Viele Rentner fürchten, dass eine Aberkennung ihres Schwerbehindertenstatus ihre bereits bewilligte Altersrente gefährden könnte. Diese Sorge ist in den meisten Fällen unbegründet: Wer seine Rente einmal auf Basis eines gültigen Schwerbehindertenausweises erhalten hat, behält sie. Deutlich heikler wird es allerdings, wenn kurz vor Rentenbeginn neue Anträge gestellt werden.
Altersrente bleibt auch nach Aberkennung erhalten
Rentner, die eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen, können beruhigt sein: Eine nachträgliche Aberkennung des Schwerbehindertenstatus hat keinen Einfluss auf die weitere Auszahlung. Entscheidend ist immer der Zeitpunkt der Rentenbewilligung.
Wurde die Altersrente rechtmäßig auf Grundlage eines anerkannten Schwerbehindertengrades (mindestens GdB 50) gewährt, bleibt dieser Anspruch auch dann bestehen, wenn später die Voraussetzungen wegfallen.
Dies gilt sogar für Fälle, in denen der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird. Auch wenn der Schwerbehindertenausweis wegen fehlender Bindung an Deutschland entzogen wird, wie es etwa bei einem Umzug nach Thailand oder in andere Nicht-EU-Staaten der Fall sein kann, ändert sich am Anspruch auf die Altersrente nichts. Die Rentenzahlung bleibt gesichert.
Vorsicht bei Verschlimmerungsanträgen vor Rentenbeginn
Deutlich gefährlicher wird die Situation, wenn Versicherte vor dem Rentenbeginn versuchen, durch einen sogenannten Verschlimmerungsantrag einen höheren Grad der Behinderung zu erreichen. Ziel solcher Anträge ist es oft, zusätzliche Erleichterungen oder weitere Vergünstigungen zu erhalten. Doch genau hier lauert ein erhebliches Risiko.
Bei einem Überprüfungsverfahren wird nicht nur die neu gemeldete Krankheit oder Verschlechterung untersucht, sondern der gesamte gesundheitliche Zustand neu bewertet. Dabei kann es vorkommen, dass frühere Leiden heute weniger schwer wiegen oder gar nicht mehr als erheblich gelten. Im schlimmsten Fall wird der Schwerbehindertenstatus vollständig aberkannt, was unmittelbar Folgen für die Rentenansprüche hat.
Betroffene riskieren damit, den Anspruch auf die frühere Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu verlieren. Die Altersgrenzen steigen, höhere Abschläge werden fällig, und der Eintritt in den Ruhestand verzögert sich. Wer auf eine mildere Prüfung hofft, könnte am Ende mit spürbaren finanziellen Nachteilen konfrontiert werden.
Risikoanalyse: Lohnt sich ein Antrag wirklich?
Gerade in den letzten zwei Jahren vor dem geplanten Renteneintritt sollten Versicherte sehr genau überlegen, ob ein Verschlimmerungsantrag wirklich sinnvoll ist. Ohne belastbare ärztliche Gutachten oder eindeutige neue Diagnosen kann der Antrag schnell mehr schaden als nutzen.
Zudem sollten Antragsteller bedenken, dass im Überprüfungsverfahren immer der gesamte Gesundheitszustand auf den Prüfstand kommt. Selbst Verbesserungen, die sie selbst gar nicht wahrgenommen haben, können von Amtsärzten festgestellt werden. Ein leichtfertig gestellter Antrag kann somit die gesamte bisherige Anerkennung gefährden.
Wer unsicher ist, sollte frühzeitig professionelle Beratung suchen. Fachanwälte für Sozialrecht, Sozialverbände wie der VdK oder der SoVD bieten hier kompetente Unterstützung. Auch Gespräche mit dem behandelnden Arzt helfen, die Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen.
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So schützen Betroffene ihre Rentenansprüche
Um finanzielle Verluste zu vermeiden, empfiehlt es sich, sehr zurückhaltend mit Verschlimmerungsanträgen umzugehen – besonders unmittelbar vor dem geplanten Rentenbeginn. Wer bereits eine anerkannte Schwerbehinderung und eine Rentenzusage hat, fährt besser, wenn er keine weiteren Überprüfungen anstößt.
Der bestehende Rentenanspruch ist stabil, solange die ursprüngliche Bewilligung rechtskräftig erfolgte. Unnötige Anträge erhöhen dagegen die Gefahr, den mühsam erarbeiteten Status zu verlieren. Deshalb sollte jede geplante Veränderung am besten gemeinsam mit Experten bewertet werden, bevor formelle Schritte eingeleitet werden.