Rente: Rentenzuschlag mit seltenem Vorteil

Lesedauer 3 Minuten

Zum 1. Juli 2025 steigt der aktuelle Rentenwert bundesweit von 39,32 Euro auf 40,79 Euro. Aus der Rentenanpassungsformel ergibt sich damit ein Plus von 3,74 Prozent fรผr rund 21 Millionen Leistungsbeziehende in Ost und West โ€“ ein weiterer Schritt, mit dem die gesetzliche Rente ihrer Bindung an die Lohnentwicklung folgt und die Kaufkraft vieler Ruhestรคndler stรคrkt.

Brutto gegen Netto: Warum das Plus nicht bei allen gleich ankommt

Die Erhรถhung wird grundsรคtzlich auf den Bruttobetrag der jeweiligen Rente aufgeschlagen.

Wer versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist, spรผrt daher weniger als 3,74 Prozent auf dem Konto, weil die Beitrรคge parallel weiter abgezogen werden.

Hinzu kommt, dass die Pflegekassen in diesem Jahr einen um 0,2 Prozentpunkte hรถheren Beitragssatz rรผckwirkend abrechnen; im Auszahlungsmonat Juli werden die Beitrรคge deshalb doppelt fรคllig, bevor sie ab August wieder auf das regulรคre Niveau sinken.

Der Rentenzuschlag: Eine seltene Sonderregelung

Besonders erfreulich ist die Anpassung fรผr rund drei Millionen Rentnerinnen und Rentner, die den Rentenzuschlag nach ยง 307j SGB VI beziehen. Der Zuschlag wurde im Juli 2024 eingefรผhrt, um Bestandsrentnern mit frรผheren Erwerbsminderungs-, Hinterbliebenen- oder Altersrenten einen Ausgleich von 4,5 bzw. 7,5 Prozent zu verschaffen.

Anders als die Haupt-Rente wird dieser Zuschlag nicht vom Bruttowert, sondern vom Zahlbetrag โ€“ also dem Nettobetrag nach allen Abzรผgen โ€“ berechnet und angepasst. Weil Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrรคge bereits abgezogen sind, kommt jede prozentuale Erhรถhung vollstรคndig bei den Berechtigten an.

Wer profitiert?

Anspruchsberechtigt sind Personen, deren Erwerbsminderungs- oder entsprechende Witwenrente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat und die die Voraussetzungen des EM-Bestandsverbesserungs-Auszahlungsgesetzes erfรผllen.

Der Zuschlag lรคuft weiter, wenn die Betroffenen inzwischen eine regulรคre Altersrente beziehen; er entfรคllt nur, wenn etwa beim รœbergang in eine neue Rentenart die gesetzlichen Bedingungen nicht mehr erfรผllt sind.

So wirkt sich die Sonderregelung in der Praxis aus

Nehmen wir eine Rentnerin, deren Zahlbetrag fรผr den Zuschlag seit Juli 2024 100 Euro betrรคgt. Mit der Rentenanpassung wรคchst dieser Betrag am 1. Juli 2025 direkt auf 103,74 Euro.

Es werden keine Sozialversicherungsbeitrรคge mehr einbehalten. Bei einer gleich hohen Haupt-Rente wรผrde das Plus dagegen zunรคchst auf den Bruttowert aufgeschlagen; erst danach zรถgen Krankenkasse und Pflegekasse ihren Anteil ab โ€“ das Nettoplus lรคge spรผrbar darunter.

Lesen Sie auch:

–ย Rente: Als deutscher Rentner in Ungarn steuerfrei leben?

Getrennte Rentenbescheide, wichtige Fristen

Die Deutsche Rentenversicherung verschickt Anfang Juli zwei Schreiben: die รผbliche Rentenanpassungsmitteilung und zusรคtzlich einen Bescheid รผber die Anhebung des Rentenzuschlags.

Empfรคngerinnen und Empfรคnger sollten beide Dokumente sorgfรคltig vergleichen, denn entscheidend ist, dass die 3,74 Prozent exakt auf den Zuschlags-Zahlbetrag aus dem Vorjahr aufgeschlagen wurden. Weichen die Werte ab, kann binnen eines Monats nach Zustellung formloser Widerspruch eingelegt werden.

Befristung bis 30. November 2025

Die Zuschlagsbescheide sind zunรคchst bis zum 30. November 2025 befristet. Hintergrund ist das zweistufige Verfahren, mit dem die Rentenversicherung ร„nderungen des Zahlbetrags unabhรคngig von der Rentenanpassung vorerst nicht berรผcksichtigt. Nach Ablauf der Befristung erfolgt eine Neuberechnung. Betroffene sollten daher auch Ende 2025 prรผfen, ob die Hรถhe des Zuschlags weiter stimmt.

Steuerliche Folgen nicht vergessen

Weil der steuerpflichtige Anteil der Rente mit jeder Anpassung steigt, rutschen nach Angaben des Bundesfinanzministeriums in diesem Jahr rund 73 000 Ruhestรคndler erstmals รผber den Grundfreibetrag und mรผssen kรผnftig eine Einkommensteuererklรคrung abgeben.

Das gilt unabhรคngig davon, ob sie den Rentenzuschlag erhalten oder nicht. Rechtzeitige Rรผcklagen oder eine Beratung bei Lohnsteuerhilfevereinen kรถnnen bรถse รœberraschungen vermeiden.

Fazit

Die Rentenerhรถhung 2025 verbessert die Bezรผge aller Ruhestรคndler, doch nur die Empfรคnger des Rentenzuschlags genieรŸen das volle Plus ohne Abzรผge. Wer dazu gehรถrt, sollte die gesonderte Mitteilung prรผfen, die Widerspruchsfrist im Auge behalten und den Ausblick auf das Ende der Befristung Ende November 2025 nicht vergessen.

Wer nicht sicher ist, ob die Berechnung stimmt, kann sich kostenlos an die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung wenden oder fachkundigen Rat bei Rentenberatern und Rechtsanwรคlten einholen.

Damit geht keiner der hart erarbeiteten Cent verloren โ€“ und der seltene Vorteil wird vollstรคndig ausgenutzt.