CDU Einigung bei ALG I Beschluss. Wie gehts weiter

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ALG I Antrag von Jürgen Rüttgers angenommen. SPD zeigt sich nun offen

Es war nicht (mehr) ganz unerwartet; Auf dem Unions- Parteitag in Dresden wurde der Rüttgers Vorschlag nach einer Verlängerung des Arbeitslosengeldes I (ALG I) angenommen. Eine große Mehrheit des CDU/CSU Parteitages nahm den Antrag an, der in Kombination mit einer Lockerung des Kündigungsschutzes verbunden ist.

Nun werden die Anträge in die Bundestagsdebatte übergeben, wo dann über eine Angleichung des Arbeitslosengeld I (ALG I) an die Arbeitslosenversicherung diskutiert wird. Das Gleiche gilt für die Aufweichung des Kündigungsschutzes- beides wird auch dem Koalitionspartner SPD zur Umsetzung vorgelegt.

Ganz nebenbei wurde nämlich beschlossen, den Kündigungsschutz extrem aufzuweichen und in manchen Branchen sogar ganz abzuschaffen. Es wird sich zeigen, ob sich auch bei diesem Thema die SPD nun offen zeigt. Bei dem Thema ALG I gibt es schon einige Bewegungen in Richtung Koalitionseinigung. Denn die Linke der SPD signalisiert, dass sie durchaus offen ist, dass es eine Einigung geben kann. Der parlamentarische Sprecher der SPD- Linken im Bundestag, Ernst Dieter Rossmann sagte: "Wir brauchen ein Gesamtkonzept zur Beschäftigung im Alter" und "die SPD solle die CDU zu einem für beide Seiten tragbaren Konzept drängen."

Kündigungsschutz Aufweichung mehr Arbeitsplätze?
Mit der sog. "Flexibiliersung des Arbeitsmarktes" will man erreichen, dass Arbeitnehmer vom Arbeitgeber schneller als bisher gekündigt werden kann. Entscheident ist, dass der Konkurenzdruck und die Angst vor dem Verlust eines Arbeitsplatzes rapide steigt. Es ist auch nicht klar, ob tatsächlich mehr Arbeitsplätze geschaffen werden- Denn Probezeiten und Zeitarbeitsfirmen haben schon längst den Arbeitsmarkt "flexibilisiert".

Welche Hartz 4 Vorschläge sind es genau, die Rüttgers umgesetzt sehen will und welche wurden beschlossen:

1. Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes wird wieder stärker an die Dauer der Beitragszahlung gekoppelt. Es wird eine Staffelung umgesetzt, bei der sichergestellt ist, dass zukünftig jemand, der jahrzehntelang Beiträge gezahlt hat, deutlich länger Arbeitslosengeld erhalten kann als jemand, der nur kurz gearbeitet und Beiträge gezahlt hat.

Im Regelfall wird Arbeitslosengeld bis zu 12 Monaten gezahlt. Bei einer versicherungspflichtigen Vorbeschäftigungszeit von mindestens 15 Jahren erhöht sich die Bezugsdauer auf bis zu 15 Monate. Wer mindestens 25 Jahre lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, hat einen Leistungsanspruch von bis zu 18 Monaten. Für einen Übergangszeitraum wird das Arbeitslosengeld bei mindestens 40 Beitragsjahren bis zu 24 Monate gezahlt.

2. Kommunalisierung der Wahrnehmung der Aufgaben nach SGB II evaluieren. Die Aufgaben aus dem SGB II werden heute noch nicht zufrieden stellend umgesetzt. Deshalb werden wir nach einer Evaluierung der Modelle der Trägerschaft von ARGEn bzw. Optionskommunen über die grundsätzliche Verankerung der Aufgaben neu entscheiden.

3. Die Freibeträge zur Altersvorsorge werden erhöht. Es ist für den Einzelnen entwürdigend und sowohl für den Staat als auch für die Solidargemeinschaft von Nachteil, wenn die Bezieher von ALG II aufgrund eines zu geringen Freibetrags zur Altersvorsorge auch im Alter auf Sozialleistungen angewiesen sind. Das produziert systematisch Altersarmut, die verhindert werden muss. Die Freibeiträge zur Altersvorsorge werden deshalb bis zu einem Betrag von 700 Euro je Lebensjahr (höchstens 45.500 Euro) erhöht. Im Gegenzug werden die alten Regelungen der Sozialhilfe zur gegenseitigen Einstandspflicht von Eltern für ihre Kinder als auch von Kindern für ihre Eltern wieder eingeführt.

4. Am Arbeitsmarkt wird ein Kombilohn eingeführt. Insbesondere Menschen mit schweren Vermittlungshemmnissen sollen dauerhaft die Möglichkeit eines staatlichen Zuschusses bekommen. Dies bietet Menschen mit erheblichen Vermittlungsproblemen endlich eine Chance auf eine Teilhabe am Arbeitsmarkt und damit auf ein selbstbestimmtes Leben.

5. Der Bezug des Kinderzuschlags wird deutlich vereinfacht. Der Kinderzuschlag wird vorbehaltlich der Anrechnung von Kindereinkommen auf pauschal 100 Euro pro Monat und Kind festgelegt. Die Höchstzahlungsdauer von 36 Monaten wird ersatzlos gestrichen.

6. In den Fällen, in denen Arbeitsangebote mutwillig abgelehnt werden, müssen die schon heute vorhandenen Sanktionsmöglichkeiten zukünftig besser ausgeschöpft werden. (Quelle: CDU)

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