Hartz IV: Termin im Jobcenter – Wieder Gelber Schein via Telefon!

Lesedauer < 1 Minute

Krankmeldung per Telefon – das soll nun wieder ermöglicht werden. Die Gesundheitsminister haben dies beschlossen und wollen die Hausärzte im Hinblick auf die rasante Ausbreitung der Corona-Variante Omikron unterstützen. Demnach können Krankmeldungen nach telefonischer Rücksprache bei milden Atemwegserkrankungen ausgestellt werden. Die Krankschreibung gilt dann auch für Meldetermine im Jobcenter.

Verpasster Meldetermin im Jobcenter: Sanktionen

Wenn Hartz IV Beziehende unentschuldigt einen Meldetermin im Jobcenter vergessen oder verpassen, drohen Sanktionen. Dann werden die Regelleistungen um mindestens 10 Prozent gekürzt. Es gab sogar Fälle, in denen die Leistungen aufgrund “fehlender Mitwirkung” aufgrund eines verplatzten Termins ganz gestrichen wurden.

Gewichtige Gründe

Gewichtige Gründe können dafür sorgen, dass keine Sanktionen erfolgen. Ein gewichtiger Grund ist eine Erkrankung mit Krankschreibung. Aber Achtung: Das Jobcenter darf die Arbeitsunfähigkeit anzweifeln und eine Untersuchung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen anordnen lassen. Das man aber erst nach wiederholten Krankschreibungen befürchten.

Gelber Schein via Telefon

Für die kommenden Wochen sollen nunmehr vereinfachte Regelungen gelten, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband mitteilte. “Ab sofort können Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) bis maximal sieben Tage ausgestellt bekommen. Sie müssen dafür nicht die Arztpraxen aufsuchen.”

Die Regelungen sollen allerdings nur für Patienten gelten, “die an leichten Erkrankungen der oberen Atemwege erkrankt sind und keine schwere Symptomatik vorweisen oder Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) für einen Verdacht auf eine Infektion mit COVID-19 erfüllen.”

Krankmeldung wird zugeschickt

Die Krankmeldung wird im Anschluss durch die Arztpraxis zugeschickt und kann an das Jobcenter weitergeleitet werden. Mit der Regelung sollen Arztpraxen entlastet werden.