Wenn jemand als voll erwerbsgemindert anerkannt ist, erhรคlt dieser Mensch dann einen Schwerbehindertenausweis? Und umgekehrt? Das ist nicht so, da es sich hier um unterschiedliche Bereiche des Sozialrechts handelt.
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Erwerbsminderung und Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung verantwortet die Erwerbsminderungsrente und entscheidet, ob jemand einen Anspruch darauf hat. Dieser Mensch muss erstens dauerhaft in seiner Gesundheit eingeschrรคnkt sein, zweitens in die Rentenkasse eingezahlt haben und drittens die Regelalterszeit fรผr die Altersrente noch nicht erreicht haben.
Wann erhalte ich einen Schwerbehindertenausweis?
Das Versorgungsamt stellt den Grad der Behinderung (GdB) fest. Dieser zeigt, in welchem Ausmaร ein Mensch durch seine Behinderung beeintrรคchtigt ist.
Der GdB wird in 10er-Schritten gemessen, fรคngt bei 20 an und endet bei 100. Je hรถher der GdB ist, umso grรถรer ist die Behinderung.
Verschiedene Gesetze
Der Schwerbehindertenausweis ist nach dem Sozialgesetzbuch IX geregelt, die Erwerbsminderungsrente hingegen wie andere Renten in SGB VI. Beides hat also rechtlich nichts miteinander zu tun.
Beeinflusst der Schwerbehindertenausweis die Erwerbsminderung?
Vermutlich werden die meisten Schwerbehinderung und Erwerbsminderung zusammen denken, denn wer physisch eingeschrรคnkt ist, ist vermutlich auch in der Arbeit eingeschrรคnkt. Das muss aber nicht sein.
Jemand kann einen Grad der Behinderung von 100 haben und trotzdem als voll erwerbsfรคhig gelten, und jemand kann รผberhaupt keine Behinderung aufweisen und voll erwerbsgemindert sein.
Wann kriegen Menschen mit Schwerbehinderungen keine Erwerbsminderungsrente?
Der Grad der Behinderung ist unabhรคngig davon, was dieser Mensch tut, ob er arbeitet oder nicht arbeitet, in die Rentenkasse einzahlt oder nicht.
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Eine Erwerbsminderungsrente wird jedoch nur gezahlt, wenn die Betroffenen zuvor in die gesetzliche Rentenkasse einzahlten. Kurz gesagt: Auch wer einen Grad der Behinderung von 100 hat und nachweislich รผberhaupt nicht arbeiten kann, hat nur dann Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn er in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtbeitrรคge geleistet hat.
Ob mit oder ohne Behinderung: Betroffene mรผssen fรผnf Jahre oder lรคnger in der Deutschen Rentenversicherung sein, und in dieser Zeit mindestens 36 Monate Pflichtbeitrรคge geleistet haben. Nur dann gibt es รผberhaupt die Mรถglichkeit einer Erwerbsminderungsrente.
Rentenversichert mit schwerer Behinderung
Auch eine Schwerbehinderung bei jemand, der seine Beitrรคge in der gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat, bedeutet nicht unbedingt die Anerkennung eines Antrags auf Erwerbsminderungsrente.
Zum Beispiel kรถnnte die Rentenversicherung zu dem Schluss kommen, dass Betroffene an einem behindertengerecht eingerichteten Arbeitsplatz nicht erwerbsgemindert seien.
Befundberichte zรคhlen doppelt
Allerdings gibt es einen Punkt, der fรผr eine Erwerbsminderung ebenso von Bedeutung ist wie fรผr den Grad der Behinderung, und das ist der รคrztliche Befundbericht.
In diesem schildert der zustรคndige Haus- beziehungsweise Facharzt genau, an welchen Erkrankungen / Behinderungen die Betroffenen leiden, und auch, was das fรผr die Arbeit bedeutet.
Sowohl die Einordnung der Rentenversicherung, ob jemand erwerbsgemindert ist wie auch die Einschรคtzung des Versorgungsamtes, welchen Grad der Behinderung jemand hat, nimmt den รคrztlichen Befund ernst.
Das gilt fรผr einen Pneumologen, der einen Befundbericht รผber die Auswirkungen einer chronisch obstruktiven Lungenerkrankung verfasst ebenso wie fรผr einen Psychiater, der die Beschrรคnkungen durch eine Posttraumatische Belastungsstรถrung (PTBS) einschรคtzt.
Auch รคrztliche Einschรคtzungen sind nicht รผbertragbar
Auch hier gilt aber. Der Befundbericht ist nicht รผbertragbar. Ein Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis und auf eine Erwerbsminderungsrente sind zwei Paar Schuhe.