Bundestag lehnt Abwrackprämie bei Hartz IV ab

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Der Antrag der Linken auf Beteiligung von ALG II Empfängern an der Abwrackprämie wurde vom Deutschen Bundestag abgelehnt

Berlin. Der heute eingereichte Antrag der Linken auf Beteiligung von ALG II Empfängern an der Abwrackprämie wurde vom Deutschen Bundestag abgelehnt. Die Union aus CDU und CSU verwiesen auf die Weisung des Bundesarbeitsministeriums, nachdem die Umweltprämie für den Kauf eines neuen Autos als "Einkommen" gilt. Während der Debatte wiesen die Parlamentarier der Fraktion "Die Linken" immer wieder daraufhin, dass der Präsident des Bundessozialgerichts, Peter Masuch unlängst erklärte, dass die Abwrackprämie nicht als Einkommen gewertet werden kann.

Masuch sagte: "Die Abwrackprämie ist aus meiner Sicht als zweckbestimmte Einnahme zu werten, die laut Sozialgesetzbuch nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist". Im Sozialgesetzbuch SGB II/ § 11 steht: "Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen sind: zweckbestimmte Einnahmen." Und die Prämie ist eine "zweckbestimmte Einnahme", denn diese kann nur für die Verschrottung eines neun Jahre alten Autos bei gleichzeitigem Kauf eines Neuwagens verwendet werden. Dennoch wurde der Antrag der Linken abgelehnt. (27.03.2009)