Menschen mit Schwerbehinderung haben Anspruch auf vielfรคltige finanzielle Hilfen und Leistungen, die ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fรถrdern und erleichtern sollen.
Dieser Artikel informiert รผber die verschiedenen Unterstรผtzungsangebote und die jeweiligen Antragsverfahren.
Inhaltsverzeichnis
Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe
Zur Fรถrderung eines selbstbestimmten Lebens stehen verschiedene Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe zur Verfรผgung. Diese umfassen medizinische, berufliche und soziale Maรnahmen, die darauf abzielen, die gesundheitliche Situation zu verbessern und die Integration in Arbeit und Gesellschaft zu erleichtern.
Die Finanzierung erfolgt je nach Einzelfall รผber Krankenkassen, Rentenversicherungen oder andere Kostentrรคger.
Steuerliche Entlastungen fรผr Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung kรถnnen steuerliche Vergรผnstigungen in Form von Pauschbetrรคgen geltend machen. Diese Pauschbetrรคge decken behinderungsbedingte Mehraufwendungen ab und kรถnnen in der Einkommensteuererklรคrung oder als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM) berรผcksichtigt werden.
Die Hรถhe des Pauschbetrags richtet sich nach dem GdB. Zusรคtzlich besteht die Mรถglichkeit, einen behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschbetrag anzusetzen. Bei Vorliegen bestimmter Merkzeichen kann auch eine Befreiung von der Hundesteuer beantragt werden.
Grad der Behinderung | Pauschbetrag |
20 | 384 Euro, |
30 | 620 Euro, |
40 | 860 Euro, |
50 | 1.140 Euro, |
60 | 1.440 Euro, |
70 | 1.780 Euro, |
80 | 2.120 Euro, |
90 | 2.460 Euro, |
100 | 2.840 Euro. |
Finanzielle Unterstรผtzungsmรถglichkeiten fรผr Menschen mit Behinderung
Es gibt diverse finanzielle Hilfen, die Menschen mit Behinderung in Anspruch nehmen kรถnnen:
- Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse: รberschreiten die Zuzahlungen 1 Prozent der Bruttoeinnahmen im Kalenderjahr und liegt eine schwerwiegende chronische Erkrankung mit einem GdB von mindestens 60 vor, kann eine Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse beantragt werden.
- Krankenfahrten: Bei Vorliegen einer รคrztlichen Verordnung รผbernehmen die Krankenkassen die Kosten fรผr Fahrten zu ambulanten Behandlungen fรผr Personen mit bestimmten Merkzeichen wie aG (auรergewรถhnlich gehbehindert), Bl (blind) oder H (hilflos).
- Blindenhilfe und Blindengeld: Blinde Menschen kรถnnen Bundesblindenhilfe oder Landesblindengeld beantragen. Die Bundesblindenhilfe ist einkommensund vermรถgensabhรคngig, wรคhrend das Landesblindengeld als pauschale Leistung unabhรคngig vom Einkommen gezahlt wird.
- Eingliederungshilfe: Diese Leistungen fรถrdern eine selbstbestimmte Lebensfรผhrung und kรถnnen Sach-, Geldoder Dienstleistungen wie Behindertenfahrdienste oder Haushaltshilfen umfassen.
- Gehรถrlosengeld: In einigen Bundeslรคndern wird ein einkommensunabhรคngiges Gehรถrlosengeld gezahlt, das fรผr Mehraufwendungen wie Gebรคrdendolmetscher genutzt werden kann.
- Grundsicherung bei Erwerbsminderung: Personen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, kรถnnen Grundsicherung beim Amt fรผr Soziales beantragen. Die Feststellung der Erwerbsminderung erfolgt durch die Rentenversicherung.
- Kindergeld ohne Altersbeschrรคnkung: Fรผr Kinder mit Behinderung, die sich nicht selbst unterhalten kรถnnen und deren Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist, kann unbefristet Kindergeld bezogen werden.
- Pflegegeld: Bei Vorliegen eines Pflegegrades kรถnnen Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen hierzu finden sich in der Lebenslage Pflege.
- Ermรครigung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag: Abhรคngig von bestimmten Merkzeichen kann beim Beitragsservice eine Ermรครigung oder Befreiung beantragt werden.
