Bürgergeld: Zahl der Widersprüche gegen Jobcenter wieder gestiegen

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2023 entschieden die Jobcenter 419.600 Widersprüche. Zwei Drittel wurden zurückgewiesen oder zurückgezogen, und ein Drittel war erfolgreich. Bei 138.500 Widersprüchen korrigierten die Jobcenter die ursprüngliche Entscheidung. Dies lag mehrheitlich daran, dass die Betroffenen Unterlagen nachreichten. Das jedenfalls berichtet die Bundesagentur für Arbeit.

Wenig Widersprüche gegen Sanktionen

Die Zahl der Widersprüche, die sich gegen Sanktionen der Jobcenter richteten, war 2023 gering. Sie lag lediglich bei 4700. Klagen vor Gerichten wegen Sanktionen gab es 270.

Laut den Jobcentern lag die geringe Anzahl der Widersprüche gegen Sanktionen daran, dass es seit Einführung des Bürgergeldes weniger Sanktionen gab als zuvor unter Hartz-IV.

Mehr als 60.000 Klagen

Mehr als 60.000 Klagen beschäftigten die Gerichte. Diese wurden aber nicht alle 2023 erhoben, sondern es handelte sich auch um Verfahren aus den Jahren zuvor, die entschieden wurden. Rund 65 Prozent dieser Klagen wurden abgewiesen oder zurückgenommen. Bei 35 Prozent kam es zu einer neuen Entscheidung.

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Wo die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen die Jobcenter in gemeinsamer Trägerschaft verwalten, gibt geringe Quoten an Widersprüchen und Klagen. Diese stieg bei Widersprüchen von 1,5 Prozent 2022 auf 1,7 Prozent 2023. Die Klagequote blieb mit 0,2 Prozent gleich. Allerdings können zum selben Bescheid mehrere Widersprüche eingelegt werden.

Jobcenter müssen innerhalb von drei Monaten über einen Widerspruch entscheiden. Tun sie dies nicht, ist eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht möglich. Dies setzt voraus, dass alle angeforderten Unterlagen beim Jobcenter eingereicht sind.

Anwaltlicher Beistand hilft

Jobcenter bearbeiten Widersprüche schneller, laut Aussage von Anwälten, wenn die Betroffenen vor Ablauf der drei Monate dem Jobcenter erklären, dass sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und eine Untätigkeitsklage einreichen, falls die Behörde ihre Arbeit nicht tut.

Warum Widerspruch einlegen?

Der Widerspruch ist die erste und einfachste Möglichkeit, sich gegen fehlerhafte Bescheide der Jobcenter zu wehren. Dazu gehören Sanktionsbescheide, Eingliederungsvereinbarungen, Bewilligungsbescheide, vorläufige Bewilligungsbescheide, Aufhebungs- und Erstattungsbescheide sowie Änderungsbescheide.

Die Widerspruchsfrist gegen einen Bürgergeld Bescheid der Jobcenter liegt bei einem Monat nach dem Zugang des Dokuments. Falls des Bescheid keine Rechtshelfebelehrung enthält, verlängert sich diese Frist auf zwölf Monate.

Wenn Sie die Widerspruchsfrist versäumen, wird der entsprechende Bescheid rechtskräftig. Sie haben dann noch die Möglichkeit, laut § 44 SGB X einen Überprüfungsantrag zu stellen.

Was müssen Sie beachten?

Deen Widerspruch müssen Sie schriftlich verfassen, an das Jobcenter schicken oder dort abgeben. Auf dem Postweg ist ein Einschreiben sinnvoll. Falls das Schreiben in der Behörde verloren geht, kann diese nicht behaupten, es wäre nicht eingegangen.

Sie müssen ausführen, warum Sie den Bescheid des Jobcenters für fehlerhaft ansehen. Sind keine konkreten Gründe genannt, können Sie davon ausgehen, dass die Behörde den Widerspruch ablehnt.