Fragen und Antworten zum Neuen Elterngeld
Seit dem 1. Januar 2007 gilt die neue Regelung: Das alte Erziehungsgeld wird durch das Elterngeld ersetzt. Leider profitieren Einkommensstarke Familien mehr von dem neuen Elterngeld, als sozial schwächer Gestellte.
Ab der Geburt des Kindes erhalten Eltern das neue Elterngeld. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen. Deshalb spricht man auch von einer Lohnersatzleistung oder Lohnfortzahlung. Eltern erhalten minimum 300 Euro (z.B. Hartz IV Empfänger/innen) und maximum 1800 Euro. Das Elterngeld ersetzt 67 Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens. Für Geringverdiener, Mehrkindfamilien und Familien mit Zwillingen oder Drillingen wird das Elterngeld erhöht. Bei Kindern, die vor dem 1. Januar 2007 geboren sind, gilt das alte Erziehungsgeld. Ein Antrag auf Elterngeld kann dann nicht gestellt werden, da die Regelung per Stichtag eingeführt worden ist.
Um eine konkrete Rechnung vorzunehmen, bedarf es eines Online- Elterngeld- Rechners. Diesen Elterngeld- Rechner stellt die Bundesregierung kostenlos zur Verfügung. Sie können den Elterngeld Rechner hier aufrufen.
Um einen Antrag auf das Elterngeld zu stellen, müssen Sie sich an die Elterngeld- Stelle wenden. Entsprechende Online- Formulare gibt es hier zum Download.
Wie lange kann Elterngeld bezogen werden?
Das Elterngeld kann in den ersten 14 Lebensmonate des Kindes in Anspruch genommen werden. Sind zwei Eltern für die Betreuung des Kindes vorhanden, kann ein Elternteil für höchstens zwölf Monate Elterngeld beantragen, zwei zusätzliche Monate stehen dem anderen Elternteil des Kindes zu, wenn für zwei Monate zu Gunsten der Betreuung des Kindes auf Erwerbseinkommen ganz oder teilweise verzichtet wird. Acht Wochen Mutterschaftsgeld einschließlich Arbeitgeberzuschuss werden jedoch auf zwei Monate der Elterngeldleistung für die Mutter angerechnet, da beide Leistungen den gleichen Zweck verfolgen. Der Bezugszeitraum des Elterngelds verlängert sich also durch den Bezug der Mutterschaftsleistungen nicht.
Das Elterngeld kann bei gleichem Budget auf die doppelte Anzahl der Monate gedehnt werden. Eine Person kann dann bis zu 24 Monate halbes Elterngeld beziehen, eine alleinerziehende Person bis zu 28 halbe Monatsbeträge, wenn kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld einschließlich Arbeitgeberzuschuss besteht. Besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss reduziert sich die Zahl der noch nutzbaren Elterngeldbeträge entsprechend. Im Fall der Alleinerziehenden würden bei acht Wochen Mutterschaftsgeld nach den zwei ersten vollen Elterngeldmonaten noch 24 halbe Monate zur Verfügung stehen. Auch die Partnermonate können gedehnt werden, so dass ein Paar auf bis zu maximal 28 halbe Monatsbeträge kommen kann.
Was ist, wenn die Familie ALG II erhält?
Bei ALG II, Sozialhilfe, Unterhalt, Wohngeld und Kinderzuschlag wird das Elterngeld oberhalb des Mindestbetrages von 300 Euro als Einkommen berücksichtigt, bis 300 Euro ist es also anrechnungsfrei. Hartz IV Empfänger/innen erhalten also nicht mehr als 300 Euro zusätzlich.
Wird das Mutterschaftsgeld mit angerechnet?
Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss wird taggenau auf den mit der Geburt des Kindes entstehenden Anspruch auf Elterngeld angerechnet, soweit sich die Anspruchszeiträume überschneiden. Das für die Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt auf insgesamt maximal 210 Euro begrenzte Mutterschaftsgeld des Bundesversicherungsamtes kann wegfallendes Erwerbseinkommen nicht ausgleichen und wird deshalb nicht angerechnet.
Erhöht sich das Elterngeld bei Zwillingen, Drillingen,…,?
Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind. Das heißt: Zusätzlich zum Elterngeld in Höhe von mindestens 67% des wegfallenden Erwerbseinkommens oder zum Mindestbetrag von 300 Euro werden für jedes weitere Mehrlingskind jeweils 300 Euro gezahlt. Pro Kind sind grundsätzlich jeweils bis 300 Euro anrechnungsfrei, sie werden also zusätzlich zu anderen Sozialleistungen gezahlt.
Elterngeld auch bei Teilzeit?
Bei Teilzeittätigkeit von nicht mehr als 30 Wochenstunden erhält die Betreuungsperson 67% des entfallenden Teileinkommens.
Was gilt bei Alleinerziehenden?
Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, erhalten die vollen 14 Monate Elterngeld. Dabei wird daran angeknüpft, dass das Kind allein bei dem einem Elternteil in der Wohnung lebt, dem die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht oder der eine einstweilige Anordnung erwirkt hat, mit der ihm zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht vorläufig zur alleinigen Ausübung übertragen worden ist. Auch hier gilt jedoch für die zwei Zusatzmonate, dass diese nur gewährt werden, wenn eine vorher ausgeübte Erwerbstätigkeit reduziert wird.
14 Monate Elterngeld gibt es darüber hinaus für Elternteile, deren Partner die Übernahme der Elternzeit objektiv unmöglich ist ? z.B. bei schwerer Krankheit oder Schwerstbehinderung – oder wenn eine Gefährdung des Kindeswohls gegen diese Übernahme spricht.
Kritik am Elterngeld
Die Nachteile, insbesondere für Erwerbslose und Geringverdiener, sind klar erkennbar. Zwar können sich alle zukünftigen Eltern ohne Einkommen bei der SPD bedanken, denn die CDU forderte ursprünglich eine Anrechnung des Elterngeldes auf das ALG II, ob dieser Verzicht jedoch von Dauer sein wird, ist fraglich. Eine unmissverständliche und klare Aussage der Regierung ist, dass der vermeintliche "Hinzuverdienst" von 300 Euro/Monat Erziehungsgeld bei Geringverdienern und Arbeitslosen von bislang zwei auf ein Jahr Elterngeld halbiert wurde. Bei diesen Personengruppen soll so offenbar der Wunsch nach einem Kind durch Halbierung der staatlichen Unterstützung nun auch ein Wunsch bleiben.
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