- Waisen- oder Halbwaisenrente: Kinder mit Behinderung kรถnnen bis zum 27. Lebensjahr Waisenrente beziehen, wenn der verstorbene Elternteil die Mindestversicherungszeit erfรผllt hat.
- Wohngeld: Unter bestimmten Voraussetzungen werden bei der Wohngeldberechnung Freibetrรคge fรผr Menschen mit Schwerbehinderung berรผcksichtigt.
Barrierefreies Wohnen und Wohnraumfรถrderung
Die Anpassung des Wohnraums an behinderungsbedingte Bedรผrfnisse kann durch verschiedene Fรถrderungen unterstรผtzt werden, die Menschen mit Behinderung den Zugang zu einem barrierefreien Zuhause erleichtern sollen. So kรถnnen รผber die Wohnraumfรถrderung der Bundeslรคnder Landesmittel fรผr den Neu- oder Umbau von barrierefreiem Wohnraum beantragt werden. Diese Fรถrderungen sind in der Regel einkommensabhรคngig und werden รผber Gemeinden, Landkreise oder spezifische Kreditinstitute der jeweiligen Lรคnder bereitgestellt.
Es besteht auch die Mรถglichkeit, Zuschรผsse oder vergรผnstigte Darlehen fรผr die Beschaffung, Ausstattung oder Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung zu erhalten. Je nach persรถnlicher Lebenssituation und Versicherungsverlauf sind dafรผr unterschiedliche Kostentrรคger zustรคndig, wieย Integrationsรคmter oder die Rentenversicherung.
Die Programme der Kreditanstalt fรผr Wiederaufbau (KfW) ermรถglichen Zuschรผsse oder Kredite fรผr den Umbau von Wohnraum, um Barrieren zu reduzieren und die Wohnung behinderungsgerecht zu gestalten. Zusรคtzlich kann bei Vorliegen eines Pflegegrades auch die Pflegekasse Zuschรผsse fรผr wohnumfeldverbessernde Maรnahmen gewรคhren, um den Wohnraum an die Bedรผrfnisse pflegebedรผrftiger Menschen anzupassen.
Kraftfahrzeughilfe fรผr berufliche Mobilitรคt
Zur Sicherung der beruflichen Teilhabe kรถnnen Menschen mit Behinderung finanzielle Hilfen fรผr die Anschaffung und Ausstattung eines Fahrzeugs beantragen. Die Zustรคndigkeit fรผr diese Unterstรผtzung variiert je nach beruflichem Status und Versicherungsverlauf.
Die Agentur fรผr Arbeit ist fรผr Arbeiter und Angestellte wรคhrend der ersten 15 Versicherungsjahre zustรคndig. Nach Ablauf dieser 15 Jahre รผbernimmt die Deutsche Rentenversicherung diese Aufgabe. Bei Arbeitsunfรคllen oder Berufskrankheiten sind in der Regel die Unfallversicherungstrรคger zustรคndig. Beamtinnen, Beamte und Selbststรคndige kรถnnen ihre Antrรคge beim Integrationsamt einreichen.
Die gewรคhrten Leistungen umfassen unter anderem Zuschรผsse zur Anschaffung eines Fahrzeugs, die Finanzierung behinderungsbedingter Zusatzausstattungen, Unterstรผtzung bei der Erlangung der Fahrerlaubnis sowie die รbernahme von Fahrtkosten. Diese Maรnahmen sollen die Mobilitรคt sicherstellen und somit die berufliche Teilhabe fรถrdern.
Verkehrsrechtliche Vergรผnstigungen und Nachteilsausgleiche
Abhรคngig von bestimmten Merkzeichen, wie “aG” (auรergewรถhnlich gehbehindert), kรถnnen Menschen mit Behinderung eine Ermรครigung oder sogar eine vollstรคndige Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer beantragen. Dies stellt eine bedeutende finanzielle Entlastung dar, insbesondere fรผr jene, die auf ein eigenes Fahrzeug angewiesen sind.
Personen mit bestimmten Merkzeichen haben Anspruch auf unentgeltliche Befรถrderung im รถffentlichen Personennahverkehr. Diese Regelung ermรถglicht es ihnen, รถffentliche Verkehrsmittel kostenfrei zu nutzen und so ihre Mobilitรคt ohne zusรคtzliche Ausgaben zu sichern.
