Ein zweites Mal Krankengeld aus dem selben Grund

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Das Krankengeld ist für viele Arbeitnehmer in Deutschland eine wichtige Absicherung im Krankheitsfall. Doch was passiert, wenn die 78 Wochen Krankengeld ausgeschöpft sind und die Erkrankung weiterhin besteht?

Gibt es die Möglichkeit, für dieselbe Erkrankung erneut Krankengeld zu erhalten? Und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?

Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Krankengeld wird in Deutschland maximal 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren (dreijährige Blockfrist) für dieselbe Erkrankung gezahlt. Dieser Zeitraum umfasst auch die ersten sechs Wochen der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Nach Ablauf der 78 Wochen endet der Anspruch auf Krankengeld. Diesen Zeitpunkt nennt man „Aussteuerung“. Doch die dreijährige Blockfrist bietet die Möglichkeit, später erneut Krankengeld zu beziehen – jedoch unter bestimmten Bedingungen.

Was ist die dreijährige Blockfrist?

Die dreijährige Blockfrist beginnt am ersten Tag der Krankschreibung wegen einer bestimmten Erkrankung. Innerhalb dieses Zeitraums werden alle Krankschreibungen aufgrund derselben Diagnose zusammengezählt, bis die 78 Wochen Krankengeld ausgeschöpft sind. Nach Ablauf dieser Frist kann unter Umständen ein erneuter Anspruch auf Krankengeld entstehen.

Um ein erneutes Krankengeld zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die dreijährige Blockfrist muss abgelaufen sein.
  • Es müssen mindestens sechs Monate vergangen sein, in denen keine Krankschreibung wegen derselben Erkrankung vorlag.
  • Während dieser sechs Monate müssen Krankenkassenbeiträge gezahlt worden sein, etwa durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Leistungen des Arbeitsamts.

Warum ist die Sechs-Monats-Regelung wichtig?

Nach Ablauf der dreijährigen Blockfrist gibt es kein „automatisches Reset“ für den Anspruch auf Krankengeld. Um erneut Krankengeld für dieselbe Erkrankung zu beziehen, dürfen in den sechs Monaten vor der neuen Blockfrist keine Krankschreibungen für diese Erkrankung vorliegen.

Diese Regelung soll verhindern, dass ein nahtloser Übergang zwischen zwei Krankengeldphasen entsteht, was für Betroffene oft unverständlich erscheint.

Welche Herausforderungen ergeben sich nach der Aussteuerung?

Nach der Aussteuerung stehen Betroffene vor schwierigen Entscheidungen:

  1. Erwerbsminderungsrente: Ist die Erkrankung langfristig so schwerwiegend, dass eine Erwerbsminderungsrente beantragt werden muss?
  2. Rückkehr in den Beruf: Gibt es eine Möglichkeit, trotz der gesundheitlichen Einschränkungen wieder in den alten Beruf einzusteigen?
  3. Arbeitslosengeld: Kann Arbeitslosengeld als Übergangslösung in Betracht gezogen werden, und was bedeutet das für die eigene Krankschreibung?

Besonders wichtig ist, strategisch zu planen und sich frühzeitig beraten zu lassen. Das Sozialgesetzbuch ist komplex, und jede Entscheidung kann langfristige Auswirkungen haben.

Wie kann man die Übergangszeit zwischen Krankengeldphasen gestalten?

Um die Voraussetzungen für einen erneuten Anspruch auf Krankengeld zu erfüllen, ist es entscheidend, die Zeit nach der Aussteuerung sinnvoll zu nutzen:

  • Arbeitslosengeld: Wer Arbeitslosengeld bezieht, bleibt weiterhin krankenversichert. Wichtig ist, sich nicht durchgehend wegen derselben Erkrankung krankschreiben zu lassen, da dies den erneuten Krankengeldanspruch verhindern kann.
  • Rückkehr in den Beruf: Eine Rückkehr in den Beruf, selbst für eine kurze Zeit, kann die nötigen sechs Monate ohne Krankschreibung sicherstellen.
  • Erwerbstätigkeit: Eine versicherungspflichtige Tätigkeit führt dazu, dass die Krankenkasse Beiträge erhält, was eine wichtige Voraussetzung für den erneuten Krankengeldanspruch ist.

Wann ist eine Beratung sinnvoll?

Die Regelungen rund um Krankengeld, Blockfristen und Erwerbsminderungsrente sind komplex und individuell unterschiedlich. Eine persönliche Beratung, etwa beim Sozialverband, bei der Krankenkasse oder bei einem Fachanwalt für Sozialrecht, kann helfen, die optimale Strategie für die eigene Situation zu entwickeln.

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Fazit: Ein zweites Mal Krankengeld ist möglich, aber anspruchsvoll

Ein erneuter Anspruch auf Krankengeld für dieselbe Erkrankung ist möglich, aber an strenge Voraussetzungen gebunden. Betroffene müssen strategisch vorgehen, die dreijährige Blockfrist und die Sechs-Monats-Regelung berücksichtigen sowie ihre finanzielle Absicherung während der Übergangszeit sicherstellen. Frühzeitige Planung und fachkundige Beratung sind dabei essenziell.

Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden, zögern Sie nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihre Ansprüche gewahrt bleiben und Sie bestmöglich abgesichert sind.