Bürgergeld: Jobcenter übernimmt Kosten für Renovierung

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Bei einem Umzug oder wenn dringend notwendige Reparaturen anstehen, stellt sich bei Bürgergeld-Empfängern die Frage, wer die Kosten trägt. Unter welchen Bedingungen das Jobcenter Renovierungskosten übernimmt, klären wir in diesem Beitrag.

Renovierungskosten: Wann ist der Vermieter zuständig?

Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung der Wohnung verantwortlich. Der Vermieter ist verpflichtet, die Gebrauchsfähigkeit der Mietsache zu erhalten. Reparaturen und notwendige Renovierungen liegen daher in der Regel in seinem Verantwortungsbereich.

Das betrifft Schäden an der Bausubstanz oder andere Mängel, die die Nutzung der Wohnung beeinträchtigen.

In einigen Mietverträgen wird die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter übertragen. Das bedeutet, der Mieter ist dafür zuständig, bestimmte Arbeiten wie das Streichen der Wände oder das Lackieren der Fensterrahmen selbst durchzuführen.

Diese Regelung ist besonders beim Auszug aus der Wohnung relevant, wenn der Mietvertrag entsprechende Klauseln enthält.

Wann übernimmt das Jobcenter die Renovierungskosten?

Wenn der Mieter vertraglich zu Renovierungen verpflichtet ist oder wenn die Renovierung notwendig ist, damit eine Wohnung bezogen werden kann, kann das Jobcenter für die Kosten aufkommen. Dabei ist entscheidend, dass die Renovierung zur Bewohnbarkeit der Wohnung beiträgt.

In Fällen, in denen eine Wohnung ohne Renovierung unbewohnbar wäre, übernimmt das Jobcenter unter Umständen die anfallenden Kosten.

Rechtlich ist die Übernahme von Renovierungskosten im § 22 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) geregelt, der die „Bedarfe für Unterkunft und Heizung“ umfasst. Um Kosten vom Jobcenter erstattet zu bekommen, muss die Renovierung also nicht nur notwendig sein, sondern auch durch den Mietvertrag oder vergleichbare Vereinbarungen gedeckt sein.

Welche Renovierungskosten deckt das Jobcenter ab?

Das Jobcenter übernimmt in der Regel die Materialkosten für Schönheitsreparaturen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Wand- und Deckenfarbe
  • Tapeten und Tapetenkleister
  • Lacke für Heizkörper, Tür- und Fensterrahmen
  • Spachtelmasse zum Ausbessern von Wänden

Wichtig ist hierbei, dass Bürgergeld-Empfänger die Renovierungsarbeiten in Eigenleistung erbringen müssen. Das heißt, sie sind selbst dafür verantwortlich, die Arbeiten auszuführen oder Freunde und Familie um Unterstützung zu bitten.

Wie viel Geld stellt das Jobcenter zur Verfügung?

Die Höhe der Erstattung für Renovierungskosten hängt von den Vorgaben des jeweiligen Jobcenters ab. Pauschalbeträge gibt es nicht. Die meisten Jobcenter verfügen über interne Preislisten, die die durchschnittlichen Kosten für gängige Renovierungsmaterialien in der Region festhalten.

Anhand dieser Listen wird geprüft, ob die eingereichten Kostenvoranschläge angemessen sind.

Bürgergeld-Empfänger müssen vor der Renovierung Kostenvoranschläge einholen und diese dem Jobcenter vorlegen.

Die Behörde vergleicht dann die Preise mit ihren internen Listen, um sicherzustellen, dass die geplanten Ausgaben angemessen sind. In einigen Fällen kann das Jobcenter auch verlangen, dass ein günstigeres Angebot eingeholt wird.

Wie beantragt man die Übernahme der Renovierungskosten?

De Übernahme der Renovierungskosten muss vor Beginn der Arbeiten beim Jobcenter beantragt werden. Eine rückwirkende Erstattung ist in der Regel nicht möglich. Deswegen sollte man keinesfalls vorschnell Materialien kaufen oder die Renovierung beginnen, bevor ein Bewilligungsbescheid vorliegt.

Diese Schritte sind wichtig, um den Antrag zu stellen:

  1. Dokumentation des Renovierungsbedarfs: Machen Sie Fotos der Bereiche, die renoviert werden müssen. Diese Bilder dienen als Beweismittel dafür, dass die Renovierung notwendig ist.
  2. Kostenvoranschläge einholen: Holen Sie mindestens drei Kostenvoranschläge für die benötigten Materialien und eventuell anfallende Dienstleistungen ein.
  3. Antrag einreichen: Reichen Sie den Antrag auf Kostenübernahme zusammen mit den Fotos und den Kostenvoranschlägen beim Jobcenter ein.

Nach Einreichung des Antrags prüft das Jobcenter den Bedarf und schickt in einigen Fällen auch einen Außendienstmitarbeiter, um die Notwendigkeit der Renovierung vor Ort zu überprüfen. Bürgergeld-Empfänger sollten dem Mitarbeiter Zutritt zur Wohnung gewähren, um eine Ablehnung des Antrags zu vermeiden.

Wann sind Handwerkerleistungen durch das Jobcenter abgedeckt?

In bestimmten Situationen übernimmt das Jobcenter auch die Kosten für professionelle Handwerker.

Das gilt, wenn der Bürgergeld-Empfänger aufgrund von gesundheitlichen Problemen, Behinderungen oder durch ein hohes Alter nicht in der Lage dazu ist, die Arbeiten durchzuführen.

Um die Kostenübernahme für Handwerker zu beantragen, muss der Bürgergeld-Empfänger entsprechende ärztliche Bescheinigungen oder andere Nachweise erbringen, die seine Unfähigkeit zur Eigenleistung belegen.

Das Jobcenter entscheidet dann auf Grundlage dieser Dokumente, ob die Kosten übernommen werden.