In Deutschland leben viele Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung, die ihnen bestimmte Rechte und Vergünstigungen einräumt. Ein Schwerbehindertenausweis dient als amtliche Anerkennung.
Was passiert aber, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert? Der sogenannte Verschlimmerungsantrag bietet die Möglichkeit, eine Neufeststellung des Grades der Behinderung (GdB) zu beantragen, um einen höheren Grad der Behinderung (GdB) zu erhalten. Aber ist dieser Schritt immer sinnvoll?
Kritisch kann ein solcher Antrag werden, wenn eine Rente ansteht.
Was ist der Verschlimmerungsantrag?
Mit dem Verschlimmerungsantrag, auch Neufeststellungsantrag genannt, können schwerbehinderte Menschen bei einer Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes eine höhere Einstufung des GdB erreichen.
In einigen Fällen kann dies auch zur Zuerkennung zusätzlicher Merkzeichen führen, die weitere Vergünstigungen, wie z.B. einen neuen Parkausweis für Schwerbehinderte, mit sich bringen.
Ziel des Antrages ist es, eine Anpassung des GdB an die aktuelle gesundheitliche Situation zu erreichen, um dadurch bessere Hilfen und Vergünstigungen zu erhalten.
Einige Risiken beim Verschlimmerungsantrags
Trotz der möglichen Vorteile ist die Beantragung einer Verschlimmerung mit Risiken verbunden. Die Neubewertung erfolgt nach den aktuellen Versorgungsmedizinischen Richtlinien, die regelmäßig angepasst werden.
Diese Anpassungen sind nicht immer zum Vorteil der Antragstellenden, insbesondere wenn ältere Behinderungen nach neuen Richtlinien bewertet werden.
Es besteht die Gefahr, dass der GdB nach der Neufeststellung niedriger ausfällt oder im schlimmsten Fall die Schwerbehinderteneigenschaft ganz aberkannt wird. Dies kann besonders problematisch sein, wenn der Antrag kurz vor dem Renteneintritt gestellt wird.
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Risiko des Timing
Denn für schwerbehinderte Menschen gibt es bestimmte rentenrechtliche Erleichterungen, wie z.B. die Möglichkeit, früher ohne die sonst üblichen Abschläge in Rente zu gehen. Ein höherer GdB kann unter Umständen den Zugang zur abschlagsfreien Rente erleichtern oder überhaupt erst ermöglichen. Dies macht einen Verschlimmerungsantrag vor Rentenbeginn erwägenswert.
“Allerdings birgt die Stellung eines Verschlimmerungsantrags kurz vor Rentenbeginn auch Risiken”, warnt der Sozialverband SoVD. Sollte der Antrag zu einer Herabstufung des GdB oder im schlimmsten Fall zum Verlust der Schwerbehinderteneigenschaft führen, könnten “die damit verbundenen rentenrechtlichen Vorteile gefährdet sein”.
Immer sich zuerst beraten lassen
Ein Verschlimmerungsantrag sollte daher sorgfältig überlegt sein. Grundsätzlich ist es möglich, einen solchen Antrag zu stellen, allerdings sollte seit dem letzten Antrag mindestens ein halbes Jahr vergangen sein, rät der SoVD.
Betroffene sollten die eigenen Beweggründe genau zu auswerten und den Nutzen gegen die mögliche Risiken abwägen. Der Antrag kann sinnvoll sein, wenn durch die Verschlechterung der gesundheitlichen Lebenssituation Nachteile entstanden sind, die durch eine höhere Einstufung des GdB oder durch zusätzliche Merkzeichen abgemildert werden können.
Bevor ein Verschlimmerungsantrag gestellt wird, ist eine sozialrechtliche Beratung wichtig.
Expertinnen und Experten können eine Einschätzung geben, wie die aktuellen Regelungen der versorgungsmedizinischen Verordnung auf den individuellen Fall angewandt werden und welche Chancen und Risiken mit dem Antrag verbunden sind.
Sozialverbände wie der SoVD oder auch der Paritätische bieten hierzu bundesweit Sozialberatungen an, die bei der Entscheidungsfindung unterstützen können.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.