DGB Studie: Hartz IV Regelsätze verfassungswidrig

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DGB Studie: Die Hartz IV Regelsätze widersprechen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes

05.09.2011

Zwei wissenschaftliche Studien im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) haben ermittelt, dass die (Neu-) Berechnungen der Hartz IV Regelsätze einer Prüfung vor dem Bundesverfassungsgericht nicht standhalten würden. Die Studienautoren verweisen darauf, dass die Gesetzgebungen nicht den ursprünglichen Vorgaben des obersten Verfassungsgerichts in Karlsruhe von Februar 2010 entsprechen.

Methodische Fehler bei der Hartz IV Berechnung
Die Hartz IV Reformen der schwarz-gelben Bundesregierung entsprechen nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und sind damit verfassungswidrig. Das ermittelten gleich zwei Studien der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Die Gutachten, die auf wissenschaftlichen Methoden zurück griff, zeigte deutlich Fehler in der Methodik und Berechnungsart bei den Neuberechnungen der Arbeitslosengeld II Regelleistungen für Kinder und Erwachsene. Der Gesetzgeber habe die Regelsätze politisch motiviert klein gerechnet, so dass ein viel zu niedriger Eckregelsatz von 364 Euro heraus gekommen ist.

Ferner haben nicht alle anspruchsberechtigten Kinder aus Geringverdiener-Familien einen tatsächlich umsetzbaren Anspruch auf Leistungen des Bildungspakets. Verfassungsrechtliche Bedenken ruft auch die Tatsache hervor, dass Familien für ihre Kinder zwar die Teilhabe-Leistungen wie Musikunterricht oder Sportvereine beantragen können, diese aber nur dann umgesetzt werden können, wenn auch örtlich bezogen in Schulen oder Vereinen entsprechende Angebote bestehen. Demnach gehen Kinder leer aus, wenn keine Vereine oder Schulen Freizeit- oder Sportangebote unterbreiten. Eltern müssen Teilhabe-Leistungen per Quittung belegen.
Im Februar letzten Jahres hatten zwei Kläger erfolgreich gegen die Hartz IV Regelleistungen geklagt. Die obersten Richter sahen es als erwiesen an, dass die Berechnungsgrundlage gegen die bundesdeutsche Verfassung verstößt. Daraufhin wurde dem Gesetzgeber aufgetragen, eine grundsätzliche Neu-Berechnung vorzunehmen. So wurde damals die anteilige Berechnung der Kinderregelsätze als verfassungswidrig eingestuft, weil u.a. nicht ersichtlich war, warum Kinder nur über einen 60 prozentigen Anteil- gemessen am Erwachsenensatz- verfügen können. Im Ergebnis wurden die ALG II-Regelsätze für Erwachsene um fünf Euro angehoben und ein sogenanntes Bildungspaket für Kinder in Bedarfsgemeinschaften geschaffen. Die Kinderregelsätze sollten nach Ansicht des Bundesarbeitsministeriums sogar sinken, so sehr hatte sich das Bundesarbeitsministerium statistischer Tricks bedient. Demnach blieb fast alles beim Alten.

DGB unterstützt Musterklagen
Der DGB hat nun angekündigt, Musterklagen vorzubereiten und betroffene Gewerkschaftsmitglieder bei dem Klageweg zu unterstützen. Das Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach forderte die schwarz-gelbe Koalition auf, „auf schnellsten Wege“ die Hartz IV Regelleistungen neu zu berechnen. "Es wäre ein Armutszeugnis, wenn erst erneut das Bundesverfassungsgericht eingreifen müsste", sagte Buntenbach gegenüber der Nachrichtenagentur „dpa“. "Mit ausgewählten Musterverfahren werden wir den erneuten Gang nach Karlsruhe vorbereiten", kündigte Buntenbach an. Die Studien sollen am Montag in Berlin vorgestellt werden.

Regelsätze auch nach konservativer Berechnung zu niedrig
Der DGB steht mit seiner Position nicht allein. Bereits bei Bekanntgabe der Hartz IV Neuregelungen hatten Erwerbslosen-Verbände, Sozialrichter und Wohlfahrtsorganisationen angemahnt, dass die neuerlichen Gesetzgebungen noch immer nicht verfassungsfest sind und das Existenzminimum der Betroffenen nicht gewahrt bleibe. Berechnungen der Sozialverbände hatten einen Minimum von 420 Euro errechnet. Auch bei einer konservativen Betrachtungsweise hätte der Regelsatz mindestens um 33 Euro auf 392 Euro steigen müssen. Denn würde tatsächlich ein echter Bedarf nach dem Warenkorbmodell ermittelt, müsste ein mindestens um 79 Euro höherer Aufschlag gewährt werden, wie unlängst die Saarländische Armutskonferenz berechnete. Würde die in Europa geltende Armutsgrenze von 60 Prozent des durchschnittlichen Einkommens (Medianwert) zugrunde gelegt, müssten Hartz-IV-Regelsätze gar um etwa 100 Euro steigen. Lesen Sie dazu: So hat die Bundesregierung bei Hartz IV getrickst. (sb)

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