Keine Presseauskunft รผber USA und CureVac: Verwaltungsgericht Kรถln: Bundesregierung wรผrde sonst berechenbar
Die Bundesregierung muss keine Auskunft geben รผber die interne Abstimmung bezรผglich des angeblichen Versuchs der USA, exklusiven Zugriff auf Forschungsergebnisse der CureVac AG zu einem Corona-Impfstoff zu erlangen. Das Verwaltungsgericht Kรถln lehnte am Donnerstag, 2. Juli 2020, den entsprechenden Eilantrag eines Journalisten ab (Az.: 6 L 681/20). Das Verhalten der Bundesregierung in solchen Fรคllen werde sonst berechenbar.
Das Tรผbinger Biotech-Unternehmen forscht an einem Impfstoff gegen das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2. Im Mรคrz hatten Medien รผber einen Versuch amerikanischer Behรถrden berichtet, sich die Forschungsergebnisse exklusiv fรผr die USA zu sichern.
Der Journalist beantragte beim Bundesgesundheitsministerium Auskunft รผber die diesbezรผgliche Abstimmung zwischen Gesundheitsminister Jens Spahn und Bundeskanzlerin Angela Merkel. Das Ministerium lehnte dies ab.
Verwaltungsgericht schรผtzt Bundesregierung
Zu Recht, wie nun im Eilverfahren das Verwaltungsgericht Kรถln entschied. โDem geltend gemachten presserechtlichen Auskunftsanspruch steht der Schutz des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung entgegen.” Dabei seien โErรถrterungen im Kabinett besonders schutzwรผrdig”.
Anders als der Journalist meine, gehe es hier auch nicht um einen bereits abgeschlossenen Vorgang, sondern um ein weiterhin โdynamisches Geschehen”. Das zeige auch die Entscheidung der Bundesregierung, sich an der CureVac AG zu beteiligen. Wรผrden die diesbezรผglichen รberlegungen bekannt, wรผrden die Reaktionen der Bundesregierung in solchen Fรคllen berechenbar. โDies wรผrde der eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung der Bundesregierung zuwider laufen”, warnten die Kรถlner Richter. mwo