Rattenbefall der Wohnung: Der Vermieter muss für Schädlingsbekämpfung zahlen

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Wie Stefanie Anschütz, Volljuristin des Kieler Mietervereins berichtet, gibt  es eine Zunahme von Rattenbefall  in städtischen Wohngebieten.

Insbesondere in den Abend- und Nachtstunden treten diese Schädlinge vermehrt auf, doch auch tagsüber sind sie vermehrt in der Nähe von Mülltonnen und Abfallplätzen anzutreffen.

Wer aber ist zuständig für die Bekämpfung der Plage? Der Vermieter oder die Mieter?

Warum nehmen Rattenbefälle zu?

Die Zunahme von Rattenbefällen wird oft durch unsachgemäße Abfallentsorgung begünstigt. In vielen Fällen werden Mülltüten mit Essensresten nicht ordnungsgemäß in Mülltonnen entsorgt, sondern neben die Tonnen gestellt.

Auch bleibt es häufig bei unverschlossenen Müllbehältern, was es den Tieren besonders einfach macht, an Nahrung zu gelangen.

Diese fehlerhafte Abfallentsorgung führt dazu, dass Ratten, die sich vorwiegend nachts auf Nahrungssuche begeben, auch tagsüber vermehrt in städtischen Wohngebieten gesichtet werden.

Besonders problematisch ist zudem die unsachgemäße Entsorgung von Lebensmitteln, die teilweise direkt durch offene Fenster oder von Balkonen auf Grundstücke geworfen werden. Diese Maßnahmen führen nicht nur zu einer erhöhten Rattenpopulation, sondern erschweren auch die langfristige Bekämpfung der Tiere erheblich.

Wer ist verantwortlich für die Rattenbekämpfung? Der Mieter oder Vermieter?

Im Falle eines Rattenbefalls stellt sich häufig die Frage nach der Verantwortung. Grundsätzlich liegt es in der Pflicht der Eigentümer oder Vermieter, eine nachhaltige Bekämpfung des Rattenbefalls zu veranlassen.

Dabei sollten professionelle Schädlingsbekämpfer eingeschaltet werden, um eine dauerhafte Lösung zu gewährleisten. Bleibt eine solche Maßnahme aus, kann der Rattenbefall weitreichende Folgen für die Mieter haben.

Mieter sind verpflichtet, einen festgestellten Rattenbefall dem Vermieter unverzüglich zu melden. Dieser hat dann zeitnah geeignete Maßnahmen zu ergreifen, so der Mieterverein.

Erfolgt dies nicht, können Mieter unter Umständen eine Mietminderung geltend machen, insbesondere dann, wenn der Befall die Nutzungsmöglichkeiten von Außenbereichen wie Terrasse, Balkon oder Hof einschränkt.

Auch wenn die Tiere ins Haus gelangen, entsteht ein erheblicher Mangel, der eine Mietminderung rechtfertigen kann.

Was können Mieter tun, wenn der Vermieter nicht handelt?

Falls der Vermieter trotz Meldung des Rattenbefalls keine Maßnahmen ergreift, stehen Mietern verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung.

Eine Mietminderung kann dann in Betracht gezogen werden, wenn der Rattenbefall die Nutzung der Wohnung oder des Außenbereichs beeinträchtigt.

Wichtig ist, dass der Mangel zunächst schriftlich beim Vermieter angezeigt wird und ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung des Problems eingeräumt wird.

Sollte der Vermieter daraufhin nicht reagieren, haben Mieter das Recht, den Mangel eigenständig durch einen Fachbetrieb beheben zu lassen und die Kosten gegebenenfalls vom Vermieter zurückzufordern, so die Kieler Juristin.