Die Zukunft der Strompreise in Deutschland sieht düster aus, vor allem für Rentner und Bürgergeldempfänger. Peter Knöppel, Rechtsanwalt und Rentenberater, warnt vor möglichen Preissteigerungen, die durch eine mögliche Kürzung der Bundeszuschüsse zu den Netzentgelten im kommenden Jahr drohen.
Hintergrund: Haushaltslage und Bundeszuschüsse
Die aktuelle Haushaltslage könnte dazu führen, dass die Bundeszuschüsse an die Energieunternehmen für die Netzentgelte gekürzt oder gestrichen werden. Diese Zuschüsse sind entscheidend, um die Strompreise für die Endkunden stabil zu halten. Ohne sie, so Kerstin Andrej, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft, könnten die Strompreise deutlich steigen.
Ursprünglich hatte die Ampel-Regierung einen Bundeszuschuss von bis zu 5,5 Milliarden Euro bis 2024 vorgesehen, doch nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss ein Stabilisierungsfonds bis Ende dieses Jahres aufgelöst werden. Damit bleibt die Frage offen, woher das Geld für die fehlenden Zuschüsse kommen soll.
Mögliche Folgen für Rentner
Sollten die Subventionen wegfallen, kommen nach Berechnungen von Verifox Mehrkosten auf die Endverbraucher zu. Auf eine Familie mit einem Jahresverbrauch von 4.000 Kilowattstunden könnten Mehrkosten von rund 100 Euro pro Jahr zukommen – eine Belastung, die für viele Rentnerinnen und Rentner mit begrenztem Einkommen spürbar wäre.
Trom nicht in den Regelleistungen
Heizkosten werden von den Jobcentern getrennt vom Regelsatz gezahlt, Strom jedoch nicht. Der im Regelbedarf festgelegte Betrag für Strom hat wenig mit der Realität zu tun. In der Realität reicht er für die Betroffenen meist nicht aus und sie müssen die Differenz aus dem Geld für das Existenzminimum nehmen – im Notfall also hungern.
Steigt der Strompreis, haben Leistungsberechtigte noch weniger Geld für Lebensmittel zur Verfügung als vorher. Es drohen Stromschulden und/oder Hunger.
Wie viel zahlt das Jobcenter für Strom?
In der Regelbedarfsstufe 1 sind 40,76 Euro für Strom vorgesehen. Ein Paar, das ohne Kinder als Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält 2023 73,23 Euro und 2024 82,16 Euro, Eltern mit zwei Kindern erhalten als Bedarfsgemeinschaft 2023 109,95 Euro und 2024 123,33 Euro für Strom.
Wie hoch ist der durchschnittliche Bedarf?
Berechnungen der Durchschnittskosten bei einem Strompreis von 40 Cent / kWh und einer monatlichen Grundgebühr von rund 12 Euro zeigen, dass ein Alleinstehender, der Bürgergeld bezieht, nur knapp drei Viertel seiner tatsächlichen durchschnittlichen Stromkosten erstattet bekommt.
Paare in Bedarfsgemeinschaften stehen zwar etwas besser da, aber auch sie müssen eine Differenz von rund 7,4 Prozent ausgleichen. Mit steigenden Stromkosten ab 2024 wird sich die Situation weiter verschärfen. Daran ändert auch die Regelsatzerhöhung wenig, denn sie gleicht lediglich die Inflation aus und ist damit nur eine Anpassung.
Härtefälle und zusätzliche Unterstützung
Reicht der Regelsatz nicht, um die Stromrechnung zu bezahlen, dann lässt sich beim Jobcenter ein Antrag auf Härtefall stellen. Jetzt entscheidet die zuständige Behörde im Einzelfall, ob eine zusätzliche Unterstützung gewährt wird, um die Stromkosten auszugleichen.
Das lässt sich zwar gut mit gestiegenen Strompreisen und ganz realen Zahlungsunfähigkeiten begründen – aber ob die Jobcenter diese Begründung akzeptieren, ist fraglich. Denn es handelt sich nicht um Einzelfälle, sondern um ein systemisches Problem, genauer: um ein systemisches Versagen.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.