Der Grundfreibetrag bei der Rente wurde 2024 deutlich erhöht, und diese Erhöhung gilt im Dezember rückwirkend für das gesamte Jahr. Er liegt jetzt bei 11.784 Euro. Arbeitnehmer bekommen dies netto direkt ausbezahlt. Rentner machen den Freibetrag bei ihrer Steuererklärung geltend.
Das bedeutet, dass Arbeitnehmer und Rentner in diesem Jahr zu viel Steuern gezahlt haben und diese erstattet bekommen.
180 mehr wegen höheren Kosten der Lebenshaltung
Der Freibetrag sollte ursprünglich nur 11.604 Euro betragen. Doch hohe Preisanstiege und damit höhere Kosten der Lebenshaltung brachten die Bundesregierung dazu, die Summe noch einmal um 180 Euro anzuheben.
Der Grundfreibetrag gilt für die Einkommenssteuer
Der Grundfreibetrag gehört zur Einkommenssteuer. Er fällt also für jeden an, der Einkommenssteuer bezahlt, und ohne Einkommen gilt auch der Grundfreibetrag nicht. Er gilt also für Arbeitnehmer ebenso wie für Rentner, für Selbstständige, Studenten und Auszubildende.
Rentner machen den Freibetrag in der Steuererklärung geltend
Rentner müssen erst dann eine Steuererklärung abgeben, wenn ihre Einkünfte der überarbeiteten Freibetrag von 11.784 Euro übersteigen. Bei manchen Rentnern machen genau diese 180 Euro den Unterschied, ob sie überhaupt Einkommenssteuer leisten müssen.
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Es gilt das Existenzminimum
Der Grundfreibetrag leitet sich aus dem Existenzminimum ab. Jeder Bürger muss, so verlangt es der deutsche Sozialstaat, genug Einkommen zur Verfügung haben, um den Lebensunterhalt zu decken. Deshalb bleiben Einnahmen solange steuerfrei, bis das Existenzminimum erreicht ist. Das soll Haushalte absichern, die nur niedrige Einkünfte haben.
Warum wird der Grundfreibetrag erhöht?
Das Existenzminimum bleibt nicht immer gleich. Inflation und Preissteigerungen bei Lebensmitteln, Miete und alltäglichen Dingen des Lebens führen dazu, dass die Lebenshaltungskosten steigen und damit der Betrag, der nötig ist, um das Existenzminimum zu sichern.
Was fällt unter den Grundfreibetrag?
Die Bundesregierung legt jedes Jahr im Existenzminimumbericht den Grundfreibetrag neu fest. Dabei gibt es Kennzahlen für wesentliche Bereiche wie Wohnung, Energie, Kleidung, Nahrungsmittel und medizinische Versorgung.
Hängt der Grundfreibetrag vom Einkommen ab?
Nein, der Grundfreibetrag garantiert zwar ein steuerfreies Einkommen bis zum Existenzminimum, gilt aber unabhängig von Ihrem Einkommen und Ihrer Lohnsteuerklasse. Jeder Steuerpflichtige hat also denselben Freibetrag zur Verfügung, egal, wie viel er darüber hinaus verdient. Die Einkommenssteuer zahlt er dann nur für das Einkommen, das diesen Freibetrag überschreitet.
Müssen Sie den Grundfreibetrag angeben?
Sie müssen den Grundfreibetrag nicht gesondert angeben. Bei Rentnern berücksichtigt das Finanzamt den Betrag in Ihrer Steuererklärung, ohne dass Sie ihn gesondert erwähnen.
Der Freibetrag bezieht sich auf die Lebenssituation
Die 11.784 entsprechen dem Grundfreibetrag für Alleinstehende. Bei Ehepaaren verdoppelt er sich, wenn sie ihre Einkommenssteuererklärung gemeinsam beim Finanzamt angeben.
Bei Eltern werden Kinderfreibeträge mit dem Kindergeld verglichen. Alleinerziehende können seit 2023 einen Entlastungsbetrag von 4.260 Euro in Anspruch nehmen, und 240 Euro mehr für jedes weitere Kind.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.