Keine Presseauskunft über USA und CureVac: Verwaltungsgericht Köln: Bundesregierung würde sonst berechenbar
Die Bundesregierung muss keine Auskunft geben über die interne Abstimmung bezüglich des angeblichen Versuchs der USA, exklusiven Zugriff auf Forschungsergebnisse der CureVac AG zu einem Corona-Impfstoff zu erlangen. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte am Donnerstag, 2. Juli 2020, den entsprechenden Eilantrag eines Journalisten ab (Az.: 6 L 681/20). Das Verhalten der Bundesregierung in solchen Fällen werde sonst berechenbar.
Das Tübinger Biotech-Unternehmen forscht an einem Impfstoff gegen das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2. Im März hatten Medien über einen Versuch amerikanischer Behörden berichtet, sich die Forschungsergebnisse exklusiv für die USA zu sichern.
Der Journalist beantragte beim Bundesgesundheitsministerium Auskunft über die diesbezügliche Abstimmung zwischen Gesundheitsminister Jens Spahn und Bundeskanzlerin Angela Merkel. Das Ministerium lehnte dies ab.
Verwaltungsgericht schützt Bundesregierung
Zu Recht, wie nun im Eilverfahren das Verwaltungsgericht Köln entschied. „Dem geltend gemachten presserechtlichen Auskunftsanspruch steht der Schutz des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung entgegen.” Dabei seien „Erörterungen im Kabinett besonders schutzwürdig”.
Anders als der Journalist meine, gehe es hier auch nicht um einen bereits abgeschlossenen Vorgang, sondern um ein weiterhin „dynamisches Geschehen”. Das zeige auch die Entscheidung der Bundesregierung, sich an der CureVac AG zu beteiligen. Würden die diesbezüglichen Überlegungen bekannt, würden die Reaktionen der Bundesregierung in solchen Fällen berechenbar. „Dies würde der eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung der Bundesregierung zuwider laufen”, warnten die Kölner Richter. mwo
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors