarf nur, wenn mindestens ein phänotypisches und ein ätiologisches Kriterium nach DV‑Empfehlung erfüllt sind. Höhe wird vom Jobcenter anhand der Arztangaben festgesetzt; Anlage MEB + detailliertes Ernährungs­gutachten erforderlich.
Säuglinge, Kinder, Jugendliche– altersabhängige Sätze (z. B. Zöliakie 5–15 %, Mukoviszidose 15–30 %) Eltern reichen Anlage MEB mit pädiatrischem Attest ein. Jobcenter wendet die in Anlage 2 der Weisungen aufgeführten Prozentsätze je Alters­stufe an.
Seltene Stoffwechsel­erkrankungen (Phenyl­ketonurie, ketogene Diät bei Epilepsie u. a.) Immer antragsfähig; Höhe wird im Einzelfall festgesetzt (meist 10–25  % bzw. tatsächliche Aufwendungen). Fachärztliches Attest + ggf. Ernährungs­plan nötig.
Diabetes mellitus Typ 1 / Typ 2, Bluthochdruck, Fettstoffwechsel­störungen, Endometriose, Hyperurikämie/Gicht, Neurodermitis Für 2025 regelmäßig kein Mehrbedarf, da Vollkost laut Weisungen ausreichend ist. Antrag kann gestellt werden, wird aber normalerweise abgelehnt, es sei denn, es liegt zusätzlich eine krankheits­assoziierte Mangelernährung vor.
Nahrungsmittel­unverträglichkeiten (Laktose‑, Fruktose‑, Histamin‑, Weizen‑Sensitivität) Grundsätzlich kein Mehrbedarf. Ausnahmen nur in seltenen genetischen Sonderformen (z. B. hereditäre Fruktose­intoleranz, angeborener Laktasemangel) – Einzelfall­prüfung mit Spezial­gutachten.
Formales / Zeitpunkt Ein separater Antrag ist rechtlich nicht zwingend, aber praktisch üblich: Formular Anlage MEB (Stand 04/2025) plus ärztliche Bescheinigung beim Jobcenter einreichen. Der Mehrbedarf wird taggenau ab Eintritt der Notwendigkeit berücksichtigt und automatisch in den laufenden Bürgergeld­bescheid aufgenommen.

Wichtig zu wissen – Kurzüberblick 2025

  • Nachweis: Immer ein aktuelles Attest, aus dem Erkrankung, Diätform und Mehrkosten hervorgehen. Vordruck am Ende der Anlage MEB verwenden.
  • Geltungsdauer: Bewilligung meist bis zum Ende des aktuellen Leistungs­zeitraums (6–12 Monate). Verlängerung erfordert neue Bescheinigung.
  • Höchstgrenze: Gesamt‑Mehrbedarf aus § 21 Abs. 2–5 darf den einfachen Regelbedarf nicht übersteigen.
  • Rückwirkende Anerkennung: Möglich, wenn die medizinische Notwendigkeit bereits früher bestand und dies belegt wird.
  • Keine Anrechnung: Zahlungen der Kranken­kasse für Trinknahrung o. Ä. werden angerechnet; nur darüber hinausgehende Kosten sind Jobcenter‑relevant.

Was müssen Sie nachweisen?

Dieser Mehrbedarf wird also nur gewährt, wenn er aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist. Dabei ist Ihre subjektive Sicht nicht das Kriterium, egal, ob begründet oder unbegründet. Eine solche spezielle Ernährung muss medizinisch nachgewiesen und begründet sein. Sie brauchen also eine ärztliche Bestätigung dafür.

Es geht um das konkrete Krankheitsbild

Nicht jede spezielle Ernährung aus medizinisch notwendigen gesundheitlichen Gründen rechtfertigt einen Mehrbedarf, sondern ein Mehrbedarf besteht nur dann, wenn diese Ernährung zusätzliche Kosten verursacht.

Wenn Sie zum Beispiel keine (teuren) Meeresfrüchte vertragen, werden Sie keinen Mehrbedarf geltend machen können, weil eine Ernährung ohne diese Produkte nicht mehr kostet.

Mögliche Mehrkosten wegen einer angepassten Ernährung wären zum Beispiel die Diätpläne zur Regulierung des Blutzuckers bei Diabetes, Maßnahmen, um die Symptome bei Neurodermitis zu lindern, eine kalorienreiche Ernährung bei einer chronisch obstruktiven Lungenerkrankung oder Ernährungsvorgaben bei Gicht, Bluthochdruck oder Störungen des Fettstoffwechsels.

Allerdings lehnen Jobcenter erfahrungsgemäß bei Gicht, Neurodermitis und Diabetes mellitus einen Mehrbedarf in der Regel ab, wenn eine gesunde Ernährung mit Mischkost ausreicht und sich durch gezieltes Einkaufen der Bedarf decken lässt – zumindest in den Augen der Jobcenter.

Wie hoch ist der Mehrbedarf bei bestimmten Erkrankungen?

Die Jobcenter beziehen sich bei ihren Leitlinien auf die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge (DV). Gesetzlich geregelt ist die Höhe dieses Mehrbedarfs nicht.

Rechnen können Sie mit einem Mehrbedarf, der zehn Prozent des Regelsatzes beträgt, bei Erkrankungen, die die Aufnahme und die Verwertung von Nährstoffen stören, ebenso bei einer Mukovizidiose oder einer Nierenschwäche und auch bei zehrenden Erkrankungen wie Krebs, Colitis ulcerosa oder Morbus Crohn.

Bei einer Niereninsuffizienz mit Dialysediät und bei einer Zöliakie sind sogar 20 Prozent des Regelsatzes als Mehrbedarf die Regel.

Wenn Ihre Erkrankung nicht unter den Empfehlungen des DV gelistet ist, dann sollten Sie sich für einen Mehrbedarf direkt an den Medizinischen Dienst des Jobcenters wenden.

Es gibt Zweifelsfälle

Bei bestimmten Erkrankungen gibt es unterschiedliche Einschätzungen, ob ein Mehrbedarf besteht. Die häufigste davon ist eine Laktoseintoleranz. Betroffene können keine normalen Milchprodukte konsumieren, weil sie das Enzym nicht haben, um Milchzucker abzubauen.

 

Allerdings gibt es inzwischen laktosefreien Ersatz, zum Beispiel bei Joghurt, Milch oder Käse, der kaum oder überhaupt keine Mehrkosten verursacht. Das Sozialgericht Berlin sah bei einem Betroffenen mit Laktoseintoleranz einen Mehrbedarf von 13 Euro pro Monat. Eine ärztliche Diagnose lag vor. (S 37 AS 13126/12)

Ein gesonderter Antrag ist notwendig

Den Mehrbedarf für gesonderte Ernährung müssen Sie gesondert beantragen. Das Formular dafür beim Jobcenter ist die Anlage MEB. Dieses Dokument füllen Sie aus und legen ein ärztliches Attest bei. Für das Attest hat das Jobcenter einen speziellen Vordruck, der in der Anlage MEB enthalten ist.

Wie lange ist der Mehrbedarf gültig?

Den Mehrbedarf für aufwändige Ernährung gewährt das Jobcenter erst einmal nur für ein Jahr. Ihr Arzt kann auch ein Formular ausfüllen, wie lange die kostenintensive Ernährung notwendig ist. Nach dieser Zeit müssen Sie eine neue ärztliche Bescheinigung vorlegen.