Ein Minijob ermöglicht, während des Bürgergeld-Bezugs zu verdienen und so ein wenig Geld über den kargen Regelsatz hinaus zu haben. Die Hürden liegen dabei für Arbeitssuchende niedriger, eine geringfügige Beschäftigung zu bekommen, als in eine Vollzeitstelle zu gelangen.
Nicht zuletzt ermöglichen viele Minijobs, den Kontakt zum Arbeitsmarkt aufrecht zu erhalten, und bisweilen bieten sie eine echte Chance, sich wieder in der Arbeitswelt zu etablieren.
Inhaltsverzeichnis
Vorteile einer Weiterbildung
Eine vom Jobcenter geförderte Weiterbildung ist oft eine nachhaltige Alternative zu einer geringfügigen Beschäftigung. Eine gezielte Qualifizierung kann Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt klar verbessern und bietet sogar eine Möglichkeit, um nicht nur einen Job, sondern langfristig auch ein höheres Einkommen zu erzielen.
Entweder oder? Sowohl als auch?
Leser bei gegen-hartz.de fragen, ob sie als Bürgergeld-Bezieher parallel eine Weiterbildung durchführen und einen Minijob ausüben können, oder ob sich dies gegenseitig ausschließt. Minijob wie Weiterbildung bieten beide spezielle Vorteile, und viele Betroffene möchten diese beiden Möglichkeiten verbinden. Das ist grundsätzlich möglich. Sie müssen dabei jedoch einige Punkte beachten.
Keine Beeinträchtigung der Weiterbildung
Eine Weiterbildung dient Ihrer Integration in den Arbeitsmarkt. Entscheidend dafür, ob Sie parallel zu dieser Förderung einen Minijob ausüben können, ist also, dass die geringfügige Beschäftigung den erfolgreichen Abschluss der Maßnahme nicht gefährdet.
Ein Leser schilderte uns seine Situation. Er beginnt eine mit Bildungsgutschein geförderte Weiterbildung in Teilzeit für 20 Stunden die Woche.
Laut Vereinbarung steht er dafür von Montag bis Freitag vormittags zur Verfügung. Die Weiterbildung findet allerdings online statt und ist zeitlich flexibel (innerhalb des Rahmens von 20 Stunden pro Woche).
Können Sie einen Nebenjob annehmen, ohne dass die Weiterbildung abgesagt wird?
Unser Leser fragt jetzt: „Gibt es eine feste Regelung zu Weiterbildung und Minijob? Kann ich ohne weiteres einen Nebenjob annehmen, um etwas dazu zu verdienen, ohne dass mir die Weiterbildung abgesagt wird? Oder brauche ich die Zustimmung meiner Beraterin?“ Anhand seiner Frage lassen sich wesentliche Kriterien zeigen, die Sie unbedingt beachten müssen.
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Bescheid prüfenInformationspflicht und Absprache mit dem Jobcenter
Die Frage nach der Zustimmung der Beraterin lässt sich glasklar beantworten. Ja, Sie müssen bei einem Minijob während einer Weiterbildung die Beraterin / den Berater nach deren Zustimmung fragen und die Angelegenheit mit diesen absprechen, und das gleich aus zwei Gründen.
Erst einmal sind Sie generell verpflichtet, dem Jobcenter zu melden, wenn Sie einen Minijob aufnehmen, und das, bevor Sie die Tätigkeit beginnen. Wenn Sie dies nicht tun, besteht die Möglichkeit, Ihnen die Bezüge zu kürzen, weil Sie Ihrer Informationspflicht nicht nachgekommen sind.
Wenn Sie parallel zum Minijob eine Weiterbildung absolvieren, sollten Sie die geplante Nebentätigkeit dringend mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter absprechen.
Es reicht nicht aus, dass Sie davon ausgehen, die geringfügige Beschäftigung mit Ihrer Weiterbildung vereinbaren zu können. Auch der Sachbearbeiter muss das so sehen. In einem konstruktiven Austausch können Sie absprechen, wie Sie die beiden Tätigkeiten am besten so organisieren, das alles glatt läuft.
In jedem Fall vermeiden Sie durch diese Absprache Probleme mit der Behörde. Im besten Fall führt die Absprache dazu, dass Sie wertvolle Tipps erhalten, um Ihre Tagesstruktur zu organisieren.
Was müssen Sie noch beachten?
Ihren Verdienst aus dem Minijob rechnet das Jobcenter auf den Bürgergeld-Anspruch an und berücksichtigt dabei bestimmte Freibeträge. Die ersten 100 Euro aus dem Minijob-Einkommen bleiben anrechnungsfrei, darüber hinaus staffelt die Behörde die Anrechnung.
Zwischen mehr als 100 Euro bis zu 520 Euro dürfen Sie 20 Prozent behalten, zwischen 520 Euro und 1.000 Euro 30 Prozent. Bei einem Minijob mit zum Beispiel 556 Euro pro Monat bleiben Ihnen dann 194,80 Euro zusätzlich zum Bürgergeld.
Weiterbildung und Bildungsgutschein
Weiterbildungen gehören zu den vom Jobcenter angebotenen Förderungen. Mit einem Bildungsgutschein werden Ihnen die Kosten dieser Maßnahme komplett finanziert. Wenn die Maßnahme dazu dient, einen Abschluss der Industrie- und Handelskammer zu absolvieren, bekommen Sie sogar zusätzlich zum Bürgergeld noch 150 Euro Weiterbildungsgeld.




