Sozialrecht: Kaum zu glauben. Blinde Autofahrer und Arbeitslosengeld im Vollzeitjob

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Manche Regelungen im Sozialrecht sind nicht nur kompliziert, sondern wirken erst einmal so merkwürdig, dass sie dreimal durchgelesen werden müssen, um zu begreifen, dass sie wirklich gelten. Egal aber, wie aberwitzig diese Regelungen erscheinen, müssen wir sie trotzdem kennen und beherzigen, denn sonst drohen böse Überraschungen, ob beim Krankengeld oder bei Schwerbehinderung.

Arbeitslosengeld bei Vollzeitjob?

Ja, das ist möglich. Wenn Sie länger als sechs Wochen krank sind und gesetzlich krankenversichert, dann erhalten Sie Krankengeld.

Wenn das Krankengeld ausläuft, Sie aber immer noch krankgeschrieben sind, dann können und sollten Sie Arbeitslosengeld beantragen.

Sie haben also ihren Arbeitsvertrag immer noch, sind nicht gekündigt, beziehen aber, solange sie noch nicht wieder arbeitsfähig sind, Arbeitslosengeld.

Die Blockfristen beim Krankengeld

Das Krankengeld sorgt noch für eine weitere juristische Absonderlichkeit, und das sind die sogenannten Blockfristen.

Eine Blockfrist gilt drei Jahre mit dem ersten Tag der Krankschreibung. In dieser Zeit werden alle Zeiten zusammengefasst, in denen wegen einer einzigen Krankheit Arbeitsunfähigkeit bestand. In dieser Zeit sind maximal 78 Wochen Krankengeld für dieselbe Krankheit möglich, unabhängig davon, ob die Krankheit anhält oder nicht.

Diese Blockfristen gelten auch für jede andere Krankheit. Sie könnten also theoretisch wegen eines Lungenleidens Krankengeld beziehen, sagen wir ab dem 1.6.2024. Diese Blockfrist gilt jetzt bis zum 1.6.2024.

Für jede Krankheit, die zur Arbeitsunfähigkeit führt, gibt es eine eigene Blockfrist. Nach Ablauf der jeweiligen Blockfrist können Sie dann wieder Krankengeld für dieselbe Krankheit beziehen.

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Sechs Monate keine Arbeitsunfähigkeit

Es gibt aber einen Haken an der Sache: Es muss eine erneute Arbeitsunfähigkeit vorliegen, und zwar für diesselbe Erkrankung. Zugleich darf wegen dieser Erkrankung mindestens sechs Monate keine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt worden sein.

Der Verschlimmerungsantrag bei Schwerbehinderung

Viele Menschen mit Schwerbehinderung überlegen, einen Verschlimmerungsantrag zu stellen, weil sich ihre Beschwerden verschärft haben.

Hier sollten Sie aber genau prüfen, was die einzelnenen Einschränkungen heute konkret bei Grad der Behinderung aussagen.

Es kann nämlich passieren, so widersinnig das erst einmal aussieht, dass Sie einen Verschlimmerungsantrag stellen, ihre Beschwerden sich verschlechtert haben, und Sie trozdem ihren Schwerbehidnertenstatus verlieren (also der Grad der Behinderung unter 50 sinkt).

Grad der Behinderung wird anders bewertet

Das kann daran liegen, dass bestimmte Beschwerden heute anders bewertet werden als in vergangenen Jahrzehnten. Die Versorgungsmedizinische Verordnung wird laufend geändert, und Einzelgrade der Behinderung erhöht oder niedriger eingestuft.

Wenn Sie nach einer älteren Regelung ihren Gesamtgrad der Behinderung erhielten, kann es also sei, dass diese -trotz schlimmerer Beschwerden- heute als niedriger eingestuft wird.

Blinde Autofahrer

Noch skurriler als das Sozialrecht ist allerdings die Straßenverkehrordnung. Dort steht tatsächlich: Es ist blinden Menschen gestattet, auf Einwohnerparkplätzen und im eingeschränkten Halteverbot zu parken.