Bürgergeld-Regelsatz 2025: Das ist im Regelbedarf enthalten

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Zum 1. Januar 2025 tritt die neue Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung in Kraft, die die Höhe der Regelsätze für das Bürgergeld und die Sozialhilfe regelt.

Trotz gestiegener Lebenshaltungskosten bleiben die Beträge gegenüber 2024 unverändert. Diese Entscheidung sorgt sowohl bei Sozialverbänden als auch bei politischen Akteuren für Diskussionen, da sie direkte Auswirkungen auf das Leben der rund 5,5 Millionen Bürgergeld-Empfänger in Deutschland hat.

Die Regelsätze 2025 im Überblick

Die Höhe der Regelsätze hängt von der jeweiligen Lebenssituation und der Haushaltsstruktur ab. Für das Jahr 2025 gelten folgende Beträge:

  • Alleinstehende und Alleinerziehende: 563 Euro monatlich
  • Volljährige Partner in Bedarfsgemeinschaften: 506 Euro pro Person
  • Jugendliche (14 bis 17 Jahre): 471 Euro
  • Kinder (6 bis 13 Jahre): 390 Euro
  • Kinder bis 5 Jahre: 357 Euro

Diese Regelsätze sollen das Existenzminimum sichern und ermöglichen einen grundlegenden Lebensunterhalt. Dazu gehören die Kosten für Lebensmittel, Kleidung, Körperpflege, Haushaltsenergie, kleinere Reparaturen sowie die soziale und kulturelle Teilhabe.

Diese Regelsätze sollen den grundlegenden Lebensunterhalt abdecken, einschließlich Ausgaben für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie sowie die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.

Die Entscheidung, die Regelsätze nicht zu erhöhen, wurde getroffen, obwohl es eine leichte Anpassung an die Preisentwicklung gab. Dies bedeutet, dass die finanzielle Unterstützung für Bedürftige im Jahr 2025 real sinkt, da die Lebenshaltungskosten tendenziell steigen. Kritiker argumentieren, dass diese Stagnation die Kaufkraft der Leistungsbezieher weiter schwächt und somit das Existenzminimum gefährdet.

“Die Regelsätze sollen regelmäßig überprüft und angepasst werden,, um den tatsächlichen Lebenshaltungskosten gerecht zu werden und soziale Teilhabe zu ermöglichen. Die aktuelle Entscheidung der Bundesregierung, eine Nullrunde einzulegen, ist daher eine politische und keine bedarfsgerechte Entscheidung”, kritisiert der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt.

Was ist im Regelsatz 2025 beim Bürgergeld enthalten?

Der Regelsatz ist als Pauschale angelegt und umfasst verschiedene Bedarfsbereiche. Hierzu zählen:

  1. Ernährung: Kosten für Nahrungsmittel und Getränke, basierend auf einem statistisch ermittelten Warenkorb.
  2. Bekleidung und Schuhe: Mittel für die Anschaffung von Kleidung, die je nach Bedarf variieren können.
  3. Haushalt und Energie: Kosten für Haushaltsgegenstände wie Geschirr, Bettwäsche oder kleinere Elektrogeräte. Haushaltsenergie wie Strom ist ebenfalls enthalten, jedoch nicht die Kosten für Heizung und Warmwasser, die separat übernommen werden.
  4. Körperpflege und Gesundheit: Produkte wie Seife, Shampoo, Zahnpasta oder kleinere medizinische Artikel.
  5. Freizeit, Unterhaltung und Kultur: Beiträge für Mitgliedschaften in Vereinen, Besuche von kulturellen Veranstaltungen oder den Kauf von Büchern.
  6. Mobilität: Ein kleiner Anteil ist für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder andere Formen der Mobilität vorgesehen.

Die Beträge basieren auf statistischen Erhebungen und sind als Durchschnittswerte kalkuliert, die individuelle Unterschiede kaum berücksichtigen können.

Tabelle: Welche Posten sind in den Regelsätzen 2025 enthalten?

