Wer in Deutschland arbeitslos wird und entweder kein Geld vom Staat haben will oder keine Sozialleistungen erhalten würde, ist dennoch verpflichtet, sich arbeitslos zu melden. Auch für Maßnahmen der Agentur für Arbeit müssen die Betroffenen bereit stehen.
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Was sagt das Gesetz?
Das Sozialgesetzbuch verpflichtet dazu, Arbeitslosigkeit der zuständigen Behörde zu melden. Im § 38 SGB III steht unter Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden: “Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung bei der Agentur für Arbeit unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend zu melden.”
Wer hat bei Arbeitslosigkeit keinen Anspruch auf Leistungen?
Es gibt Menschen, die weder einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 (ALG I) noch auf Bürgergeld haben, obwohl sie arbeitslos sind. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie nicht lange genug arbeiten, um ALG I zu erhalten, aber auch kein Bürgergeld beanspruchen können, weil ihr Partner zu viel verdient oder ihr Privatvermögen zu hoch ist.
Auch wenn ihr ALG I ausläuft, können Sie arbeitslos ohne Leistungsbezug werden.
Rechte und Pflichten
Wenn Sie keine Leistungen beziehen und bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind, haben Sie die Rechte und Pflichten Arbeitssuchender, auch ohne Geld zu erhalten. Sie werden also persönlich beraten, bekommen Stellen angeboten, können Job- und Lernböse sowie das Berufsinformationszentrum nutzen. Sie können sich auch in Bewerbungen schulen lassen.
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Maßnahmen erfüllen und Termine einhalten
Sie sind dazu verpflichtet, Termine einzuhalten und Maßnahmen zu erfüllen, die mit dem zuständigen Sachbearbeiter vereinbart sind. Sie müssen sich auf vermittelte Stellen bewerben und diese im Falle eines Falls annehmen. Die Agentur hat allerdings wenig Druckmittel in der Hand: Das scharfe Schwert der Behörde sind die Kürzungen der Sozialleistungen. Da Sie diese nicht behalten, gibt es auch nichts zu kürzen.
“Böswilliges Unterlassen”
Sich als Arbeitnehmer absichtlich nicht arbeitslos zu melden, wurde juristisch als “böswilliges Unterlassen” im Sinne des § 11 KSchG gewertet. Demnach seien Arbeitnehmer verpflichtet, aktiv mitzuarbeiten, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder zu beenden.
Schlechte Karten bei ausstehenden Zahlungen
Wenn Sie arbeitslos werden und sich nicht arbeitslos melden, dann haben Sie zudem schlechte Karten, um ausstehende Gelder ehemaliger Arbeitgeber einzuklagen. Laut Gerichtsurteilen verletzen Sie dann die “entsprechenden sozialrechtlichen Obliegenheiten” und dies kann zum “vollständigen Verlust des Anspruchs auf Entgelt aufgrund Annahmeverzugs” führen.
Achten Sie auf ihre Krankenversicherung
Wenn Sie arbeitslos sind, ohne staatliche Leistungen zu erhalten, dann müssen Sie sich auf eigene Kosten selbst krankenversichern. Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet.
- Über den Autor
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.