Darlehen bei Hartz IV: BA ist Bad Bank für Arme

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Darlehen bei den Jobcentern: Bundesagentur für Arbeit ist die neue "Bad Bank" für Arme

02.02.2011

200.000 neue Darlehen in 2010 zeigen, dass der monatliche Hartz IV Regelsatz zu niedrig ist. Hilfeempfänger benötigen jeden Cent zur Sicherung des Lebensunterhalts. Um sich größere einmalige Anschaffungen wie den Kühlschrank, die Waschmaschine oder den Herd leisten zu können, müssen Hilfeempfänger massenhaft Schulden bei den Jobcentern machen. Mit hunderttausenden Darlehen im Bestand wird die Bundesagentur für Arbeit nunmehr zur "Bad Bank" für Arme.

Auch der von der Regierung vorgesehene ALG II Regelsatz von 364 Euro wird nicht ausreichen, um am Ende des Monats Geld zur Seite zu legen. Der Regelsatz muss so bestimmt werden, dass eben solche Ansparungen möglich sind. Das geht aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hervor. Danach müssen die Regelleistungen in ihrer Gesamtheit so gestaltet sein, dass Ausgleichsspielräume zwischen einzelnen Verbrauchspositionen bestehen. Ein Mehrbedarf in einem Bereich muss durch Minderausgaben in einem anderen Bereich ausgeglichen werden können.

Die Bundesregierung ist aufgefordert, zur Realisierung des "internen Ausgleichs" alle Verbrauchspositionen, wie etwa auch Verkehrsausgaben, realistisch zu berechnen und Ausgleichsspielräume zu schaffen. Zusätzlich sollte zumindest die "weiße Ware" (Kühlschränke, Waschmaschine, usw.) aus dem Regelsatz heraus und als einmalige Leistung ausgeben werden.

Bei Betrachtung der Statistik sind folgende Hinweise zu beachten:
1. Es handelt sich hier um eine Auswertung der Zahlungsansprüche der Leistungsart § 23(1) SGB II, die allerdings nicht ausschließlich als Darlehen gewährt werden, da durch Umbuchung auch eine Gewährung der Leistung als Zuschuss (z.B. Gewährung eines Lebensmittelgutscheins bei Sanktion) möglich ist.

2. Die Monatswerte für die Berichtsmonate Juli bis November 2009 bzw August 2010 wurden aus der Zeitreihe entfernt, da diese zur Beantwortung der Fragestellung nach der Anzahl der Hilfebedürftigen mit Zahlungsanspruch auf Leistungen nach § 23(1) SGB II keine validen Informationen liefern. Ursache hierfür ist, daß im operativen Verfahren A2ll die Leistungsart 23(1) im Jahr 2009 zusätzlich für die Auszahlung einer anderen Leistungsart (zusätzliche Leistung für die Schule nach § 24a SGB II) verwendet wurde, was für diese Monate zu deutlich überhöhten Bestandswerten führt ( Juli ca.19 000 Personen, August 1,025 Millionen, September 42 000, Oktober 25 000, November 19 000).

Obwohl Leistungen nach § 24a SGB II nun eigens im Fachverfahren A2ll erfasst werden können, sind die Nachwirkungen dieser Umgehungslösung auch 2010 noch bemerkbar: der August 2010 ist mit ca. 50 000 Bestandsfällen überzeichnet, und wurde daher ebenfalls aus der Zeitreihe entfernt. (Gastbeitrag: André Bornstein, Wissenschaftlicher Mitarbeiter; Markus Kurth MdB Bündnis 90/ Die Grünen)