Bürgergeld: Zusätzlichen Mehrbedarf für Schulbedarf und Schulmaterialen beim Jobcenter beantragen

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Die Aufwendungen rund um den Schulbesuch sind teuer – und werden immer teurer. Damit sind sie für Menschen, die mit Bürgergeld am Existenzminimum überleben müssen, kaum erschwinglich. Umso wichtiger ist es für die Betroffenen, ihre Rechte zu kennen. Bestimmte Schulmaterialien lassen sich nämlich als Mehrbedarf geltend machen, und das sind Schulbücher ebenso wie Arbeitshefte.

Schulbedarf und Schulmaterial

Wer von Bürgergeld für schulpflichtige Kinder abhängig ist, bekommt jährlich zweimal Leistungen für den Schulbedarf ausgezahlt. Im August vor Beginn des neuen Schuljahres sind das 116 Euro, im Februar zum Halbjahresbeginn 58 Euro. Das reicht vielleicht gerade einmal für Füller, Schulranzen, Federmappe und ähnliches.

Diese Leistungen müssen beantragt werden. Musterantrag und weiteres dazu hier: Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld: Schulbedarf für Schüler beantragen

Die Preise für Schulmaterial steigen rasant

Die Preissteigerung für Schulausstattung stieg in diesem Sommer rapide an. Papiererzeugnisse wie Schulhefte oder Zeichenblöche schossen im Juli um 13,6 Prozent in die Höhe, während die allgemeinen Verbraucherpreise in der selben Zeit um 6,2 Prozent wuchsen.

Finanzschwache Menschen, und dazu zählen vom Bürgergeld Betroffene die sowieso jeden Cent dreimal umdrehen müssen, trifft diese Verteuerung mit voller Wucht.

Schulbücher sind weit teurer als die „Normalleistung“

Schulbücher übersteigen die ausgezahlten Summen sehr schnell und bei weitem. Was viele Betroffene nicht wissen: Schulbücher und Arbeitshefte lassen sich als Mehrbedarf angeben und werden zusätzlich erstattet.

Schulbücher und Arbeitshefte sind Mehrbedarf

Der Paragraf 21 Absatz 6 A SGB II regelt klar: „Soweit eine Schülerin oder ein Schüler aufgrund der jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen oder schulischen Vorgaben Aufwendungen zur Anschaffung oder Ausleihe von Schulbüchern oder gleichstehenden Arbeitsheften hat, sind sie als Mehrbedarf anzuerkennen.“

Betroffene müssen einen Antrag stellen

Dieser Mehrbedarf wird aber nicht automatisch ausgezahlt. Betroffene müssen ihn beim zuständigen Jobcenter beantragen. Wer unter SGB II fällt kann diesen Mehrbedarf auch rückwirkend für 2022 geltend machen. Wer unter SGB XII und unter AsylBLG fällt, muss den Antrag im Monat der Anschaffung stellen.

Welche Dokumente brauchen Sie?

Es reicht keine pauschale Angabe („die Schulbücher für mein Kind kosten soundsoviel Euro“), sondern Sie brauchen erstens eine Bestätigung der Schule dafür, dass exakt dieses Lehrmaterial vorgegeben ist. Zweitens brauchen Sie einen Beleg dafür, dass Sie die Bücher und Hefte gekauft haben.

Eine Ausnahme sind hier die Bundesländer ohne Lernmittelfreiheit. Hier können finanziell arme Menschen nicht vorab bezahlen und das Geld später wiederbekommen. In diesen Bundesländern muss das Jobcenter die Leistungen als Vorschuss gewähren oder direkt an die Schule bezahlen.

Was gehört in den Antrag?

Betroffene müssen schreiben, dass sie die Übernahme der Kosten für die jeweiligen Schulbücher und Arbeitshefte der jeweiligen Kinder beantragen. Dazu kommt dann die offizielle Liste über die vorgegebenen Bücher und der Beleg dafür, dass diese gekauft wurden.

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