Spahn will für Bürgergeld-Sanktionen die Verfassung ändern – Ewigkeitsgarantie verhindert dies

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In einem Interview forderte der CDU-Spitzenpolitiker Jens Spahn Verfassungsänderungen, um schärfere Sanktionen beim Bürgergeld zu ermöglichen. Doch die Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes verhindert dies.

CDU-Spitzenpolitiker fordert Verfassungsänderung

So sagte Spahn gegenüber dem Redaktionswerk Deutschland (RND): “Menschen, die arbeiten können und ein Jobangebot erhalten, dies aber nicht annehmen, sollten im Grunde kein Bürgergeld mehr bekommen“. Und weiter: „Wenn hier eine generelle Streichung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht gedeckt ist, sollten wir eben die Verfassung ändern“, so Spahn weiter.

“Nein, das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum kann nicht aus dem Grundgesetz gestrichen werden”, betont hingegen die auf das Sozialrecht spezialisierte Rechtsanwältin Luisa Milazzo aus Leipzig.

In einer aktuellen Stellungnahme, die der Redaktion vorliegt, weist die Juristin darauf hin, dass das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum nicht aus dem Grundgesetz gestrichen werden kann.

Milazzo beruft sich dabei auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 05. November 2019 (Aktenzeichen 1 BvL 7/16). In dieser Entscheidung wurde festgelegt, dass die Ausgestaltung staatlicher Grundsicherungsleistungen den grundrechtlichen Gewährleistungen eines menschenwürdigen Existenzminimums unterliegt.

Die Menschenwürde, so das Gericht damals, stehe allen zu und könne selbst durch als „unwürdig“ empfundenes Verhalten nicht verloren gehen.

Unantastbarkeit des Grundgesetzes

Ein zentraler Punkt in der Stellungnahme von Luisa Milazzo ist die sogenannte Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes, festgelegt in Artikel 79 Abs. 3 GG. Diese besagt, dass eine Änderung des Grundgesetzes, die die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt, unzulässig ist.

Milazzo betont, dass die Normen des Grundgesetzes, die das Existenzminimum schützen, zu diesem unantastbaren Kern gehören.

Spahn eine Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung?

Jens Spahns Vorschlag, die Verfassung zu ändern, um schärfere Sanktionen beim Bürgergeld zu ermöglichen, stößt nicht nur bei Luisa Milazzo auf Kritik. Die Rechtsanwältin sieht darin einen Aufruf zur Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung.

Gerade in einer Zeit, in der diese Ordnung als gefährdet gilt, wirft Milazzo die Frage auf, ob Spahns Vorschlag den grundlegenden Prinzipien unserer Gesellschaft zuwiderläuft.

Luisa Milazzo richtet in ihrer Stellungnahme nicht nur klare Worte an Jens Spahn, sondern auch an Friedrich Merz und die gesamte CDU. Ihrer Meinung nach sollte eine derartige Äußerung Konsequenzen haben. Die Rechtsanwältin vertritt die Ansicht, dass Personen, die sich derartig äußern, nicht in einer Partei wie der Union Platz haben sollten.

Bürgergeld muss im Einklang mit der Verfassung sein

Das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum ist nicht verhandelbar und kann nicht aus dem Grundgesetz gestrichen werden. Die Ausgestaltung des Bürgergeldes muss im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Grundprinzipien erfolgen, ohne dabei die grundlegenden Rechte und die freiheitlich demokratische Grundordnung zu gefährden.

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