Menschen mit dem Merkzeichen “aG” haben zudem die Mรถglichkeit, einen Parkausweis zu beantragen, der ihnen das Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplรคtzen erlauben. Diese Parkerleichterungen sind besonders wichtig, um eine barrierefreie und komfortable Fortbewegung im Alltag zu gewรคhrleisten.
Unterstรผtzung in Schule, Ausbildung, Studium und Beruf
Fรผr Bildung und Beruf gibt es ebenfalls einige wichtige Unterstรผtzungsangebote:
- Schulische Unterstรผtzung: Bei sonderpรคdagogischem Fรถrderbedarf kรถnnen entsprechende Maรnahmen und gegebenenfalls eine Schulbegleitung beantragt werden.
- Ausbildungsfรถrderung: Leistungen wie Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld oder das Budget fรผr Ausbildung kรถnnen junge Menschen mit Behinderung unterstรผtzen.
- Studium: Nachteilsausgleiche bei Prรผfungen, spezielle BAfรถG-Regelungen und Eingliederungshilfen erleichtern den Zugang zu akademischer Bildung.
- Berufliche Integration: Unterstรผtzung beim Berufseinstieg, etwa durch das Budget fรผr Arbeit oder die arbeitsrechtliche Gleichstellung, kann die Integration in den Arbeitsmarkt fรถrdern.
Hilfen fรผr Eltern mit Behinderung oder Eltern behinderter Kinder
Eltern mit Behinderung sowie Eltern von Kindern mit Behinderung kรถnnen ebenfalls spezielle Hilfen in Anspruch nehmen:
- Elternassistenz: Leistungen zur Unterstรผtzung bei der Kinderbetreuung und -erziehung kรถnnen bei verschiedenen Kostentrรคgern beantragt werden, um eine selbstbestimmte Elternschaft zu ermรถglichen.
- Verlรคngerte Mutterschutzfrist: Bei der Geburt eines Kindes mit Behinderung verlรคngert sich die nachgeburtliche Schutzfrist auf zwรถlf Wochen.
- Freistellung von der Arbeit: Bei Erkrankung eines Kindes mit Behinderung besteht ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit, unabhรคngig vom Alter des Kindes.
- Kinderpflege-Krankengeld: Kann bei der Krankenkasse beantragt werden, wenn ein erkranktes Kind mit Behinderung betreut werden muss.
- Haushaltshilfe bei Krankheit: Wenn die haushaltsfรผhrende Person erkrankt und kein anderes Haushaltsmitglied den Haushalt weiterfรผhren kann, kann eine Haushaltshilfe beantragt werden.
Frรผhzeitiger Renteneintritt und Erwerbsminderungsrente
Die regulรคre Altersgrenze fรผr schwerbehinderte Personen, die ab 1964 geboren wurden, liegt bei 65 Jahren. Ab diesem Alter kรถnnen sie ohne Abzรผge ihre Altersrente beziehen.
Eine vorgezogene Altersrente ist ebenfalls mรถglich, wobei der Renteneintritt ab 62 Jahren erfolgen kann. In diesem Fall mรผssen jedoch Abschlรคge in Kauf genommen werden, die die Hรถhe der Rente entsprechend mindern. Diese Regelung ermรถglicht es Menschen mit Schwerbehinderung, trotz frรผherem Renteneintritt eine gewisse finanzielle Sicherheit zu erhalten.
Es besteht auch die Mรถglichkeit, bei einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderung eine Rente wegen Erwerbsminderung bei der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen. Diese Leistung greift, wenn die betroffene Person aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschrรคnkungen nicht mehr oder nur noch eingeschrรคnkt erwerbstรคtig sein kann.
Fรผr Beamtinnen und Beamte mit Schwerbehinderung gelten spezielle Regelungen zum vorzeitigen Ruhestand. Hierbei kรถnnen sie, abhรคngig von den jeweiligen Vorschriften, unter erleichterten Bedingungen in den Ruhestand eintreten, wenn ihre berufliche Leistungsfรคhigkeit dauerhaft beeintrรคchtigt ist.
Diese flexiblen Regelungen sollen sicherstellen, dass Menschen mit Schwerbehinderung eine angemessene und bedarfsgerechte Unterstรผtzung bei der Planung ihres Ruhestands erhalten.