Die Initiative Sanktionsfrei e.V. berichtet von einem dramatischen Fall. Eine Bürgergeld-Bezieherin hatte sich zu spät beim Jobcenter umgemeldet.
Sie musste ein Bußgeld in Höhe von 1.200 Euro zahlen. Doch dieses Geld hatte sie nicht, denn ihre Mittel durch das Bürgergeld decken gerade einmal das Existenzminimum. Auf richterlichen Beschluss wurde deshalb eine Erzwingungshaft von 21 Tagen angeordnet.
Was bedeutet Erzwingungshaft?
Erzwingungshaft ist eine Haftform, die der Zwangsvollstreckung dient. Sie soll das Zahlen eines Ordnungsgeldes oder einer Geldbuße erzwingen.
Der Willen des zur Zahlung verpflichteten Menschen soll durch die Haft gebrochen werden.
Die Betroffenen gelten nicht als kriminell. Es handelt sich nicht um Strafvollzug, sondern um ein Beugemittel. Das bedeutet auch, im Unterschied zur Ersatzzwanghaft, dass das Bußgeld nicht durch die Haft “abgesessen” wird.
Bei Zahlung keine Haft
Wenn Betroffene den geforderten Geldbetrag bezahlen, dann wird die Haft beendet oder abgewendet. Allerdings kann die Erwingungshaft auch verhindert werden, wenn Betroffene belegen, dass sie wegen ihrer finanziellen Situation den Betrag nicht sofort zahlen können. Die Zahlungspflicht als solche bleibt dann erhalten.
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Haftantritt trotz Kindern
Die Betroffene schreibt, laut Sanktionsfrei e.V.: “Ich habe von der Staatsanwaltschaft eine Ladung zum Haftantritt bekommen. Ich bin völlig verzweifelt und weiß einfach nicht weiter. Ich habe drei Kinder hier.”
“Unverhältnismäßig und unmenschlich”
Sanktionsfrei e.V. kommentiert das Geschehen: “Die Erzwingungshaft ist in solchen Fällen nicht nur völlig unverhältnismäßig,sondern auch unmenschlich und verschärft die soziale Lage der Person.”
Außerdem, so die Initiative, wäre ein Gefängnisaufenthalt kostenintensiv und würde den Staat pro Tag jeden Tag 130 bis 180 Euro kosten. Die Kosten der Haft wären also mehr als dreimal so teuer wie das Bußgeld.
Spenden verhindern die Haft
Sanktionsfrei e.V. zahlte die 1.200 Euro aus Spenden und verhinderte so die Erzwingungshaft.
Ein Leser schreibt bei Sanktionsfrei e.V.: “Ersatzfreiheitsstrafen sind eine soziale Ungerechtigkeit. Warum müssen arme Menschen eine Strafe absitzen während Reiche sich rauskaufen können? Man kann Geldstrafen zwar auch abarbeiten aber bei 10EUR/Tag weit unter Mindestlohn. Der erwähnte Fall hätte nur Beratung gebraucht.”
Der Leser liegt insofern falsch, dass es sich hier nicht um eine Ersatzzanghaft handelte, sondern um Erzwingungshaft. Richtig ist allerdings die soziale Ungerechtigkeit in diesem Fall.
Denn die Betroffene hatte tatsächlich keine Mittel, um die Zahlung zu leisten.
Der Beschluss ist fragwürdig
Der richterliche Beschluss ist in diesem Fall mehr als fragwürdig. Denn eindeutig hatte die Betroffene keine finanziellen Mittel, um das Bußgeld sofort zu bezahlen.
Es lag also nicht am fehlenden Willen, sondern an fehlenden Mitteln. Auch nach drei Wochen im Gefängnis wäre kein Geld vorhanden gewesen, um die Zahlung zu leisten.
Laut Gesetz hätte sie nicht in Erzwingungshaft gebracht werden dürfen. Angebracht gewesen wäre vielmehr eine Vereinbarung über eine mögliche Ratenzahlung.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.