Erwerbsminderungsrente: EM-Rentner bekommt 50.000 Euro Schadensersatz

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Behรถrden sind in Deutschland verpflichtet, Bรผrgerinnen und Bรผrger nicht nur bei der Beantragung von Leistungen zu unterstรผtzen, sondern auch รผber mรถgliche weitere Ansprรผche zu informieren.

“Diese Aufgabe nehmen viele Leistungstrรคger jedoch nicht ernst genug, was oft dazu fรผhrt, dass Betroffene nicht alle ihnen zustehenden Leistungen erhalten”, warnt angesichts des Urteils auch der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem kรผrzlich ergangenen Urteil klargestellt, dass Behรถrden eine aktive Informationspflicht haben โ€“ auch dann, wenn die Leistung von einer anderen Behรถrde erbracht wird. Doch was bedeutet das genau?

Welche Verpflichtung haben Behรถrden gegenรผber Bรผrgern?

In dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ging es um den Fall eines Klรคgers mit einem Grad der Behinderung von 100, der mehrere Jahre Grundsicherung bezogen hatte.

Ihm war jedoch nicht bewusst, dass er zusรคtzlich Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente gehabt hรคtte, da die zustรคndige Behรถrde ihn nicht darauf hingewiesen hatte. Erst nach mehreren Jahren erfuhr er zufรคllig durch eine Sachbearbeiterin von dieser Mรถglichkeit.

Dieses Versรคumnis fรผhrte dazu, dass dem Klรคger groรŸe finanzielle Mittel entgingen.

Er verklagte das zustรคndige Landratsamt auf Schadensersatz in Hรถhe von รผber 50.000 Euro. Der Bundesgerichtshof entschied in letzter Instanz zugunsten des Klรคgers und stellte klar, dass die Behรถrde verpflichtet gewesen wรคre, ihn aktiv รผber den mรถglichen Rentenanspruch zu informieren.

Wie sieht die rechtliche Grundlage aus?

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs basiert auf der Erkenntnis, dass das Sozialrecht in Deutschland zunehmend komplexer wird.

Es kann von einem Bรผrger nicht erwartet werden, dass er รผber alle seine Ansprรผche im Detail Bescheid weiรŸ.

Hier kommt die Behรถrde ins Spiel: Sie muss nicht nur auf konkrete Anfragen antworten, sondern den Antragstellern auch von sich aus Informationen รผber zusรคtzliche Leistungen geben, die auรŸerhalb der eigenen Zustรคndigkeit liegen.

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Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Urteil?

Das Urteil des Bundesgerichtshofs stรคrkt die Rechte der Bรผrger und verpflichtet die Behรถrden zu mehr Transparenz. Es reicht nicht aus, Bรผrger lediglich auf Anfrage zu informieren.

Vielmehr mรผssen Sachbearbeiter aktiv auf weiterfรผhrende Leistungen hinweisen, selbst wenn diese von einer anderen Behรถrde erbracht werden. Dies betrifft besonders komplexe Fรคlle, in denen mehrere Leistungen in Frage kommen, wie es etwa bei der Kombination von Grundsicherung und Erwerbsminderungsrente der Fall ist.

Welche Mรถglichkeiten haben Betroffene?

Das Urteil zeigt deutlich: Wenn eine Behรถrde ihrer Informationspflicht nicht nachkommt und Ihnen dadurch finanzielle Nachteile entstehen, kรถnnen Sie Schadensersatz verlangen.

Dies ist wichtig, um Behรถrden stรคrker in die Verantwortung zu nehmen und sicherzustellen, dass Rentnerinnen und Rentner ihre Rechte vollstรคndig wahrnehmen kรถnnen.

In Fรคllen, in denen Ihnen Leistungen entgangen sind, sollten Sie sich daher anwaltlich beraten lassen und gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen die zustรคndige Behรถrde einleiten.

Was bedeutet das Urteil fรผr die Zukunft?

Das Urteil des Bundesgerichtshofs schafft einen wichtigen Prรคzedenzfall. Es wird erwartet, dass es zukรผnftig mehr Klagen in รคhnlichen Fรคllen geben kรถnnte, wenn Bรผrger das Gefรผhl haben, nicht ausreichend informiert worden zu sein. ย Urteil: AZ: III ZR 466/16, BGH