Das Bürgergeld ist sehr bürokratisch. Wer sich nicht an alle Vorschriften und Gesetze bis ins letzte Detail erfüllt, bekommt nur Ablehnung und keine Hilfe vom Jobcenter. Dabei reicht es schon, einen Antrag nicht oder nicht rechtzeitig zu stellen.
Von einem solchen Fall berichtet der Sozialverein “Sanktionsfrei e.V.” aus Berlin.
Vermieter machte Eigennutzung geltend – Es musste schnelle eine neue Wohnung gefunden werden
Einer jungen alleinerziehenden Mutter von 2 Kindern wurde von ihrem Vermieter die Wohnung gekündigt. Der Vermieter berief sich auf “Eigenbedarf der Wohnung”.
Die junge Mutter, die auf Leistungen des Jobcenters angewiesen ist, musste nun schnell eine Wohnung finden, die den engen Vorgaben des Jobcenters entsprach.
Wer schon einmal die Erfahrung gemacht hat, eine neue Wohnung nach den Vorgaben der “Angemessenheit” zu suchen, wird feststellen, dass es in diesem Preissegment nicht genügend Wohnungen gibt. Entsprechend groß ist die Zahl der Bewerber bei Wohnungsbesichtigungen.
Zum anderen ist es oft schwierig, eine Wohnung zu finden, wenn man Kinder hat und zusätzlich Bürgergeld bezieht. Viele Vermieter lehnen Leistungsbeziehende aus unterschiedlichen Gründen offen oder verdeckt ab.
Gerade die anhaltenden Diskussionen um das Bürgergeld, die oft von Fehlinformationen und Vorurteilen geprägt sind, erschweren die Wohnungssuche zusätzlich.
Junge Mutter vergisst rechtzeitig Antrag zu stellen
In diesem Stress, eine neue Wohnung zu finden, vergaß C. vor lauter Freude, endlich eine Wohnung gefunden zu haben, die Zustimmung für den Umzug einzuholen. Denn wenn der Umzug nicht beim Jobcenter beantragt wurde, übernimmt das Jobcenter nach § 22 Abs. 3 SGB II weder die Umzugskosten noch die Mietkaution.
Wohlgemerkt, es handelt sich nicht um einen Zuschuss, sondern nur um ein Darlehen des Jobcenters, das auch wieder zurückgezahlt werden muss.
Obwohl dem Jobcenter also bekannt war, dass der Vermieter gekündigt hatte und somit ein wichtiger Grund für den Umzug vorlag, verweigerte die Behörde die Zahlung der Mietkaution, ohne die der Bezug einer neuen Wohnung nicht möglich ist. Auch der Widerspruch der Alleinerziehenden wurde zurückgewiesen.
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Es wurde nur der Antrag vergessen: Alle anderen Vorgaben waren erfüllt
Um es noch einmal deutlich zu sagen: Im Grunde sprach aus sozialrechtlicher Sicht nichts gegen den Umzug.
Denn: Die Mietkosten waren kein Problem, die Mietkaution war kein Problem, der Umzug war kein Problem und der Umzugsgrund war auch kein Problem! Es wurde VORHER keine Zustimmung eingeholt. Das war das einzige Problem!
Obdachlosigkeit als Alternative?
Was ist also die Alternative? Wer keine Verwandten oder Freunde hat, die aushelfen, dem bleibt nur die Obdachlosenunterkunft. Oder wie stellt sich das Jobcenter dann das weitere Vorgehen vor?
Sozialverein springt ein und hilft
Am Ende hat der Umzug doch geklappt, weil sich der Sozialverein “Sanktionsfrei” eingeschaltet hat. “Sanktionsfrei
hat die Kaution übernommen, da sie sonst die Wohnung verloren hätte und ohne alles dastünde”, schreibt die Gründerin und Vorsitzende des Vereins.