Posten Enthaltene Ausgaben Prozentualer Anteil Betrag (in Euro)
Ernährung Lebensmittel, Getränke, Speisen und Getränke außer Haus (z. B. Imbiss oder Restaurant). 34,8 % 196,12 €
Bekleidung und Schuhe Kleidung, Schuhe, Wäsche, Reparaturen und Anpassungen von Kleidung. 8,7 % 49,02 €
Wohnen, Energie, Instandhaltung Haushaltsenergie (z. B. Strom), Kleinreparaturen und Ersatz für Haushaltsgegenstände (z. B. Glühbirnen, Werkzeug). Heizkosten und Warmwasser werden separat übernommen. 8,4 % 47,29 €
Einrichtung, Haushaltsgeräte, Hausrat Möbel (z. B. Stühle, Tische, Regale), Haushaltsgeräte (z. B. Bügeleisen, Mixer), Geschirr, Besteck, Putzmittel und kleinere Haushaltsanschaffungen. 6,7 % 37,72 €
Gesundheitspflege Produkte wie Seife, Zahnpasta, Shampoo, Toilettenartikel, Waschmittel, kleinere medizinische Artikel wie Pflaster oder Fieberthermometer. 4,2 % 23,65 €
Verkehr und Mobilität Öffentliche Verkehrsmittel (z. B. Bus- und Bahntickets), geringe Rücklagen für Mobilitätskosten wie Fahrradwartung. 9,9 % 55,74 €
Nachrichtenübermittlung Kosten für Telefon und Internet (anteilig), keine Kostenübernahme für moderne Geräte wie Smartphones. 8,8 % 49,54 €
Freizeit, Unterhaltung, Kultur Beiträge für Vereine oder Verbände, Ausgaben für Bücher, Zeitschriften, Musikinstrumente, Kinobesuche oder ähnliche kulturelle Aktivitäten. 11,3 % 63,62 €
Bildung Anschaffung von Büchern, Schul- oder Weiterbildungsmaterialien (z. B. Schreibwaren), Gebühren für Kurse oder Seminare. 1,4 % 7,88 €
Sonstige Ausgaben Persönliche Bedürfnisse wie Friseurkosten, kleinere Geschenke, Rücklagen für unvorhergesehene Ausgaben oder soziale Teilhabe. 5,8 % 32,43 €

Erläuterung zur Berechnung:

Die prozentualen Anteile sind Schätzwerte, die sich an bisherigen Regelsatzberechnungen und Statistiken orientieren. Die Beträge wurden auf Basis des Regelsatzes von 563 Euro für Alleinstehende errechnet.

Grafik: Was ist in den Regelsätzen beim Bürgergeld enthalten?

Bürgergeld Regelsätze: Was ist im Regelbedarf alles enthalten

Stagnierende Regelsätze

Die Entscheidung, die Regelsätze 2025 nicht anzuheben, wird durch eine moderate Entwicklung der Preissteigerung begründet. Die Bundesregierung verweist darauf, dass die Anpassung an die Preisentwicklung gesetzlich geregelt sei und auf statistischen Daten des Statistischen Bundesamtes basiere.

Kritik von Sozialverbänden

Viele Sozialverbände kritisieren diese Entscheidung scharf. Sie argumentieren, dass die Regelsätze ohnehin nicht ausreichen, um ein menschenwürdiges Leben zu führen. Besonders die steigenden Kosten für Lebensmittel, Energie und Mieten belasten Haushalte mit geringem Einkommen stark. Die fehlende Anpassung führe dazu, dass die Kaufkraft der Bürgergeld-Beziehenden real sinke.

„Die Regelsätze decken nicht das ab, was Betroffene für ein würdiges Leben benötigen. Das Existenzminimum ist nicht mehr gewährleistet“, so ein Sprecher des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes.

Wirtschaftliche Perspektive

Auch aus volkswirtschaftlicher Sicht gibt es Bedenken. Sinkende Kaufkraft kann den Konsum in unteren Einkommensschichten dämpfen, was negative Auswirkungen auf den Binnenmarkt haben könnte. Besonders in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit spielt die Unterstützung einkommensschwacher Haushalte eine wichtige Rolle für die Stabilität der Gesamtwirtschaft.

Was bedeutet dies für Bürgergeld Bezieher?

“Die stagnierenden Regelsätze 2025 bedeuten für viele Haushalte eine zusätzliche finanzielle Belastung”; so der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt. Angesichts steigender Preise bleibt die Frage offen, wie eine ausreichende soziale Absicherung in Zukunft gestaltet werden kann. “Während die Bundesregierung auf statistische Daten verweist, wächst der Druck von Verbänden und Betroffenen, das System zu reformieren, da das Existenzminimum nicht ausreichend gewahrt bleibt”, so Anhalt.