Krankengeld ausgelaufen: Muss ich mich jetzt weiter krankschreiben lassen?

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Wenn das Krankengeld endet, fragen sich viele Betroffene: “Muss ich sofort auf die Krankmeldung verzichten, wenn mein Krankengeld ausläuft?” In diesem Beitrag erklären wir die Nahtlosigkeitsregelung und wie Sie sich in dieser Situation am besten verhalten.

Vorbereitung auf das Ende des Krankengeldes

Ungefähr zwei Monate vor dem Ende des Krankengeldes, auch Aussteuerung genannt, sollten Sie von Ihrer Krankenkasse ein entsprechendes Schreiben erhalten.

Dieses Schreiben ist wichtig für den Antrag auf Arbeitslosengeld bei der Arbeitsagentur!

Falls Sie diesen Brief nicht erhalten haben, ist es ratsam, aktiv bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen.

Auch wenn es zunächst widersprüchlich erscheinen mag: Sie haben trotz eines bestehenden Arbeitsvertrages Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies gilt ohne Einschränkungen, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Antrag auf Arbeitslosengeld und die Prüfung der Nahtlosigkeit

Rund zwei Monate vor dem Auslaufen des Krankengeldes sollten Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld bei der Arbeitsagentur stellen. Dies gibt der Behörde ausreichend Zeit, Ihren Antrag zu bearbeiten und eine nahtlose Zahlung sicherzustellen.

Neben der üblichen Prüfung des Anspruchs wird der ärztliche Dienst der Arbeitsagentur eingeschaltet, um eine Prognose zu Ihrer Arbeitsfähigkeit zu erstellen.

Diese Beurteilung erfolgt meist nach Aktenlage, wobei sich der ärztliche Dienst bei Ihrem Haus- oder Facharzt über Ihren gesundheitlichen Zustand informiert.

Jetzt greift die Nahtlosigkeitsregelung

Die entscheidende Frage, die der ärztliche Dienst klärt, lautet: Sind Sie in der Lage, weniger als drei Stunden täglich zu arbeiten, und dies für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten?

Wenn diese Frage mit Ja beantwortet wird, greift die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung.

Diese Regelung hat zwei wesentliche Konsequenzen:

  1. Sie erhalten ohne weitere Probleme Arbeitslosengeld.
  2. Sie müssen eine Rehabilitation bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.

Während der erste Punkt für Sie vorteilhaft ist, dient der zweite Punkt dazu, festzustellen, ob Sie möglicherweise in die Erwerbsminderungsrente gehören.

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Krankmeldung nach der Aussteuerung

Eine häufige Frage, die sich viele Betroffene stellen, lautet: Muss ich mich nach der Aussteuerung weiter krankschreiben lassen oder darf ich dies überhaupt?

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Wenn die Nahtlosigkeitsregelung greift

Sobald die Nahtlosigkeitsregelung in Kraft tritt, ist die Krankmeldung unproblematisch. Das bedeutet, Sie können weiterhin krankgeschrieben sein, ohne dass dies negative Auswirkungen auf Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.

Wenn die Nahtlosigkeitsregelung abgelehnt wird

Wird die Nahtlosigkeitsregelung jedoch abgelehnt, kann eine fortgesetzte Krankschreibung problematisch werden.

In diesem Fall müssen Sie sich theoretisch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, um weiterhin Arbeitslosengeld zu erhalten. Eine weitere Krankschreibung könnte in diesem Szenario zum Verlust des Arbeitslosengeldes führen.

Verhalten vor der Entscheidung des ärztlichen Dienstes

Bevor der ärztliche Dienst seine Entscheidung trifft, können Sie sich weiterhin krankschreiben lassen. Dies wird erst dann zum Problem, wenn die Nahtlosigkeitsregelung offiziell abgelehnt wird.

Aber: Bis zu diesem Zeitpunkt hat Ihre Krankmeldung keine negativen Auswirkungen auf Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Ein Beispiel aus der Praxis

Herr Schmidt, 45 Jahre alt, arbeitet seit über 15 Jahren als Maschinenbauingenieur. Nach einem schweren Bandscheibenvorfall im Januar 2023 ist er arbeitsunfähig und erhält nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch seinen Arbeitgeber Krankengeld von seiner gesetzlichen Krankenkasse. Dieses Krankengeld wird für maximal 78 Wochen innerhalb einer Dreijahresfrist gezahlt.

Im Oktober 2024, etwa zwei Monate vor dem Auslaufen seines Krankengeldanspruchs, erhält Herr Schmidt ein Schreiben seiner Krankenkasse, das ihn über das bevorstehende Ende der Zahlungen informiert und empfiehlt, sich bei der Agentur für Arbeit zu melden. Obwohl sein Arbeitsvertrag weiterhin besteht, ist er aufgrund seiner gesundheitlichen Situation nicht in der Lage, seine Arbeit wieder aufzunehmen.

Herr Schmidt folgt dem Rat und meldet sich bei der Agentur für Arbeit, um Arbeitslosengeld zu beantragen. Hier greift die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III), die sicherstellt, dass Personen, deren Krankengeldanspruch endet und die weiterhin arbeitsunfähig sind, Arbeitslosengeld erhalten können, ohne dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung zu stehen.

Voraussetzung hierfür ist, dass der Ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit feststellt, dass Herr Schmidt voraussichtlich für mindestens sechs weitere Monate weniger als drei Stunden täglich arbeitsfähig ist.

Während dieses Verfahrens bleibt Herr Schmidt weiterhin durchgehend krankgeschrieben, um seine Arbeitsunfähigkeit lückenlos nachzuweisen. Die fortlaufende Krankschreibung ist entscheidend, da sie den Anspruch auf Leistungen wie das Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung sichert. Würde er die Krankschreibung unterbrechen, könnte dies seinen Leistungsanspruch gefährden.

Nach der Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug erhält Herr Schmidt nahtlos Arbeitslosengeld. Parallel dazu wird er von der Agentur für Arbeit aufgefordert, einen Rehabilitationsantrag bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen, um seine Erwerbsfähigkeit zu prüfen und gegebenenfalls eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen.

Das Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, rechtzeitig auf das Ende des Krankengeldes zu reagieren, sich bei der Agentur für Arbeit zu melden und die Krankschreibungen lückenlos fortzuführen, um finanzielle Einbußen zu vermeiden und den Anspruch auf Leistungen zu sichern.

Sich immer beraten lassen

Da die Frage, ob Sie offiziell krankgeschrieben sind oder nicht, nach der Aussteuerung nicht mehr in Ihrer Hand liegt, sondern von der Einschätzung des ärztlichen Dienstes der Arbeitsagentur abhängt, ist eine individuelle Beratung sehr wichtig.

Wir empfehlen, sich bei Schwierigkeiten rund um die Aussteuerung persönlich beraten zu lassen, zum Beispiel beim Sozialverband Deutschland (SoVD) oder auch einem anderen Sozialverband.