Das Bundessozialgericht in Kassel bestätigt die Elterngeld Stichtagregelung
Für viele Eltern ist die sogenannte Stichtagregelung ein Ärgernis. Eltern, die vor dem Stichtag des neuen Elterngeldes zur Welt gebarcht haben, erhalten das alte Erziehungsgeld. Die Elterngeld Regelung gilt erst ab dem 1. Januar 2007. Zahlreiche Eltern hatten gegen diese Regelung geklagt. Doch das Bundessozialgericht in Kassel hat in drei gleich lautenen Urteilen bestätigt, dass die Elterngeld-Stichtag-Regelung nicht gegen das Grundgesetz verstößt.
Doch die betroffenen Eltern wollen noch nicht aufgeben. Sie wollen vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, um erneut gegen diese Regelung zu prozessieren. Jedoch sehen renommierte Juristen kaum Chancen, dass das Bundesverfassungsgericht die Stichtagregelung kippen wird.
Hartz IV Empfänger erhalten nur den Minimumsatz von 300 Euro netto im Monat. Der Maximalbetrag beträgt 1800 Euro. Diesen Elterngeld Satz erhalten jedoch nur Besserverdiener. (30.01.2008)
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