Wenn man eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) bezieht, endet die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung.
Um einer späteren Altersarmut vorzubeugen, wird das Rentenkonto so weitergeführt, als würde man weiterhin in der bisherigen Höhe einzahlen.
Ob man mit EM-Rente früher in die Altersrente gehen kann und welche Möglichkeiten die EM-Rente beim Umstieg bietet, zeigen wir in diesem Artikel.
Automatische Umstellung der EM-Rente in Altersrente
Standardmäßig wird die Erwerbsminderungsrente bei Erreichen der Regelaltersgrenze automatisch in eine Regelaltersrente umgewandelt.
Versicherte können auch eine frühere Umwandlung in eine vorgezogene Altersrente beantragen, sofern die entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Voraussetzungen für eine EM Rente
EM-Rente erhält man, wenn man aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen mindestens sechs Monate lang weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Diese Rente wird meist befristet für zwei oder drei Jahre bewilligt und muss regelmäßig erneuert werden.
Nach neun Jahren kann sie unbefristet werden, läuft jedoch maximal bis zur Regelaltersgrenze.
Wann kann man in Altersrente gehen?
Der Wechsel von der EM-Rente zur Altersrente hängt stark vom Geburtsjahr ab. Die Regelaltersrente kann derzeit ab 67 Jahren in Anspruch genommen werden.
Mit einer dieser Optionen kann man früher in Rente gehen:
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Diese kann bis zu fünf Jahre vor der Regelaltersgrenze bezogen werden, bei 1964 Geborenen also mit 62 Jahren.
- Altersrente für langjährig Versicherte: Ab dem 63. Lebensjahr möglich, allerdings mit Abschlägen von 0,3% pro Monat.
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Diese Option steht ab dem 65. Lebensjahr zur Verfügung, sofern 45 Beitragsjahre nachgewiesen werden können, und das ohne Abschläge.
Bestandsschutz als Vorteil der EM-Rente
Der Wechsel von der EM-Rente zur Altersrente innerhalb von 24 Monaten bietet einen wichtigen Vorteil: den Bestandsschutz.
Dies bedeutet, dass die Altersrente nicht niedriger sein darf als die vorher bezogene EM-Rente.
Aufgrund der Zurechnungszeiten bei der EM-Rente, die die Rentenhöhe künstlich erhöhen, ist dieser Schutz besonders wertvoll.
Abschläge, die bei der EM-Rente vor dem 63. Lebensjahr vorgenommen wurden, bleiben auch bei der Altersrente erhalten.
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Wichtige Punkte zur EM-Rente ab 2024
Ab Januar 2024 können Bezieher der EM-Rente sechs Monate lang uneingeschränkt arbeiten, ohne ihren Rentenanspruch zu verlieren. Diese Regelung gilt sowohl für teilweise als auch volle EM-Renten.
Es ist ratsam, vor Beginn der Arbeitstätigkeit Rücksprache mit der Rentenversicherung und dem behandelnden Arzt zu halten.
Beratungsangebote sollten immer genutzt werden
Vor dem Wechsel von der EM-Rente zur Altersrente sollten Sie eine Beratung in Anspruch nehmen. Kostenlose Unterstützung bietet die Deutsche Rentenversicherung oder der Sozialverband Deutschland (SoVD).
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