Frau M benötigt schnell Hilfe. Die Wohnung ist teuer und irgendwas hakt bei der Bewilligungsentscheidung beim Jobcenter.
Sie möchte sich beraten lassen. Aber es brennt und auf die Erteilung eines Beratungshilfescheines kann nicht gewartet werden.
Frau M lässt sich unproblematisch anwaltlich beraten. Beratungshilfe kann man schließlich bis zu vier Wochen nach der ersten Beratung beantragen.
Einfach weg geschickt
Aber der findige Mitarbeiter des Amtsgerichts will unbedingt das teure Steuergeld sparen, schreibt Frau M einen Zettel für den Anwalt, dass Beratungshilfe rückwirkend beantragt werden muss und schickt Frau M weg.
Der Witz: Es gibt keine besonderen Formulare für die rückwirkende Beantragung. Es ist dasselbe Formular und man trägt einfach ein, wann die Beratung war. Das hat Frau M auch gemacht und wurde trotzdem weggeschickt.
Der Mitarbeiter hätte Frau M niemals wegschicken dürfen!
Fernhalten von der Beratungshilfe
Einige Amtsgerichte versuchen die Menschen von der Beratungshilfe fernzuhalten, wie es nur geht. Wer sich einen Termin zur Beantragung geben lässt, ist schon verloren. Der Termin ist dann mit hoher Wahrscheinlichkeit erst in 5 Wochen. Wer sofort einen Anwalt braucht, kann also die Vierwochenfrist nicht halten oder muss eben 5 Wochen mit seinem Problem leben.
Andere Amtsgerichte meinen, dass eine Beratung doch auch durch gemeinnützige Vereine gratis geliefert wird. Anwälte braucht man da doch nicht.
Die Menschen werden dann in die Beratungsstellen geschickt. Beratungsstellen können beraten, aber wenn schnell gehandelt werden muss, können die Beratungsstellen nicht Schritt halten und es geht wertvolle Zeit verloren.
Und selbst wenn man es schafft den Antrag irgendwie pünktlich ins Amtsgericht zu bekommen, dann werden dort manchmal wahre rechtliche Aufsätze verlangt, was nun das rechtliche Problem ist. Wer kann das als Normalbürger schon liefern?
Und wenn man das dann alles geschafft hat, dann kommt nicht selten die Ablehnung mit der Begründung: Wenn Sie das Problem so schön verstanden haben, hätten Sie doch keinen Anwalt gebraucht.
Beratungshilfe richtig beantragen
Aber, wie macht man es nun richtig?
1. Laden Sie den Beratungshilfeantrag im Internet herunter.
2. Füllen Sie den Antrag aus und beschreiben Sie das Problem mit eigenen Worten, so gut Sie es können. Es braucht keine rechtlichen Erklärungen.
3. Fügen Sie eine Kopie des letzten Bewilligungsbescheides bei (wenn Sie einen Bescheid haben)
4. Fügen Sie kopierte Kontoauszüge der letzten 3 Monate bei.
5. Wenn Sie sonst noch etwas eingetragen haben, fügen Sie Nachweise dazu bei.
6. Schicken Sie dann alles an Ihr Amtsgericht vor Ort oder geben Sie es dort beim Pförtner ab.
Sie erhalten dann in aller Regel recht bald eine Antwort. Denn, wenn der Antrag erstmal im Gericht ist, kann man Sie zumindest nicht mehr wegschicken. Über alles andere kann man später streiten.