Das Einstiegsgeld bleibt 2025 ein Förderinstrument für Bürgergeld Beziehende, die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder hauptberufliche Selbstständigkeit aufnehmen. Wer die neuen Regelungen kennt und gezielt nutzt, kann bis zu 563 Euro monatlich zusätzlich erhalten – ohne Anrechnung auf andere Leistungen.
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Einstiegsgeld: Finanzielle Brücke zwischen Bürgergeld und neuer Erwerbstätigkeit
Wer aus der Hilfebedürftigkeit heraus in eine berufliche Zukunft starten möchte, kann beim Jobcenter einen Zuschuss beantragen – das sogenannte Einstiegsgeld. Diese Förderung zielt auf den Übergang in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis oder eine tragfähige Selbstständigkeit ab. Die Unterstützung soll helfen, Anfangskosten zu decken und finanzielle Engpässe in der Startphase zu überbrücken.
Rechtlich basiert das Einstiegsgeld auf § 16b SGB II. Die Bewilligung erfolgt nach Ermessen der zuständigen Fallmanager\:innen im Jobcenter, ein Anspruch besteht nicht automatisch. In der Regel wird der Zuschuss zunächst für sechs Monate gewährt und kann auf bis zu 24 Monate verlängert werden, wenn das Förderziel noch nicht erreicht ist.
So viel Einstiegsgeld ist 2025 möglich
Die Höhe des Einstiegsgeldes orientiert sich am individuellen Regelbedarf. Für Alleinstehende liegt der maximale Grundbetrag 2025 bei 281,50 Euro im Monat – also 50 Prozent des Regelbedarfs. Unter bestimmten Bedingungen kommen Zuschläge hinzu:
- +20 % bei mindestens zwei Jahren Arbeitslosigkeit (112,60 €)
- +10 % für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft (z. B. Kinder oder Partner)
In Summe kann das Einstiegsgeld also bis zu 563 Euro pro Monat betragen. Wichtig: Die Förderung wird nicht auf das Bürgergeld oder Erwerbseinkommen angerechnet und erfolgt als zusätzliche Zahlung.
Neue Vorgaben 2025: Schnellere Entscheidungen, klarere Regeln
Mehr Klarheit bei Anträgen verspricht die neue Arbeitsanleitung Nr. 107 (gültig seit März 2025). Diese verpflichtet Jobcenter zur schnelleren Bearbeitung: Spätestens sechs Arbeitstage nach Eingang entscheidungsreifer Unterlagen muss die Fachkraft eine Einschätzung abgeben. Hinzu kommt eine Checkliste zur Bewertung von Geschäftsideen bei Selbstständigkeit.
Außerdem stellt § 3 Abs. 1 SGB II in der Neufassung klar: Zwar sind vorrangig Maßnahmen zur direkten Arbeitsaufnahme zu fördern, Gründungen mit Einstiegsgeld bleiben aber weiterhin möglich.
Ein geplanter 1.000-Euro-Bonus zum Start wurde im Frühjahr 2025 gestoppt – das Einstiegsgeld bleibt damit das zentrale finanzielle Förderinstrument beim beruflichen Neustart.
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Wer hat Anspruch – und wer nicht?
Grundsätzlich können Personen Einstiegsgeld beantragen, wenn sie
- aktuell Bürgergeld beziehen,
- eine neue Tätigkeit mit mindestens 15 Wochenstunden aufnehmen,
und damit ihre Hilfebedürftigkeit perspektivisch innerhalb von drei Jahren beenden können.
Bei Selbstständigen muss es sich um eine hauptberufliche Tätigkeit mit tragfähigem Geschäftsmodell handeln. Ausschlüsse gelten u. a. für Gründungen in gesättigten Branchen (etwa Taxi oder Kosmetik), insolvente Unternehmen oder Tätigkeiten im landwirtschaftlichen Bereich, sofern sie unter De-minimis-Regelung fallen.
Schritt für Schritt zum Einstiegsgeld: So funktioniert die Antragstellung
- Beratungstermin vereinbaren: Ein Erstgespräch mit der Integrationsfachkraft im Jobcenter ist Pflicht.
- Antrag einreichen: Online oder auf Papier – inklusive aller Nachweise und ggf. Businessplan.
- Dokumente hochladen: Dazu zählen u. a. Nachweise zu Regelbedarf, Kinderanzahl, Arbeitslosigkeitsdauer, Schufa-Auskunft und ggf. Marktanalyse.
- Bescheid abwarten: Innerhalb von maximal 10 Arbeitstagen nach Eingang aller Unterlagen sollte ein Entscheid vorliegen.
- Auszahlung: Bei Bewilligung erfolgt die Überweisung zum Monatsanfang separat vom Bürgergeld.
Mehr rausholen: Diese Tipps erhöhen Ihre Förderchancen
Wer das Einstiegsgeld erfolgreich beantragen möchte, sollte die vorhandenen Gestaltungsspielräume gezielt nutzen. Eine sorgfältige Vorbereitung des Businessplans ist dabei besonders entscheidend – vor allem bei Gründungen.
Das Jobcenter achtet auf eine klare Struktur, eine realistische Rentabilitätsvorschau und einen schlüssigen Liquiditätsplan. Wer nachweislich länger als zwei Jahre arbeitslos war, kann zudem einen Zuschlag von 20 Prozent erhalten. Auch Familiennachweise wirken sich positiv auf die Förderhöhe aus: Für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft erhöht sich das Einstiegsgeld um zehn Prozent.
Sobald alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden, muss das Jobcenter innerhalb weniger Arbeitstage entscheiden. Kommt es zu Verzögerungen, besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
Außerdem lässt das Gesetz eine flexible Ausgestaltung der Förderung zu: Es ist möglich, zu Beginn eine höhere Zahlung zu vereinbaren, die später schrittweise reduziert wird – eine Option, die gezielt verhandelt werden sollte.
Wer sich selbstständig machen möchte, muss zusätzlich eine De-minimis-Bescheinigung vorlegen. Diese dient dem Nachweis, dass die europarechtlichen Förderhöchstgrenzen eingehalten werden – eine zwingende Voraussetzung für die Auszahlung des Einstiegsgeldes bei Unternehmensgründungen.
Sollte das Jobcenter den Antrag ablehnen, haben Antragsteller das Recht, eine schriftliche Begründung einzufordern. Wird die Ablehnung nicht nachvollziehbar dargelegt oder erscheint sie unverhältnismäßig, kann innerhalb eines Monats offiziell Widerspruch eingelegt werden.
Keine Pauschalen, keine Kürzungen – der aktuelle Ausblick
Die Bundesagentur für Arbeit plant derzeit keine Änderungen bei der Bemessung des Einstiegsgeldes. Eine Kappung oder Pauschalierung ist nicht vorgesehen. Damit bleibt die Förderung weiterhin eine individuelle Einzelfallentscheidung – abhängig von Bedarf, Planung und Perspektive der Antragstellenden.
Laut Rückmeldungen aus einzelnen Jobcentern (u. a. Hamburg und Köln) steigt die Bereitschaft, insbesondere Gründungen im Handwerk oder in der Pflege zu fördern – Branchen mit nachweislichem Fachkräftemangel.
Die politisch diskutierte Wiedereinführung des gestoppten 1.000-Euro-Bonus ist bis zum Sommer nicht geplant. Damit bleibt das Einstiegsgeld die wichtigste finanzielle Unterstützung für den beruflichen Neubeginn aus dem Bürgergeldbezug.