Auswertung zeigt: Totalsanktionen im Bürgergeld sind Verfassungswidrig und Symbolpolitik

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“Tacheles e.V. – Interessenvertretung für Einkommensschwache Erwerbslosen und Sozialhilfeverein” bezieht scharf Stellung gegen die geplanten Totalsanktionen für Bürgergeld-Abhängige (Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024).

“Gesetz ist verfassungswidrig”

Laut Tacheles e.V. sind die hundertprozentigen Sanktionen verfassungswidrig. Sie seien weder verhältnismäßig noch zur Integration in den Arbeitsmarkt geeignet, sondern würden die Betroffenen weiter von diesem entfernen.

Es handle sich um reine Symbolpolitik. Diese allerdings rechtfertige keine derart erheblichen Eingriffe in die Grundrechte.

Gebrochenes Vertrauen

Die Wiedereinführung der Totalsanktionen zerschlage alles “Vertrauen” in die Jobcenter, das die Änderungen der Bürgergeldreform gerade schaffen sollten. Statt einer viel beschworenen “Begegnung auf Augenhöhe” würden Leistungsbeziehende stigmatisiert und in ihrer Existenz bdroht.

Egal, ob diese Bedrohung real sei oder nicht, sie werde von den Betroffenen als solche empfunden und wandle das Bürgergeld “zurück in ein reines Workfare System”.

Das Bundesverfassungsgericht habe 2019 entschieden, dass nur Sanktionen zulässig seien, die erstens verhältnismäßig seien und zweitens geeignet, die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu fördern.

Kein Nachweis der Wirksamkeit

Das Gericht begrenzte zulässige Sanktionen auf 30 Prozent des Regelsatzes und verwies darauf, dass trotz Jahrzehnten voller Sanktionen keine Studie zu der Wirksamkeit dieses Eingriffes in die Grundrechte vorhanden sei.

“Haltlose Behauptungen”

Die Bundesagentur für Arbeit hätte, so Tacheles, die abschreckende Wirkung und vielfältige Arbeitsaufnahme durch Sanktionen betont. Diese führe, laut Jobcenter, zu geringerer Hilfebedürftigkeit und Einsparungen. Diese Argumentation ist, laut Tacheles, “weder begründet noch belegt”.

“Rechtswidrig und ungeeignet”

Die vorgesehehen zweimonatigen Totalsanktionen seien, laut Tacheles, nicht geeignet, angebliche “Totalverweigerer”, “die CDU/CSU/FDP/SPD und AfD erkannt haben wollen”, in Arbeit zu bringen. Sie seien zudem vermutlich verfassungswidrig, da nicht einmal ergänzende Sachleistungen angeboten würden.

Anders als von der Regierung behauptet, führten die Totalsanktionen zu gravierender Wohnungsnot.

Kein Strom

Der Strom ist im Regelsatz enthalten, und zwei Monate keinen Strom bezahlen zu können, führe in der Regel dazu, dass die Energieversorgung unterbrochen würde. Im Sozialrecht handle es sich um eine “vergleichbare Notlage”. Diese dürfe, laut Verfassungsgericht, keine Folge von Sanktionen sein.

Bedrohung der Schwächsten

Sanktionen erfolgten nicht, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen könnten (§ 31 Abs. 1 S. 2 SGB II). Damit seien, so Tacheles, Menschen, die schlecht Deutsch sprächen, psychische Probleme hätten, oder nicht ausreichend lesen und schreiben könnten, unverhältnismäßig von den Totalsanktionen betroffen.

Desintegration statt Integration

Die verschärften Sanktionen würden Betroffene desintegrieren statt sie wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Das Vertrauen in die Jobcenter würde untergraben, Leistungsberechtigte würden diese eher meiden statt zu suchen.

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