Jahrgang 1961: Dann beginnt die Rente

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Wer im Jahr 1961 auf die Welt kam, für den rückt die Rente näher. Wir zeigen jetzt, in welchem Alter bei welcher Rentenform welcher Renteneintritt möglich ist.

Neben der regulären Altersrente gibt es noch die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die Altersrente für langjährig Versicherte und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Die reguläre Rente

Wer mindestens fünf Jahre Wartezeit bei der Rentenversicherung nachweisen kann, hat einen Rentenanspruch und kann zur Regelaltersgrenze in den Ruhestand eintreten. Dieses Regelalter liegt beim Jahrgang 1961 bei 66 Jahren und sechs Monaten.

Der Stichtag für den Rentenbeginn ist der 1.2.2028.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Wenn Sie mindestens 45 Jahre Wartezeit bei der Deutschen Rentenversicherung vorweisen können, haben Sie Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Die hat den Vorteil, dass Sie zwei Jahre vorher in den Ruhestand gehen können – und das ohne Abschläge. Im Jahrgang 1961 wäre das nach 64 Jahren und sechs Monaten.

Die Kriterien sind allerdings streng. So werden manche Lebensabschnitte nicht als Wartezeit gezählt, die bei anderen Rentenformen angerechnet werden. Dazu gehören Zeiten einer Erwerbsminderungsrente, Schul- und Studienzeiten nach dem 17. Lebensjahr und auch Arbeitslosengeld II.

Der Termin des Jahrgangs 1961 für die Altersrente ohne Abschläge für besonders langjährig Versicherte ist der 1.2.2026.

Die Altersrente für langjährig Versicherte

Mit der Altersrente für langjährig Versicherte bei einer Wartezeit von mindestens 35 Jahren können Sie sogar schon vier Jahre vorzeitig in Rente gehen. Hier müssen Sie jedoch Abschläge zahlen, und zwar in hohem Ausmaß.

Jeder Monat, den Sie früher in Rente gehen, kostet Sie 0,3 Prozent der Gesamtrente, und das ihr Leben lang.

Sie können also im Jahrgang 1961 mit dieser Rentenform bereits in diesem Jahr in Rente gehen, mit 63 Jahren. Sie hätten mit 12,3 Prozent Abschlag bereits am 1.9.2024 in den Ruhestand treten können.

Die Kriterien, um die 35 Jahre Wartezeit zu erreichen, sind hier großzügiger. Arbeitslosigkeit, Krankengeld, Kindergeld, Studium bis zu einer bestimtmen Zeit – das alles zählt.

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Wenn Sie zum Zeitpunkt des Renteneintritts schwerbehindert sind, haben Sie die Vorteile der Altersrente für besonders langjährig Versicherte und die der Altersrente für langjährig Versicherte gleichermaßen.

Sie können ohne Abzüge zwei Jahre früher in Rente gehen, und dann noch einmel drei Jahre früher mit Abschlägen. Insgesamt können Sie also die Arbeit fünf Jahre vor der Regelaltersrgrenze beenden.

Dafür müssen Sie erstens zu Beginn der Rente einen anerkannten Schwerbehindertenstatus haben und zweitens (wie bei der Altersrente für langjährig Versicherte) 35 Jahre Wartezeit nachweisen.

Ohne Abschläge können Sie beim Jahrgang 1961 bei dieser Rentenform mit 64 Jahren und sechs Monaten in den Ruhestand eintreten. Wenn Sie diese Zeit mit Abschlägen weiter ausdehnen, dann könnten Sie frühestens mit 61 Jahren und sechs Monaten das Arbeitsleben beenden.

Der Abschlag würde dann 36 Monate lang 0,3 Prozent der Gesamtrente betragen, also bei 10,8 Prozent liegen.

Ohne Abschlag ist der Rentenbeginn für den Jahrgang 1961 bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen der 1. Februar 2026.