Hartz IV: Jobcenter drohen Schülern mit Sanktionen

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Jobcenter bedrohen Schüler in Vorladungen mit Hartz IV Leistungskürzungen

04.03.2011

Neuerdings erhalten Schüler der 9. Klasse sanktionsbedrohte Vorladungen von den Hartz IV Behörden (Jobcenter). Teilweise behindern diese Termine sogar die Schulpflicht, wie Dietmar Brach von der Arbeitslosenhilfe Rheinland-Pfalz berichtet. Hier sollten Eltern schnell handeln. Denn Schüler erhalten nach dem SGB II lediglich ein Existenzminimum, welches den Unterhalt sichert.

Zudem stehen sie auch dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, solange die Betroffenen sich in einer schulischen Ausbildung befinden. Die Kinder erhalten keine Zuwendungen welche über die ihnen nach ihrem gesetzlichen Unterhaltsanspruch zustehenden Leistungen hinausgehen. Der Unterhaltsanspruch ist jedoch nicht von einem bestimmten Verhalten der Kinder abhängig. Auch ein zu Unterhalt verpflichtetes Elternteil kann nicht aus pädagogischen Gründen eine geringere Zahlung leisten. Hier verhält sich der Staat eindeutig rechtswidrig, da weder das Versagen von Nahrung, benötigte Kleidung, Schulmaterial oder anderen sich aus dem Unterhaltsanspruch ergebenden Ansprüche ein geeignetes pädagogisches Mittel ist. Betroffenen Eltern rate ich in jedem Fall zu einer Klage. (Dietmar Brach Arbeitslosenhilfe Rheinland-Pfalz)

Bild: Jens Weber / pixelio.de