Diskriminierung von Bürgergeld-Beziehern bei der Wohnungssuche – Schützt das Diskriminierungsverbots?

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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskrimninierung bei der Wohnungssuche. Im Fokus steht dabei vor allem die rassistische Diskrimnierung auf dem Wohnungsmarkt. Eine Diskriminierung von Bürgergeld-Leistungsberechtigten findet häufig statt und ist aber ein blinder Fleck des “Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.”

Schutz bei der Wohnungssuche durch Gleichbehandlungsgesetz

Die Antidiskrimierungsstelle des Bundes klärt auf: “Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Sie bei der Wohnungssuche und in bestehenden Mietverhältnissen vor Diskriminierung. Das Diskriminierungsverbot erstreckt sich von der Zeitungsannonce, über die Vermietung bis zur Beendigung des Mietverhältnisses. Besonders weitgehend ist der Schutz vor Benachteiligung aufgrund der ethnischen Herkunft.”

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Leistungsberechtigte werden nicht erwähnt

Der erste Paragraf des AGG definiert als Ziel des Gesetzes „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“ Der Paragraf 2 Abs. 1 Nr. 8, §§ 19-21 AGG betont dies für Mietwohnungen.

Leistungsberechtigte bei Bürgergeld oder Sozialhilfe werden von diesem Gesetz nicht erfasst.

Europäische Grundrechtscharta erkennt Diskrimnierung wegen sozialer Herkunft an

Die Europäische Grundrechtscharta listet im Unterschied zum deutschen Gleichbehandlungsgesetz die soziale Herkunft als Diskriminierungsmerkmal.

Wer also offen und generell Bürgergeld-Bezieher bei der Wohnungsanzeige ablehnt, verstößt gegen das Diskriminierungsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)

Offene Diskrimnierungen in Mietangeboten

In Bremen zum Beispiel häuften sich Fälle, in denen Leistungsberechtigte in Wohnungsanzeigen offen diskriminiert wurden mit Passagen wie “Vermietung nur an Berufstätige / KEIN Amt” oder “nur an Berufstätige (kein Amt/Jobcenter)”.

Wirtschaftsförderung Bremen toleriert Diskriminierung Leistungsberechtigter

Kristina Vogt, Bremer Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation ist Mitglied im Aufsichtsrat der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH.

“Bremen Online – Eine Abteilung der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH” betreibt die Seite schwarzesbrett.bremen. Dort fanden sich besagte Wohnungs- / Mietangebote, die Leistungsberechtigte diskriminieren.

Auch ohne ein entsprechendes Gesetz wäre es für die WFB ein Leichtes, die Diskrimnierung von Leistungsberechtigten auf der von ihr betriebenen Seite zu verbieten. Auf der Facebookseite des Portals steht unter den Gruppenregeln: “Niemand darf wegen seiner Religion, Herkunft, Hautfarbe, Geschlechts oder Sexualität diskriminiert werden.”

Leistungsberechtigte werden nicht erwähnt, stattdessen werden sie in Wohnungsangeboten diskriminiert.

Doppelter Druck auf Leistungsberechtigte

Auf Leistungsberechtigten lastet erstens der Druck der Jobcenter. Dieses übernimmt Mietkosten nur in einer vor Ort definierten “angemessenen Höhe”. Entweder müssen Leistungsberechtigte die Differenz bei höheren Mieten von ihrem Regelsatz bezahlen oder aber eine günstigere Wohnung suchen.

Umso mehr Vermieter uneingeschränkt Leistungsberechtigte aus dem Wohnungsmarkt ausgrenzen, desto schwerer wird es zweitens für die Betroffenen, eine “angemessene Wohnung” zu finden.