Hartz IV Betroffene, die aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung ihre Arbeit nicht mehr ausüben können, können Maßnahmen zur beruflichen Umorientierung in Anspruch nehmen. Wie gut ihre Aussichten auf solche Maßnahmen sind, hängt dabei jedoch nach wie vor zu stark von der Trägerschaft der Jobcenter ab, kritisiert der Deutsche Gewerkschaftsbund.
Ungleiche Chancen auf Reha-Maßnahmen abhängig von Trägerschaft der Jobcenter
Die Chancen, Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation bewilligt zu bekommen, hängen stark von der Trägerschaft der Jobcenter ab. Bei Jobcentern, die gemeinsam durch Kommunen und Agentur für Arbeit geführt werden, bekommt von 62 Betroffenen nur einer eine Maßnahme bewilligt. In Jobcentern, die ausschließlich von Kommunen geführt werden, bekommt sogar nur einer von 82 Betroffenen eine solche Reha-Maßnahme. Bei der Agentur für Arbeit bekommt demgegenüber eine von 28 Personen eine Reha-Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt bewilligt.
Reha-Vermittler für alle Jobcenter gefordert
Grund für diesen Unterschied ist die Tatsache, dass die Agenturen für Arbeit verpflichtet sind, sogenannte Reha-Vermittler zu beschäftigen, während das für die Jobcenter nicht gilt. Der DGB fodert daher, Reha-Vermittler auch für Jobcenter zur Pflicht zu machen, um Chancengleichheit herzustellen. „Gesundheitliche Probleme verlängern die Arbeitslosigkeit und Arbeitslosigkeit kann gesundheitliche Probleme verstärken. Deshalb brauchen die betroffenen Menschen schnelle und professionelle Unterstützung, um diese Spirale zu durchbrechen“, meint Anja Piel vom DGB-Vorstand.
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