In 2024 stieg das Pflegegeld um fünf Prozent, nachdem es zuvor sieben Jahre nicht erhöht worden war. Im nächsten Jahr soll der Betrag, wiederum zum ersten Januar, noch einmal erhöht werden, und dann um 4,5 Prozent.
Wir zeigen, was sich geändert hat und auch, warum diese Erhöhungen leider nicht ausreichen.
Was ist das Pflegegeld?
Pflegegeld ist für Menschen, die Pflege bedürfen und nicht in dafür vorgesehenen Einrichtungen leben, sondern im häuslichen Umfeld.
Diese Leistung erhalten die Betroffenen ab einem Pflegegerad 2, wenn Angehörige, Freunde oder Ehrenamtliche sie zu Hause ohne Gewinnabsicht versorgen.
Die Höhe des Pflegegeldes ist an den Pflegegrad geküpft. Je höher dieser ist, desto mehr steigen die Bezüge.
Wonach richten sich die Pflegegrade?
Die Pflegegrade von eins bis fünf bilden ein Koordinatensystem für Faktoren wie Selbstständigkeit, Beeinträchtigung und Pflegebedürftigkeit. Bei einem Pflegegrad eins ist zwar eine Beeinträchtigung gegeben, diese reicht aber noch nicht aus, um Pflegegeld zu beanspruchen.
Wie hoch ist das monatliche Pflegegeld heute?
Nachdem 2024 die Bezüge erhöht wurden, stiegen bei allen Pflegegraden von zwei bis fünf die Auszahlungen. Beim Pflegegrad eins gibt es nach wie vor kein Pflegegeld. Beim Pflegegrad zwei stieg die Überweisung um 16 Euro an, von 316 Euro auf 332 Euro.
Beim Pflegegrad drei betrug die Erhöhung 28 Euro, und Betroffene erhalten jetzt 573 Euro statt 545 Euro.
Beim Pflegegrad vier sind es 37 Euro mehr, und der Betrag liegt jetzt bei 765 Euro statt wie zuvor bei 728 Euro. Die höchste Stufe, der Pflegegrad fünf, wurde um 46 Euro angehoben und beträgt nicht mehr 901 Euro, sondern jetzt 947 Euro.
Tabelle der Pflegegeld nach Pflegegrad 2024
Leistung | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
---|---|---|---|---|---|
Pflegegeld | — | 332 € | 573 € | 765 € | 947 € |
Pflegesachleistung | — | bis zu 761 € | bis zu 1.432 € | bis zu 1.778 € | bis zu 2.200 € |
Tages- und Nachtpflege | — | 689 € | 1.298 € | 1.612 € | 1.995 € |
Entlastungsbetrag | 125 € | 125 €* | 125 €* | 125 €* | 125 €* |
Vollstationäre Pflege | — | 770 € | 1.262 € | 1.775 € | 2.005 € |
Pflege in Einrichtungen für Behinderte | — | bis zu 266 € | bis zu 266 € | bis zu 266 € | bis zu 266 € |
Ersatzpflege durch Fachkräfte | — | bis zu 1.612 € | bis zu 1.612 € | bis zu 1.612 € | bis zu 1.612 € |
Ersatzpflege durch Angehörige | — | bis zu 498 € | bis zu 859,50 € | bis zu 1.147,50 € | bis zu 1.420,50 € |
Kurzzeitpflege | — | bis zu 1.774 € | bis zu 1.774 € | bis zu 1.774 € | bis zu 1.774 € |
Gemeinsamer Jahresbetrag (Kinder/Jugendliche) | — | — | — | bis zu 3.386 € | bis zu 3.386 € |
Pflegehilfsmittel | bis zu 40 € | bis zu 40 € | bis zu 40 € | bis zu 40 € | bis zu 40 € |
Digitale Pflegeanwendungen | bis zu 50 € | bis zu 50 € | bis zu 50 € | bis zu 50 € | bis zu 50 € |
Wohnumfeldverbesserung | bis zu 4.000 € | bis zu 4.000 € | bis zu 4.000 € | bis zu 4.000 € | bis zu 4.000 € |
Zuschlag für ambulant betreute Wohngruppen | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € |
*In den Pflegegraden 2–5 nicht für Leistungen im Bereich der Selbstversorgung (z.B. Waschen, Ankleiden, etc.). Stand: August 2024
Sachleistungen steigen um fünf Prozent
Die ambulanten Sachleistungen werden ebenfalls erhöht, und zwar um fünf Prozent. Sie fallen an bei der Betreuung durch Pflegedienste. Auch hier gibt es keine Förderung beim Pflegegrad eins, und das soll sich auch in Zukunft nicht ändern.
Diese Sachleistungen betragen dann beim Pflegegrad zwei 760 Euro, nachdem es zuvor mit 724 Euro 26 Euro weniger gab. Beim Pflegegrad drei sind es dann 1431 Euro statt zuvor 1363 Euro, und damit ein Plus von 68 Euro.
Auf der vierten Stufe sind es 1778 Euro statt zuvor 1693 Euro, und damit gibt es 85 Euro mehr. Beim Pflegegrad fünf schließlich werden Sachleistungen mit 2200 Euro statt mit 2095 Euro finanziert, und damit haben die Betroffenen 105 Euro mehr zur Verfügung.
“Die Erhöhungen reichen nicht aus”
Experten, Wohlfahrtsverbände und Betroffene halten diese Erhöhungen für viel zu gering. In Wirklichkeit gebe es überhaupt keine Erhöhung, so äußerte sich zum Beispiel die Deutsche Stiftung Patientenschutz.
Nicht einmal die Preissteigerungen der vergangenen Monate würden durch die Erhöhungen ausgeglichen.
Eugen Brysch von der Stiftung Patientenschutz fand drastische Worte: „Die sich auftürmende Kostenlawine begräbt die über vier Millionen pflegebedürftigen Menschen daheim.“
Eine AOK-Studie zeigte kürzlich, dass Angehörige, die Pflegebedürftige zu Hause versorgen, dafür immer mehr Zeit und immer mehr eigenes Geld investieren müssen, und das Pflegegeld trotz der Erhöhung die Kosten immer weniger trägt.