Dann endet die Pressefreiheit

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Keine Presseauskunft รผber USA und CureVac: Verwaltungsgericht Kรถln: Bundesregierung wรผrde sonst berechenbar

Die Bundesregierung muss keine Auskunft geben รผber die interne Abstimmung bezรผglich des angeblichen Versuchs der USA, exklusiven Zugriff auf Forschungsergebnisse der CureVac AG zu einem Corona-Impfstoff zu erlangen. Das Verwaltungsgericht Kรถln lehnte am Donnerstag, 2. Juli 2020, den entsprechenden Eilantrag eines Journalisten ab (Az.: 6 L 681/20). Das Verhalten der Bundesregierung in solchen Fรคllen werde sonst berechenbar.

Das Tรผbinger Biotech-Unternehmen forscht an einem Impfstoff gegen das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2. Im Mรคrz hatten Medien รผber einen Versuch amerikanischer Behรถrden berichtet, sich die Forschungsergebnisse exklusiv fรผr die USA zu sichern.

Der Journalist beantragte beim Bundesgesundheitsministerium Auskunft รผber die diesbezรผgliche Abstimmung zwischen Gesundheitsminister Jens Spahn und Bundeskanzlerin Angela Merkel. Das Ministerium lehnte dies ab.

Verwaltungsgericht schรผtzt Bundesregierung

Zu Recht, wie nun im Eilverfahren das Verwaltungsgericht Kรถln entschied. โ€žDem geltend gemachten presserechtlichen Auskunftsanspruch steht der Schutz des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung entgegen.” Dabei seien โ€žErรถrterungen im Kabinett besonders schutzwรผrdig”.

Anders als der Journalist meine, gehe es hier auch nicht um einen bereits abgeschlossenen Vorgang, sondern um ein weiterhin โ€ždynamisches Geschehen”. Das zeige auch die Entscheidung der Bundesregierung, sich an der CureVac AG zu beteiligen. Wรผrden die diesbezรผglichen รœberlegungen bekannt, wรผrden die Reaktionen der Bundesregierung in solchen Fรคllen berechenbar. โ€žDies wรผrde der eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung der Bundesregierung zuwider laufen”, warnten die Kรถlner Richter. mwo