Erhebliche Verschlechterungen bei ebay für private Verkäufer

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Zwangsumstellung der Zahlungsmethode bei ebay für private Verkäufer

Vor allem Niedriglöhner, Rentner und Hartz IV Bezieher nutzen die Plattform “ebay”, um gebrauchte Gegenstände privat zu verkaufen, um wenigstens ein, zwei Euro mehr in der Tasche zu haben. Doch genau das wird jetzt deutlich erschwert.

Schon seit 2019 kursieren immer wieder Meldungen dazu, dass eBay die Zahlungsabwicklung selbst übernehmen will.
Nun haben wir von einigen Stellen die Information bekommen, dass eBay offenbar die Zwangsumstellung der Zahlungsabwicklung von privaten Verkäufern umsetzt.

Ebay fordert derzeit per Email private Verkäufer auf, dieser Umstellung der Zahlungsabwicklung zuzustimmen, andernfalls könnten diese auf eBay nicht mehr verkaufen (siehe Anhang).

Steigende Kosten für private Verkäufer

Mit der Umstellung der Zahlungsabwicklung auf eBay gehen erhebliche Änderungen der Vertragsbedingungen und Kosten einher, u.a. steigt die Verkaufsprovision auf 11%.

Bei Fremdwährungszahlungen werden zusätzlich 3% vom Betrag als Gebühr fällig und Käufer können nicht mehr von günstigeren Umrechnungskursen des eigenen Kreditkartenanbieters profitieren.

Bei Käuferschutzfällen kassiert eBay vom Verkäufer nun eine Gebühr i.H.v. 19,04 Euro, wenn der Fall zugunsten des Käufers entschieden wurde. Bisher gab es dort keine Gebühren. Die neuen Kosten kann man hier einsehen.

Vertraglich verlangt eBay vom Kunden nun vollen Zugriff auf dessen Verkaufserlöse sowie Bankkonto und/oder Kreditkarte(n), um eigene Forderungen, Rückerstattungen und Rückzahlungen bei Käuferschutzfällen aufrechnen und einziehen zu können. Damit ist man als Verkäufer eBay nun vollkommen ausgeliefert.

Sollte mal aus technischen Gründen die Angabe im Kundenkonto unzutreffend sein, dass der Käufer den fälligen Betrag bezahlt hat, und man versendet daraufhin die Ware, hat man keinerlei Ansprüche gegenüber eBay und muss auf dem Zivilrechtsweg gegen den Käufer vorgehen.

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Zahlt der Käufer nicht, sorgt eBay nicht etwa dafür, dass er es tut. Nein, eBay kassiert trotzdem beim Verkäufer ab und dieser muss sich selbst darum kümmern, indem er einen unbezahlten Artikel meldet.

Noch schlimmer ist es, wenn man als Verkäufer das Opfer eines Käuferschutzbetruges wird, da eBay hier nun Richter und Vollstrecker in einer Person ist und man als Verkäufer gezwungen ist, dem zuzustimmen.

Wer es noch nicht weiß: Käuferschutzbetrug bezeichnet den Missbrauch des Käuferschutzes und erfreut sich auf eBay großer Beliebtheit.

Dabei werden vom Käufer gekaufte Artikel gegen Defekte ausgetauscht, diese bei Nichtgefallen vorsätzlich beschädigt, oder bei fehlerhaftem Umgang grob fahrlässig zerstört. Dann wird vom Käufer auf eBay ein Käuferschutzfall eröffnet und behauptet, der Artikel sei bereits defekt von Verkäufer versendet worden, oder es liege ein Transportschaden vor.

In der Regel ist es dem Verkäufer unmöglich, das Gegenteil zu belegen, und er hat keine Chance, sich erfolgreich zur Wehr zu setzen.

Denn während vor Gericht der Grundsatz in dubio pro reo gilt und private Verkäufer einen wirksamen Haftungsausschluss vereinbaren können, entscheidet eBay i.d.R. im Zweifel für den Käufer und ignoriert dabei einen bestehenden Haftungsausschluss.

Und da die Zahlungsabicklung nun u.a. zwischen eBay und PayPal stattfindet, hat man als Verkäufer auch nicht mehr die Möglichkeit, den Verkäuferschutz von PayPal in Anspruch zu nehmen, wenn man Opfer eines Käuferschutzbetruges wurde.

Fazit

Zusammenfassend kann man sagen, dass eBay die volle Kontrolle übernimmt, sich selbst dabei einen kräftigen Kostenzuschlag gönnt, gleichzeitig die eigene Haftung erheblich reduziert – und das alles ohne einen erkennbaren Mehrwert für den Verkäufer, sondern vielmehr unter deutlichen Verschlechterungen. (fm, hartz.info)

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