Erwerbsminderungsrente: Neue Übergangslösung bei EM-Zuschlag

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Der Sozialverband VdK übt scharfe Kritik am EM-Bestandsverbesserungs-Auszahlungsgesetz. So verfüge die Deutsche Rentenversicherung weder über die Technik noch die Organisation und das Personal, um den gesetzlichen Zuschlag aufgrund der individuellen Entgeltpunkte zu berechnen.

Mit einer Notlösung sollen die in Mitleidenschaft gezogenen Erwerbsgeminderten doch noch zum 1. Juli 2024 das ihnen zustehende Geld erhalten. Auch hier hält der VdK die Deutsche Rentenversicherung für unfähig, die notwendigen Berechnungen zu leisten.

Die zweistufige Auszahlung als Übergangslösung

Ein zweistufiges Auszahlungsmodell soll Erwerbsgeminderten die ihnen zustehende Rentenerhöhung ab dem 1. Juli 2024 zukommen lassen. Das Verfahren und die Auszahlung des Rentenzuschlags wird dabei als Ganzes dem Postrentenservice aufgeladen.

Dies besagt der Gesetzesentwurf über die Auszahlung der Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserung.

Scheitern trotz zwei Jahren Zeit

Nach dem Gesetzesbeschluss zur Anpassung der Erwerbsminderungsrente ließ die Bundesregierung der gesetzlichen Rentenversicherung zwei Jahre Zeit, um die Struktur zu schaffen, die Auszahlung des pauschalisierten Zuschlags von bis zu 7,5 Prozent ermöglicht.

Im Februar 2024 erfolgte die “Offenbarung” der gesetzlichen Rentenversicherung. Es gelingt ihr nicht, diesen Zuschlag ab Juli 2024 in der Rentenberechnung auszuzahlen und die zusätzlichen persönlichen Rentenpunkte einzufügen.

Das “Notgesetz” des Arbeitsministers – Die erste Stufe

Erst Arbeitsminister Hubertus Heil ermöglichte, dass die Betroffenen jetzt ab Juli 2024 das ihnen zustehende Geld bekommen – durch ein zweistufiges Auszahlungsverfahren.

In der ersten Stufe sollen vom 1. Juli 2024 bis zum 30. November 2025 ersatzweise ein prozentualer Zuschlag auf den Zahlbetrag der Rente gezahlt werden. Der Zahlbetrag der rente ist dabei der Nettobetrag nach Abzug von Krankenversicherung und Pflegebeiträgen.

Vom berechneten Zuschlag werden dann keine 11,55 Prozent Kranken- und Pflegebeiträge mehr abgerechnet. Der Zuschlag wird zu einem anderen Zeitpunkt als die Rente selbst ausgezahlt, zwischen dem zehnten und zwanzigsten Tag des jeweiligen Monats.

Ein Einkommen an andere Renten wird nicht angerechnet, denn sonst wäre eine Auszahlung des Zuschlags ab dem 1.7.2024 nicht möglich gewesen.

Die zweite Stufe der Notlösung

Ab dem 1.12.2025 soll dann einen Vergleichsrechung der im November 2025 gezahlten Rente und dem Rentenzuschlag sowie der im Dezember 2025 gezahlten Rente erfolgen. Im Dezember 2025 sollen endlich die errechneten persönlichen Entgeltpunkte enthalten sein.

Durch den Vergleich soll rückwirkend mögliche zu geringe Zahlungen erkannt und im Nachhinein ausgeglichen werden.

Experten sind skeptisch

Experten beim Sozialverband VdK oder auch der auf Renten spezialisierte Rechtsanwalt Peter Knöppel sind skeptisch, ob diese Übergangslösung funktionieren wird.

Die offenen Fragen fasst Peter Knöppel zusammen: “Der Postrenten-Service soll (…) die Auszahlung und Berechnung des Zuschlages übernehmen. Wie genau der Postrentenservice diese Berechnung vornehmen will/ soll ist völlig unklar. Dazu benötigt er die Datensätze der Deutschen Rentenversicherung.

Wenn aber die Deutsche Rentenversicherung bis dato überhaupt nicht in der Lage ist, die Zuschlagsberechnung vorzunehmen, wie soll dann der Postrentenservice die anspruchsberechtigten Versicherten herausfiltern?”

Mit anderen Worten: Eine Übergangslösung, um das Fiasko der Deutschen Rentenversicherung zu reparieren, steht vor dem Problem, dass sie auf das Daten-Desaster derjenigen angewiesen ist, die dieses Fiasko verantworten.

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