Dieser Fehler kann die Rente bei einer Schwerbehinderung kosten

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Die Rente für schwerbehinderte Menschen hat für die Betroffenen wesentliche Vorteile. Doch was passiert, wenn der Schwerbehindertenstatus nur befristet ist und eine Nachprüfung kurz vor dem Renteneintritt droht?

In diesem Beitrag zeigen wir die wichtige Schritte und geben praktische Tipps, wie Sie Ihre Rente auch dann sichern können, wenn Ihr Schwerbehindertenstatus möglicherweise aberkannt wird.

Dr. Utz Anhalt gibt Tipps, wie die Schwerbehindertenrente gesichert werden kann

Warum wird der Schwerbehindertenstatus oft nur befristet vergeben?

Der Schwerbehindertenstatus wird nicht immer dauerhaft zuerkannt. Besonders bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen, deren Ursachen prinzipiell heilbar oder zumindest linderbar sind, erfolgt die Anerkennung der Schwerbehinderung häufig nur befristet.

Die Logik dahinter: Sollte sich der Gesundheitszustand verbessern, könnte der Grad der Behinderung (GdB) herabgestuft oder der Schwerbehindertenstatus ganz aberkannt werden.

Im Gegensatz dazu wird der Status unbefristet zuerkannt, wenn die Beeinträchtigung dauerhaft ist und nicht geheilt werden kann.

Was passiert bei einer Nachprüfung des Schwerbehindertenstatus?

“Bei befristetem Schwerbehindertenstatus ist es üblich, dass nach einer gewissen Zeit eine Nachprüfung erfolgt”, warnt der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt.

Die Betroffenen erhalten in der Regel ein Anhörungsschreiben vom Versorgungsamt, in dem mitgeteilt wird, dass eine Überprüfung des GdB ansteht und gegebenenfalls eine Herabstufung beabsichtigt ist.

In diesem Schreiben wird auch die Möglichkeit eingeräumt, sich innerhalb einer Frist von vier Wochen dazu zu äußern.

Für Betroffene, die kurz vor dem Eintritt in die Rente für Schwerbehinderte stehen, kann diese Nachprüfung schwerwiegende Folgen haben.

Sollte der Schwerbehindertenstatus entfallen, könnten sie den Anspruch auf die Rente verlieren. Daher ist es entscheidend, strategisch vorzugehen, um die Rente nicht zu gefährden.

Wie sollten Sie vorgehen, wenn eine Nachprüfung droht?

Wenn Ihre Altersrente für Schwerbehinderte in sechs bis zwölf Monaten ansteht und genau in dieser Zeit eine Nachprüfung erfolgen soll, ist es ratsam, die Fristen auszureizen, sagt Anhalt.

  1. Fristen ausschöpfen: Sobald das Anhörungsschreiben bei Ihnen eintrifft, haben Sie vier Wochen Zeit, um sich zu äußern. Nutzen Sie diese Zeit voll aus und antworten Sie erst in der vierten Woche. Dadurch gewinnen Sie einen Monat, der Sie näher an Ihren Rentenbeginn bringt.
  2. Ausführliche Stellungnahme: In Ihrer Stellungnahme sollten Sie so detailliert wie möglich auf Ihre gesundheitliche Situation eingehen. Erwähnen Sie neue Beeinträchtigungen und Beschwerden und fügen Sie aktuelle ärztliche Befunde bei. Es ist von Vorteil, wenn Ihre behandelnden Ärzte Sie dabei unterstützen und sich im Behindertenrecht auskennen.
  3. Die Behörde beschäftigt halten: Je mehr Unterlagen und Befunde die Behörde prüfen muss, desto länger dauert die Auswertung. Dies verschafft Ihnen wertvolle Zeit. Selbst wenn die Behörde zu dem Schluss kommt, den Schwerbehindertenstatus aufzuheben, haben Sie durch eine umfangreiche Aktenlage möglicherweise Monate gewonnen.

Was tun, wenn der Schwerbehindertenstatus aberkannt wird?

Sollte die Behörde trotz aller Bemühungen zu dem Schluss kommen, dass Ihr Schwerbehindertenstatus erlischt, können Sie Widerspruch einlegen. Auch hier ist es ratsam, die Frist von vier Wochen voll auszuschöpfen und erst in der letzten Woche Widerspruch einzulegen.

Im Falle einer Ablehnung des Widerspruchs können Sie Klage beim Sozialgericht einreichen. Auch hier haben Sie erneut vier Wochen Zeit, und es ist strategisch klug, die Klage erst in der vierten Woche einzureichen.

Durch dieses Verfahren können insgesamt mindestens fünf Monate vergehen, in denen Sie Ihren Schwerbehindertenstatus behalten und somit Ihren Rentenanspruch sichern.

Was passiert, wenn die Rente während des Verfahrensbeginns gezahlt wird?

Während das Widerspruchsverfahren und ein eventuelles Klageverfahren vor dem Sozialgericht laufen, gilt Ihr bisheriger Schwerbehindertenstatus weiter. Das bedeutet, dass, falls Ihre Altersrente für Schwerbehinderte in dieser Zeit beginnt, Sie den Anspruch auf die Rente behalten – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

Sollten Sie bereits in Rente sein und Ihnen wird nachträglich der Schwerbehindertenstatus aberkannt, bleibt Ihre Rente unberührt. Der Rentenanspruch erlischt nicht, da er bereits gewährt wurde und die Rechtslage dies schützt.

Fazit: Vorsicht und Strategie sind entscheidend

Für Betroffene, deren Schwerbehindertenstatus befristet ist und die kurz vor dem Renteneintritt stehen, ist eswichtig, die Nachprüfung strategisch anzugehen.

Durch das Ausschöpfen von Fristen und die Einreichung umfassender ärztlicher Befunde können Sie wertvolle Zeit gewinnen, die Sie näher an Ihre Altersrente bringt, so Dr. Utz Anhalt.

Selbst wenn der Schwerbehindertenstatus letztlich aberkannt wird, kann diese Vorgehensweise sicherstellen, dass Sie Ihren Rentenanspruch nicht verlieren. Bleiben Sie informiert und handeln Sie frühzeitig – denn in vielen Fällen ist es die kluge Taktik, die den Unterschied macht und die Rente schützt.